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2661.1a - Beilage Berichterstattung zum Leistungsauftrag
Financial Management am Departement Wirtschaft (Start Studienjahr 13/14.). Der Konkordatsrat hat Ende 2013 im Zusammenhang mit der Immobilienstrategie des Kantons Luzern und im Rahmen einer langfristigen insgesamt etwas we- niger stark entwickelt als im Leistungsauftrag angenommen. Insgesamt besuchten Ende 2015 5‘806 Studierende ein Ausbildungsangebot gegenüber einer prognostizierten Zahl von 5‘882 Studierenden Leistungsauftrag 2013 – 2015: Berichterstattung 7 - Im Fachbereich Wirtschaft und Dienstleistungen waren Ende 2015 ebenfalls rund 7 % weniger Studierende (VZÄ) eingeschrieben als prognostiziert. Im Bachelor-Bereich
2641.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verkehr und Siedlung voraus. Der Kanton Zug hat inzwischen sein 3. Agglomerations- programm erarbeitet. Ende 2007 reichte der Kanton Zug das Agglomerationsprogramm 1. Generation und Mitte 2012 das Agglomera Projekten mit B aube- ginn zwischen 2019 und 2022 muss das Agglomerationsprogramm überarbeitet und bis Ende 2016 dem Bund als Agglomerationsprogramm 3. Generation zur Prüfung eingereicht werden. Inhalt des konn- ten noch mit geringem Aufwand ohne Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms generiert werden. Ende 2007 reichte der Kanton Zug das Agglomerationsprogramm 1. Generation ein, welches 2008 durch den Bund
2655.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
mit am Ende ihrer Lebensdauer befinden. Die haustechnischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sind mit 30 Jahren in die Jahre gekommen, es sind laufend Reparaturen not- wendig (z.B. Ende August 2655.1 - 15243 Seite 13/15 6. Termine Vor- und Bauprojekt inkl. Kostenvoranschlag Herbst 2014 bis Ende 2015 Baubewilligung 1. Quartal 2016 Einreichen KRB, Bericht und Antrag der Baudirektion 2. Quartal Lesung Kantonsrat 1. Quartal 2017 Ausführungsplanung und Submissionen 1. bis 3. Quartal 2017 Baubeginn Ende 2017 / Anfang 2018 Fertigstellung 1. Etappe (Magazinhalle) Anfang 2019 Fertigstellung Sommer 2019
2617.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
dass die Vorgesetzten bereits während des Jahres alles daran setzen müssen, dass der Arbeitszeitsaldo Ende Jahr nicht zu hoch ausfällt. Auch hier kann vielleicht in einigen Fällen auf den «Zuger Finish» verzichtet 5/16 § 21 Arbeitszeitverordnung betr. Ferienbezug 3 Grundsätzlich dürfen höchstens 10 Ferientage bis Ende April des folgenden Jahres übertra- gen werden. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die Amtsleitung h- me war budgetiert und wurde vom Kantonsrat genehmigt. Der Bestand der NFA-Reserve be- trägt per Ende Jahr noch 340 Millionen Franken. Sie wurde in den Jahren 2007 bis 2009 auf- grund der sehr guten
2678.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
bei seinen Finanzierungsprognosen auf Seite 20 im Budgetbuch darauf aufmerksam, dass die Liquidität Ende 2020 noch rund 60 bis 70 Millionen Franken betragen dürfte. Somit müssten bereits im Jahre 2021 auf Massnahmen werden im Herbst 2017 dem Kantonsrat unterbreitet. Eine allfällige Volksabstimmung ist auf Ende November 2018 terminiert. Gestützt auf die Ergebnisse ihrer Visitationen ist d ie Stawiko der Ansicht sofern er dies als notwendig erachtet, aufgrund des beschlossenen Globalbudgets dem Kantonsrat bis Ende Februar des Budgetjahres einen revidierten Leistungsauftrag unterbreiten. zu Fall 3: Dies gilt analog
2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
, Cham, lic. iur. Gisela Bedognetti-Roth, Baar, und Dr. iur. Matthias Dominik Suter, Zug. Auf das Ende der Amtsperiode 2007–2012 trat lic. iur. Patrick Storchenegger als Verwaltungsrichter zurück, um eine der Berichtsperiode und der Vorperioden seit 2003 dargestellt. Neueingänge Erledigungen Pendenzen Ende Jahr 2003 341 406 120 2004 410 393 137 2005 400 354 183 2006 381 359 205 2007 409 395 219 2008 492 einem halben Jahr 80 bzw. 70 %. Nach einem Jahr sind 94 bzw. 91 % der Verfahren erledigt. Die per Ende der Berichtsperiode noch hängigen Fälle aus den Vorjahren sind in der Tabelle 2 Ziff. 8 ausgewiesen
2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
so im Planungs- und Realisierungsprozess oder auch im Dialog mit Betrof fe- nen. Im Rahmen eines Ende 2014 gestarteten Qualitätsmanagements geht das Amt für Denk- malpflege und Archäologie im Auftrag Gesamthaft stehen im Kanton Zug 516 Bauwerke bzw. 2,1 Prozent des Gebäudebestandes unter kantonalem 1 Bis Ende 2008 waren bloss ein erhebliches öffentliches Interesse sowie ein besonderer wis- senschaftlicher sowie in der Stadt Zug (ausserhalb der Altstadt) abgeschlossen; die Erfassung der Altstadt Zug ist bis Ende 2015 vo r- gesehen. Ebenfalls vollständig aufgenommen ist der Bestand militärhistorischer Bauten des
2737.3a - Beilage Synopse
Die Gemeinden passen bis Ende 2016 ihre Vor- schriften an dieses Gesetz an. 1 Die Gemeinden passen ihre Vorschriften bei der nächsten Ortsplanungsrevision, spätestens bis Ende 2025, an dieses Gesetz sowie an. 2 Die gemeindlichen Bauvorschriften sind bei der nächsten Ortsplanungsrevision, spätestens bis Ende 2025, an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB anzupassen, sofern der Regierungsrat den Beitritt Reserve-Bauzonen bleiben gültig, sind aber bis zur nächsten Ortsplanungsrevision, spätes- tens bis Ende 2025, freizugeben. § 71a (neu) Beurteilung nach bisherigem Recht 1 Das bisherige Recht findet Anwendung
2744.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
die der Stawiko jeweils zur Verfügung gestellt wird, findet sich in Beilage 1 zu diesem Bericht. Per Ende 2016 war die Anzahl der budgetierten Stellen (Kantonale Verwaltung und Richterliche Behörden) um 22 zurückzuweisen, um den Regierungsrat zu beauftra- gen, weitere Einsparungen einzuarbeiten und das Budget Ende Februar noch einmal vorzule- gen. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Stawiko wird der Finanzdirektor formell ausgeschiedene, rechtlich nicht verselbständigte Teile des Staats- vermögens und deshalb am Ende des Geschäftsberichts ausgewiesen. Auf Seite 391 findet sich eine kurze Gesamtwürdigung. Die Fina
2569.3 - Bericht und Antrag der Kommission
4,5 Millionen Franken an den innerkantonalen Finanzausgleich für das Projekt «ZFA Reform 2018» bis Ende 2018 zu befristen; - mit 10:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der vorberatenden Kommission betreffend vorzugeben: Anfang 2016: Entscheid des Regierungsrat und der Gemeinden über den Projektauftrag, Bis Ende 2016: Beschlussfassung über die neu zu regelnden Aufgaben in der «ZFA Reform 2018», 2569.3 - 15099 tungsdienst zu leisten. Die jährlichen Steuereinnahmen werden mit 500 000 Franken veran- schlagt. Für Ende 2016 ist mit Investitionen von gesamthaft 100 000 Franken und für 2017 von 50 000 Franken für Sof

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