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1806.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den ersten Jahren der Volksschule statt erst später Schwimmen zu lernen, ist dieses Grobziel erst Ende der Mittelstufe II (Ende der 6. Primarklasse) verbindlich. Damit soll Gemeinden ohne eigene gedeckte t werden. Ein Beispiel ist das Durchführen des WSC - ohne vorgängigen Schulschwimmunterricht - am Ende der 3. oder sogar der 4. Klasse. Erfahrungs- gemäss benötigt danach kaum ein Drittel der Kinder ein freiwillig; es ent- scheidet die Klassenlehrperson, ob dieser regelmässig stattfinde. Ziel ist es, dass am Ende der 3. Klasse alle Hünenberger Kinder mindestens 25 m schwimmen. Wer dieses Ziel nicht erricht, wird
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1809.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der Vorlage Nr. 1809.2 - 13060, beim Tourismusgesetz vom 27. März 2003 die geltende Befristung bis Ende des Jahres 2010 aufzuheben; − mit der Vorlage Nr. 1809.3 - 13061, der Schifffahrtsgesellschaft für Gesamtausgaben gestiegen sind. In der Stawiko wurde der Antrag gestellt, das Tourismusgesetz lediglich bis Ende 2015 zu ver- längern, um weitere Erfahrungen zu sammeln. Begründet wurde der Antrag damit, dass das «Einrichtungen und Angebote im kantonalen Tourismus» beantragt. Der Antrag auf eine Befristung bis Ende des Jahres 2015 wurde mit 5 Nein- zu 1 Ja-Stimme ohne Enthaltung abgelehnt. 2.2. Vorlage Nr. 1809
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1871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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damals den Status einer Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ende der Neunzigerjahre erfolgte eine Konsolidierung der Zuger Spitallandschaft. In der Folge sollten das des Verwaltungsrates eingesetzt. Am 7. Dezember 2008 bot der Verwaltungsrat seinen Rücktritt per Ende Jahr an. Daraufhin nominierte der Regierungsrat einen Übergangs-Verwaltungsrat, welcher am 22. Dezember Verantwortlichkeitsgesetz (BGS 154.11). Bei der Neuordnung der Zuger Verantwortlichkeitsgesetzgebung Ende der Achtzigerjahre wur- den die Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Spitäler denn auch intensiv
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1938.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lokale Polizeidienststellen: Fakten, mögliche Synergiepotenziale 2.1.1 Situation bis Ende 2007 Gemäss dem bis Ende 2007 geltenden Gesetz über die Kantonspolizei aus dem Jahre 1966 hatten die Gemeinden egen 6 2.1 Lokale Polizeidienststellen: Fakten, mögliche Synergiepotenziale 6 2.1.1 Situation bis Ende 2007 6 2.1.2 Aktuelle Situation ab Anfang 2008 6 2.1.3 Kontakte mit den Gemeinden 6 2.1.4 Organisation 2009 - 2011 vom 25. September 20089 um 6.00 Stellen zu erhöhen. Der Plafo- nierungsbeschluss läuft Ende 2011 aus, weshalb über die weiteren Polizeistellen nicht im Rahmen dieses Beschlusses zu befinden
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1852.01c - Beilage 3
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rat bis Ende Februar des Budgetjah- res einen revidierten Leistungsauftrag samt ent- sprechendem Globalbudget vor. Ändert der Kantonsrat das Globalbudget, so kann der Re- gierungsrat bis Ende Februar des t 3 Der Budgetkredit verfällt am Ende des Rech- nungsjahres; ausgenommen ist das Globalbudget bei mehrjährigen Leistungsaufträgen. 3 Der Budgetkredit verfällt am Ende des Rechnungsjahres. 32 Globalbudget
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1725.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Lokale Polizeidienststellen: Fakten, mögliche Synergiepotenziale 2.1.1 Situation bis Ende 2007 Gemäss dem bis Ende 2007 geltenden Gesetz über die Kantonspolizei aus dem Jahre 1966 hatten die Gemeinden egen 6 2.1 Lokale Polizeidienststellen: Fakten, mögliche Synergiepotenziale 6 2.1.1 Situation bis Ende 2007 6 2.1.2 Aktuelle Situation ab Anfang 2008 6 2.1.3 Kontakte mit den Gemeinden 6 2.1.4 Organisation 2009 - 2011 vom 25. September 20089 um 6.00 Stellen zu erhöhen. Der Plafo- nierungsbeschluss läuft Ende 2011 aus, weshalb über die weiteren Polizeistellen nicht im Rahmen dieses Beschlusses zu befinden
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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in diesem Sinne Verhandlungen mit den Konkordatskantonen aufzunehmen. Der Regierungsrat will bis Ende 2009 klären lassen, welche Optionen für den Kanton Zug für die erfolgreiche Weiterführung der gut Mitgliedern zur Begleitung dieses Prozesses ein- gesetzt: Max Bauer, Leiter Amt für Mittelschulen, bis Ende September 2009 (Vorsitz) Michael Truniger, Leiter Amt für Mittelschulen ab Oktober 2009 Werner Bachmann auszusprechen. Eine Kündigung des Konkordats erfolgt mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf Ende Juli. Der Regierungsrat des Kantons Luzern strebt zurzeit aber eine einvernehmliche Auflösung des
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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in diesem Sinne Verhandlungen mit den Konkordatskantonen aufzunehmen. Der Regierungsrat will bis Ende 2009 klären lassen, welche Optionen für den Kanton Zug für die erfolgreiche Weiterführung der gut Mitgliedern zur Begleitung dieses Prozesses ein- gesetzt: Max Bauer, Leiter Amt für Mittelschulen, bis Ende September 2009 (Vorsitz) Michael Truniger, Leiter Amt für Mittelschulen ab Oktober 2009 Werner Bachmann auszusprechen. Eine Kündigung des Konkordats erfolgt mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren auf Ende Juli. Der Regierungsrat des Kantons Luzern strebt zurzeit aber eine einvernehmliche Auflösung des
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1886.07 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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äm- ter bzw. die Überführung dieser Ämter in die allgemeine Schlichtungsstelle innert den bis zum Ende des Jahres 2010 verbleibenden zwei Monaten zu realisieren. Die Übergangsbestimmung legt fest, dass Obergericht für den Rest der Amtsperiode 2007 - 2012). Für die Vakanz der nebenamtlichen Richterin bis Ende der Amtsperiode (Ende 2012) beantragt das Obergericht ein fünftes Richter-Vollamt und reduziert im nebenamtlichen Rich- terin mit einer nebenamtlichen Richterstelle und 1.5 Gerichtsschreiberstellen bis Ende 2012 zu überbrücken. Dies macht jedoch angesichts der zusätzlichen Aufgaben, die auf das Oberge- richt
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1986.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Inanspruchnah- Seite 2/6 1986.1 - 13600 me demnächst erschöpft sein. Der Regierungsrat will ein abruptes Ende abwenden und bean- tragt beim Kantonsrat einen Zusatzkredit von 2 Mio. Franken. Die Änderung gibt Verfügung. Die Ausrichtung der genannten eidgenössischen Finanzhilfen ist auf zehn Jahre, d.h. bis Ende 2019 befristet. Die Programmvereinbarung für die energetische Sa- nierung bestehender Wohn- und D am 9. Januar 2010 in Kraft. Er enthält einen Rahmenkredit von 4 Mio. Franken mit einer Laufzeit bis Ende des Jahres 2013. Der Kredit dient der Ausrichtung von Bei- trägen an die Gesamtsanierung der Aussenhülle