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412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
Sekundarklasse ins Gymnasium. * 2 … * § 2 Grundsatz 1 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schüler am Ende der Primarstufe entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung der- jenigen Schulart * … § 5 Meldung an die Übertrittskommission I * 1 Der Rektor meldet der Übertrittskommission I bis Ende Januar die voraus- sichtliche zahlenmässige Verteilung der Schüler auf die Schularten der Se- kundarstufe Verwaltungsrechtspflegegesetzes3). § 12 Rückmeldegespräche 1 Im Verlaufe des ersten Semesters (bis Ende Januar) führen die Lehrperso- nen der 1. Real- und Sekundarklassen mit den Klassenlehrperson der 6
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Vertreterin oder der Vertreter des Wahlvorschlages nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlages ange- reiht. § 36a * Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 18 131.1 3.1.2.a Wahl des Kantonsrates durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3.1.4. Wahlprüfung § 58 Zuständigkeit
3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abb. 3: Angebot der beiden Gesellschaften im Jahr 2019 gemäss Offerten. Aufgrund dieser Zahlen fand Ende 2018 eine Aussprache zwischen dem Kanton und den Gesell- schaften statt. Die beiden Gesellschaften 3. Offerten 2020 bis 2023 Für die Saison 2020 unterbreiteten die beiden Schifffahrtsgesellschaften Ende 2019 eine Offerte, die bezüglich benötigter Abgeltung erneut tiefer lag als im Vorjahr. Der Koste aufzulösen. Die Fondsanteile betrugen 2 747 047 Franken für die SGZ und 651 950 Franken für die AeS (Stand Ende 2020). Die Kassastelle des Fonds erstellt eine Schlussbilanz, worin die Fondsanteile der beiden G
3294.2 - Antwort des Regierungsrats
ärungen für die Steuerperiode 2021 werden gegen Ende Februar 2022 an die Zuger Steuerkundschaft versandt. Die ordentli- che Einreichungsfrist läuft Ende April 2022 ab, wobei die Steuerverwaltung in begründeten begründeten Fäl- len Fristverlängerungen bis Ende Jahr 2022 gewährt. Somit kann die Steuerverwaltung erst im Lauf des Jahres 2023 mit Bestimmtheit feststellen, wie viele Personen aufgrund der erhöhten A heutigen Zeitpunkt nicht zuverlässig abschätzen. Wie in der Antwort zur Frage 3a er- läutert, werden erst Ende 2022 sämtliche Steuerdeklarationen für die Steuerperiode 2021 ein- gegangen sein. Erst danach lässt
3402.1a - Beilage Geschäftsbericht 2021 GVZG
Präsidenten des Verwaltungsrates, Sicherheitsdirektor Beat Villiger, endet auf eigenen Wunsch mit seinem Amt als Regierungsrat per Ende 2022. Beat Villiger Präsident Verwaltungsrat Richard Schärer Direktor Elementar-Schadenzahlen 2021 sowohl mengen- als auch frankenmässig sprunghaft an. Gesamthaft wurden bis Ende 2021 8’257 Elementarschäden (Vorjahr: 697) mit einer Gesamtschadensumme von rund 90.05 Mio. Franken etz (FSG) weiter vorangetrieben werden. Die vorberatende Kommission des Kantonsrats befasste sich Ende Jahr während mehreren Sitzungen mit den umfassenden Dokumenten und erstattete entsprechend darüber
3292.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskommission
den befristeten Stellen um- gegangen wird. Die Stawiko erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass per Ende 2021 gesamt- haft 165 Stellenprozente bei den befristeten Stellen auslaufen. Dies betrifft das Amt vereinbarten Höhe in ihr Budget hätten einstellen können. Da die aktuelle Leis- tungsvereinbarung nur bis Ende 2023 dauere und die Prognose der Studierendenzahlen sehr unsicher sei, lasse sich zum notwendigen sofern er dies als notwendig erachtet, aufgrund des beschlossenen Globalbudgets dem Kantonsrat bis Ende Februar des Budgetjahres einen revidierten Leistungsauftrag unterbreiten. zu Fall 3: Dies gilt analog
3376.1 - Interpellationstext
abgeschlossen. (…) Die erste Einsatzbereitschaft des Patriot-Systems soll Ende 2029 erreicht sein, die volle Einsatzbereitschaft Ende 2031.» (Zeitplan der Beschaffung, Seite 17) Seite 2/3 3376.1 - 16869 Quelle: t werden. Die Ausbildungsinfrastruktur in Emmen ge- nügt den Anforderungen nicht mehr und hat das Ende der Nutzungsdauer erreicht. Sie muss durch einen Neubau ersetzt werden. (…) Die Ausbildungsplätze und der Lenkwaffen des Patriot -Systems nicht». Und weiter: Zitat: «Bei einer Vertragsunterzeichnung Ende 2022 werden die ersten Hauptkomponenten vo- raussichtlich 2026 in der Schweiz eintreffen. Die Sys
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Vertreterin oder der Vertreter des Wahlvorschlages nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlages ange- reiht. § 36a * Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 18 131.1 3.1.2.a Wahl des Kantonsrates durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3.1.4. Wahlprüfung § 58 Zuständigkeit
942.43-1-1.de.pdf
Beginn und Ende der Abgabepflicht 1 Die Abgabepflicht beginnt mit der Erteilung der Veranstalterbewilligung und endet mit deren Entzug bzw. mit der Entlassung aus der Aufsicht. 2 Beginnt oder endet die Ab kann mit einer Frist von zwei Jahren jeweils auf Ende eines Jahres durch schriftliche Mitteilung an die Trägerschaft gekündigt werden, frühestens auf das Ende des 10. Jahres seit Inkrafttreten. 3 Die Kündigung des nationalen Sports gemäss Art. 34 erfolgt erstmals im Jahr 2022 für die Periode 2023 – 2026. Bis Ende 2022 können die Kantone wie bisher einen Teil der Reinerträge vor der Verteilung in die kantonalen
412.115 - Reglement über die Beurteilung, die Promotion und den Übertritt an den gemeindlichen Schulen (COVID-19-Pandemie)
Lernverein- barungen mit ihnen liegen bis Ende September 2020 vor. 2 Das Orientierungsgespräch der 2. Klasse der Sekundarstufe I des laufen- den Schuljahrs kann bis Ende September 2020 in der nachfolgenden 3 Corona-Pandemie möglich". § 3 Zuweisung in die Niveaukurse 1 Die Niveauzuteilung in den Niveaufächern am Ende der 6. Primarklasse basiert auf der Einschätzung der 6. Klass-Lehrperson. 1) BGS 412.11 2) BGS 412 wird das Abschlussdossier wie gewohnt er- stellt. § 7 Geltungsdauer 1 Dieses Reglement gilt bis zum Ende des Schuljahrs 2020/21. 2 412.115 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element

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