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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
die Vertreterin oder der Vertreter des Wahlvorschlags nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlags ange- reiht. * § 36a * Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3.1.2.a Wahl des Kantonsrats * § durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3 Für die Gerichte wird keine Er
414.192 - Promotionsordnung für die Fachmittelschule
Der Durchschnitt der Fachnoten wird auf die Dezimalstelle gerundet. * 3 Die Lernenden erhalten am Ende des ersten Semesters jedes Schuljahres ein Notenzeugnis mit informativem Charakter; es ist nicht Schüler ein Gespräch zur Klärung der Gründe und über die allenfalls zu treffenden Massnahmen. 5 Am Ende des zweiten Semesters jedes Schuljahres erhalten die Lernenden das promotionswirksame Jahreszeugnis BGS 414.11 GS 28, 401 1 414.192 § 2 Promotionsentscheide 1 Die Promotionskonferenz entscheidet am Ende des ersten und zweiten Schuljahres über die Promotion. 2 Promotionsentscheide sind die Beförderung
412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
Sekundarklasse ins Gymnasium. * 2 … * § 2 Grundsatz 1 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, die Schüler am Ende der Primarstufe entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung der- jenigen Schulart * … § 5 Meldung an die Übertrittskommission I * 1 Der Rektor meldet der Übertrittskommission I bis Ende Januar die voraus- sichtliche zahlenmässige Verteilung der Schüler auf die Schularten der Se- kundarstufe Verwaltungsrechtspflegegesetzes3). § 12 Rückmeldegespräche 1 Im Verlaufe des ersten Semesters (bis Ende Januar) führen die Lehrperso- nen der 1. Real- und Sekundarklassen mit den Klassenlehrperson der 6
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
die Vertreterin oder der Vertreter des Wahlvorschlags nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlags ange- reiht. * § 36a * Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3.1.2.a Wahl des Kantonsrats * § durchgeführt, wenn im betreffenden Jahr Ge- samterneuerungswahlen stattfinden und die Vakanz bis zum Ende der lau- fenden Amtsperiode nicht mehr als sechs Monate beträgt. 3 Für die Gerichte wird keine Er
1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n, physischen oder sozialen Bereich in die Schule eintreten, ein Mangel, den viele Betroffene bis Ende der Schulzeit nicht mehr aufholen könnten. In der Drogenpolitik habe man gute Erfolge erzielt, indem physischen oder sozialen Bereich in die Schule eintreten. Diesen Mangel könn- ten viele Betroffene bis Ende der Schulzeit nicht mehr aufholen. Nach Auffassung der Postulantin hätten Kinder das Recht auf umfassende t und -Projekt der Stadt Bern (2008) 1584.2 - 13066 Seite 5/15 diese Kinder ihre Defizite bis zum Ende der Schulzeit aufholen können oder nicht, wur- de bisher nicht untersucht. Im Kanton Zug wird diesen
1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kinder, die bis Ende Februar das 5. Altersjahr erfüllen, der Besuch des Kindergartens auf Beginn des folgen- den Schuljahres obligatorisch (Besuchsobligatorium). Erfüllen die Kinder bis Ende Mai das 5. Altersjahr sind damit in jedem Alter auch verschieden weit ausgebildet. Wäh- rend einige Kinder bereits gegen Ende des ersten Lebensjahres zu sprechen beginnen, lässt das Reden (erste Wörter) bei anderen bis ins dritte
2371.2 - Antwort des Regierungsrats
ive momentan zwar nur bei einem geringen Teil der Unternehmen in der Schweiz verändert. Das ergab Ende April eine Sonderumfrage der Konjunkturfo r- schungsstelle (KOF) an der ETH Zürich. Einer KOF-Med EU-Politik der Schweiz hat sodann der Volkswirtschaftsdirektor als Mitglied des Leitenden Ausschusses (bis Ende 2013) der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an dem seit zwei Jahren installierten sog. Europa-Dialog Spiel gebracht, welche von der Alternativen Grünen Fraktion seit längerem vertreten werden. Etwa ein Ende des Steuerdumpings; Zurückhaltung bei Neueinzonungen von Industrie- und Gewerbeland; verstärkte Mobili-
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
ive momentan zwar nur bei einem geringen Teil der Unternehmen in der Schweiz verändert. Das ergab Ende April eine Sonderumfrage der Konjunkturfo r- schungsstelle (KOF) an der ETH Zürich. Einer KOF-Med EU-Politik der Schweiz hat sodann der Volkswirtschaftsdirektor als Mitglied des Leitenden Ausschusses (bis Ende 2013) der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an dem seit zwei Jahren installierten sog. Europa-Dialog Spiel gebracht, welche von der Alternativen Grünen Fraktion seit längerem vertreten werden. Etwa ein Ende des Steuerdumpings; Zurückhaltung bei Neueinzonungen von Industrie- und Gewerbeland; verstärkte Mobili-
1073.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
2011 geplant und die Übergabe der neuen Verbin- dungsstrasse an den motorisierten Verkehr ist auf Ende 2013 vorgesehen, so dass danach mit dem Rückbau der heutigen Kantonsstrasse zwischen Bibersee und zu erklären und als erle- digt abzuschreiben, hat der Kantonsrat nicht zugestimmt. Innert der bis Ende Dezember 2011 erstreckten Frist unterbreiten wir das Geschäft erneut zur Beratung und Beschlussfassung keine zusätzlichen Massnahmen angezeigt sind. Verkehrssicherheit Mit Inbetriebnahme der Radaranlagen Ende 2003 auf der Knonauerstrasse, der Installation von grossen Vorwegweisern und dem Entfernen von einzelnen
1109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
funktioniert und ein Redesign nur wegen des früher vom Betreiber angekündigten Ende des Wartungsvertrags zur Diskussion steht. Auf Ende 2006 wird es aber unerlässlich sein, eine neue Applikation in Betrieb zu Projektkredit abgewickelt. Aufgrund der Sicherstellung der heute in Betrieb stehenden Applikation bis Ende 2006 kann auf ein Redesign vorerst verzichtet werden. Der Kredit von Fr. 2,3 Mio. - abzüglich der

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