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2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Bevölkerungsentwicklung (Kapitel G 2) 2.2.1 Begründung für die Anpassung des kantonalen Richtplans Ende 2016 lebten im Kanton Zug rund 124'000 Personen. Die Einwohnerinnen- und Einwoh- nerzahl wuchs zwischen Kanton Zug zwischen 2001 und 2008 jeweils um 2,6 % pro Jahr, zwischen 2008 und 2014 noch um 1,2 %. Ende 2014 wies der Kanton Zug etwas über 106'100 beschäftigte Personen aus (neuere Zahlen liegen erst Die heutige Ausdehnung der Bauzonen Siedlungsgebiete in den rechtskräftigen Zonenplänen mit Stand Ende 2017 wird als Siedlungsgebiet Ausgangslage in den im Richtplan festge- setzt aufgenommen. Es wird
2828.2 - Antwort des Regierungsrats
Finanzhaushaltgesetzes (BGS 611.1) kann eine KLR durch Beschluss der Exekutive eingeführt werden. Per Ende 2016 hatten in der kantonalen Verwaltung 31 Ämter eine KLR eingeführt. Am 4. April 2017 hat der R bezifferbar); - Die Leistungserfassung wird weiterhin unterstützt. Aufgrund dieses Beschlusses führten per Ende 2017 noch 18 Ämter eine KLR auf freiwilliger Basis. 1.2. Arbeitszeit- und Leistungserfassung Grundsätzlich wichtig ist. 3. Welche Ämter hatten diese nicht eingeführt und warum nicht? Folgende 13 Ämter haben bis Ende 2017 keine KLR eingeführt: Staatskanzlei, Staatsarchiv, Grundbuch- und Vermessungsamt, Amt für Wald
2904.2 - Antrag des Regierungsrats
Mehrwert ist innert zehn Jahren abzu- schreiben. § 59c Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten Anwendung auf Produkte mit nur geringen Abweichungen voneinander, die Dokumentationspflichten, Beginn und Ende der ermässigten Besteuerung sowie die Behandlung der Verluste aus Patenten und vergleichbaren Rechten aus dem Ausland in einen inländischen Geschäftsbetrieb oder in eine inländische Betriebstätte, das Ende der Steuerbe- freiung nach § 57 sowie die Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwal- tung
2904.3b - Beilage Synopse
Mehrwert ist in- nert zehn Jahren abzuschreiben. § 59c (neu) Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten auf Produkte mit nur geringen Abweichungen voneinander, die Dokumentations- pflichten, Beginn und Ende der ermässigten Besteue- rung sowie die Behandlung der Verluste aus Paten- ten und vergleichbaren aus dem Ausland in einen inländischen Geschäftsbetrieb oder in eine inländische Betrieb- stätte, das Ende der Steuerbefreiung nach § 57 so- wie die Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung in
2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
abzuschreiben. 1) SR 642.14 6 [Geschäftsnummer] § 59c (neu) Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten Produkte mit nur geringen Abweichungen voneinander, die Dokumentationspflichten, den Beginn und das Ende der ermässigten Besteuerung sowie die Behandlung der Verluste aus Patenten und vergleichbaren Rechten aus dem Ausland in einen inländi- schen Geschäftsbetrieb oder in eine inländische Betriebstätte, das Ende der Steuerbefreiung nach § 57 sowie die Verlegung des Sitzes oder der tatsächli- chen Verwaltung in
2904.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. September 2019
abzuschreiben. 1) SR 642.14 6 [Geschäftsnummer] § 59c (neu) Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht 1 Endet die Steuerpflicht, so werden die in diesem Zeitpunkt vorhandenen, nicht versteuerten Produkte mit nur geringen Abweichungen voneinander, die Dokumentationspflichten, den Beginn und das Ende der ermässigten Besteuerung sowie die Behandlung der Verluste aus Patenten und vergleichbaren Rechten aus dem Ausland in einen inländi- schen Geschäftsbetrieb oder in eine inländische Betriebstätte, das Ende der Steuerbefreiung nach § 57 sowie die Verlegung des Sitzes oder der tatsächli- chen Verwaltung in
2921.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
in Zug spätestens ab 2026 bebaut werden soll, ist die neue Durchgangsstat ion in Steinhausen auf Ende 2024 in Betrieb zu nehmen. Seite 4/16 2921.1 - 15967 B Der ausführliche Bericht 1. Ausgangslage Die maximal mögli- che Ausnützung abgeklärt. Aus heutiger Sicht soll der Bezug der neuen Durchgangsstation Ende 2024 erfolgen, damit an- schliessend die provisorische Durchgangsstation auf dem Areal des ehemaligen da das Areal bebaut werden soll. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Ersatzneubau per Ende 2024 zur Verfügung steht und flexibel geplant wird, damit die nicht planbaren Schwankungen aufgefangen
2896.2 - Antwort des Regierungsrats
definitiv finanziert und gebaut werden kann. Der Ball dafür liegt nun beim Bundesparlament. Es wird gegen Ende 2019 – bzw. das Stimmvolk wird bei einer allfälligen Referendumsabstimmung im Jahr 2020 – die Infrastruk- Anpassungen umgesetzt werden (exkl. während der Dauer der Sperre im Gebiet Zugersee Ost ab Juni 2019 bis Ende 2020). Für Ver- bindungen nach Zürich West verfügt auch die S5 über freie Kapazitäten. 2.2. Massnahmen n, die entlastend wirken. Die Verbindungen der SBB aus dem Tessin über Zug nach Zürich werden bis Ende 2020 zum in- tegralen Halbstundentakt verdichtet. Je nach Nachfrage können die eingesetzten, rund
2877.2 - Antwort des Regierungsrats
Fintechbereichs und weiteren interessierten Bereichen erfragt 2 . Die Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten, auf- grund welcher die Landesregierung die Einleitung allfälliger rechtlicher
2876.2 - Antwort des Regierungsrats
Fintechbereichs und weiteren interessierten Bereichen erfragt 2 . Die Arbeitsgruppe soll dem Bundesrat bis Ende 2018 Bericht erstatten, auf- grund welcher die Landesregierung die Einleitung allfälliger rechtlicher

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