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2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gelten sinngemäss die Bestimmungen, welche den Ausstand der Gerichtsbehörden regeln. Während bis Ende 2010 etwa § 9 des Ver- waltungsrechtspflegegesetzes37 auf die Ausstandbestimmungen des Gerichtsor Es ist damit zu rechnen, dass das revidierte Datenschutzgesetz realistischerweise wohl erst gegen Ende 2012 oder Anfang 2013 in Kraft treten wird. Folglich wird die Bestimmung, wonach die Wahl der oder ds als gewählt gelten. Sechs Monate vor Ablauf der Amtsperiode 2011 bis 2014, also spätestens bis Ende Juni 2014, hat der Kan- tonsrat die/den Datenschutzbeauftragten gemäss § 18 Abs. 2 E-DSG zu wählen
2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kinder, die Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, im darauf folgenden Schuljahr in den obligatorischen Kindergarten und damit in die Schule eintreten. Diejenigen Kinder, die bis Ende Mai fünf Jahre Vernehmlas- sungspartnerinnen und -partner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte setzen konnten. Mit Ende der Vernehmlassungsfrist am 14. Oktober 2012 gingen insgesamt 29 umfassende Ste l- lungnahmen ein n sowie Weisungen kantonaler und gemeindlicher Behörden nicht beachtet werden; c) das Lehrziel am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht er- reicht wird; d) der Unterricht aus andern Gründen gefährdet
1309.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schienenengpasses zwischen Cham und Rotkreuz initiiert werden. Unter der Führung der SBB besteht seit Ende 2004 ein Leitorgan zur 1309.2/1320.2 - 11959 3 1. Teilergänzung, welches die relevanten Aufträge und ist die Inbetriebnahme, welche einen positiven Inves- titionsentscheid des Kantonsrats bedingt, vor Ende 2010 nicht möglich. Planungsstand übrige Bahnlinien Die Planung des SBB-Fernverkehrs geht dahin, dass S2 nicht vor dem Jahr 2007 dem Kantonsrat unterbreitet werden. Ein Angebotsaus- bau wird nicht vor Ende 2010 möglich sein. Es wird weiterhin viel Überzeugungsarbeit nötig sein. So werden die Zuger National-
1220.2 - Antwort des Regierungsrates
Sprachenkonzept der EDK, die Erreichung vergleichbarer Kompe- tenzniveaus in Französisch und Englisch, am Ende der obligatorischen Schulzeit er- reicht werden können. Am 15. März 2004 hat der Kanton Zürich als gegeneinander ausgespielt werden. Zur Erreichung vergleichbarer Kompetenzen in zwei Fremdsprachen am Ende der obligatorischen Schulzeit muss daher alles unter- nommen werden, damit dieses Ziel erreicht wird auf der Basis der Arbeiten der EDK ein Grobkonzept für Englisch an der Primarschule zu erarbeiten. Ende 2000 lag dieses vor. Im Januar 2001 wurden die Gemeinden, die Konferenz der Schulpräsidentinnen und
1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nämlich: - In erster Priorität, d.h. bis Ende März 2000, die Korridorwahl für die Nord- zufahrt zum Siemens-Areal vom Autobahnanschluss Zimbel bei Baar und bis Ende Mai 2000 das Generelle Projekt mit den Anschluss der Berggemeinden an die Autobahn. Hierfür ist das Generelle Projekt mit den Baulinien bis Ende 2000 zu erstellen. Ein Generelles Projekt mit der Bezeichnung "Korridor Nord" haben die Gemeinden des Motorfahrzeug- und Mofaverkehrs gespiesen. Die Mittel beliefen sich gemäss Staatsrechnung 2003 Ende letzten Jah- res auf rund 85 Mio. Franken. 16 1247.1 - 11514 X. Antrag Wir stellen Ihnen den A n t
1300.02 - Antrag des Regierungsrates
Vertreter oder die Vertreterin des Wahlvorschlages nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlages ange- reiht. 7 § 36 Listen 1 Die bereinigten Wahlvorschläge heissen Listen. 2 verzichtet werden, wenn im betreffen- den Jahr Gesamterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der laufenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3. Majorzwahlen § 49 Ausfüllen, Auswerten verzichtet werden, wenn im betreffen- den Jahr Gesamterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der laufenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 4. Wahlprüfung § 54 Zuständigkeit,
1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schienenengpasses zwischen Cham und Rotkreuz initiiert werden. Unter der Führung der SBB besteht seit Ende 2004 ein Leitorgan zur 1309.2/1320.2 - 11959 3 1. Teilergänzung, welches die relevanten Aufträge und ist die Inbetriebnahme, welche einen positiven Inves- titionsentscheid des Kantonsrats bedingt, vor Ende 2010 nicht möglich. Planungsstand übrige Bahnlinien Die Planung des SBB-Fernverkehrs geht dahin, dass S2 nicht vor dem Jahr 2007 dem Kantonsrat unterbreitet werden. Ein Angebotsaus- bau wird nicht vor Ende 2010 möglich sein. Es wird weiterhin viel Überzeugungsarbeit nötig sein. So werden die Zuger National-
2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sgrad und die daraus resultierende Höhe der Wertschwankungsreserve je nach Höhe des Deckungsgrads Ende 2013: DG 2013 WSR ADG 2013 DG 2013 WSR ADG 2013 80% 0.0% 80.0% 99.0% 13.5% 85.5% 81% 1.0% 80.0% 100 Änderungen: – Tabelle 1a: Beitragsaufwendungen in Mio. Franken je nach Lösung; Versichertenbe- stand Stand Ende 2011; mit Umlagebeitrag Lösung Arbeitnehmende Arbeitgebende Total Heutige Lösung 49.16 (39%) 77.62 (100%) – Tabelle 1b: Beitragsaufwendungen in Mio. Franken je nach Lösung; Versichertenbe- stand Stand Ende 2011; ohne Umlage- bzw. Zusatzbeitrag Lösung Arbeitnehmende Arbeitgebende Total Heutige Lösung 46
2195.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2010 eine Sa- nierungsvereinbarung für diese Heizung abgeschlossen. Die Frist zur Sanierung läuft bis Ende Februar 2014. Da der Eigentumsübergang mit Anmeldung für den Grundbucheintrag erfolgt und diese Anmeldung Der Regierungsrat ist im Bericht optimistisch von einem Entscheid des Kantonsrats des Kantons Zürich Ende 2012/Anfang 2013 ausgegangen. Nachfragen beim Amt für Lan d- schaft und Natur sowie beim Hochbauamt Projektierung und Bau mit einem einzigen Kreditbe- schluss ermöglichen will. Diese Beschlussfassung ist Ende 2013 oder Anfang 2014 zu erwa r- ten. Die Bauherrschaft in Lindau liegt gemeinsam bei der Eidgeno
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
isses mit Lehrpersonen nach Erreichung des 65. Altersjahres über das Ende des darauf folgenden Schu lhalbjahres hinaus bis zum Ende des ordentlichen Schuljahres nach § 20 (gemäss Begehren der Alte r- native des Schulbetriebes wird bereits mit der Verschiebung der Beend i- gung des Arbeitsverhältnisses auf Ende des laufenden Schulhalbjahres ausreichend Rec h- nung getragen. Vorbehalten bleibt die nun mit der Landesindex der Konsumentenpreise 2010 ba- sieren. Diese Anpassung hat zur Folge, dass das Gehalt per Ende Oktober 2008 nicht mehr auf 116.7 Indexpunkten basiert (Basis Mai 1993), sondern neu auf 100.4 In

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