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2537.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Trägerschaften (Ziffer 2) wurde abgelehnt. Der Regierungsrat versprach eine beförderliche Behandlung bis Ende November 2015. Wir unterbreiten Ihnen zum Postulat folgenden Bericht und Antrag: 1. Ausgangslage Die Pflichten zu befreien, käme nur ein Austritt aus der Konferenz in Frage, was bei der KdK frühestens per Ende 2016 mit einer Kündigung bis 30. Juni 2016 möglich wäre. Der Austritt wird vom Postulat nicht gefordert; Rolle der KdK im Rahmen der Revision des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) Der Bund hat die Kantone Ende 2013 zur Vernehmlassung zum zweiten NFA-Wirksamkeits- bericht eingeladen. Da die KdK von Beginn weg
2499.1 - Antwort des Regierungsrats
Prozent. Der Deckungsgrad verbesserte sich von 92,2 Pro- zent am Ende des Jahres 2011 auf 103,8 Prozent Ende 2013 und auf 108,9 Prozent Ende 2014. Seit 2013 befindet sich die Zuger Pensionskasse in einer
2534.1 - Antwort des Regierungsrats
gemeindliche Schulen, Abteilung Sonderpädagogik, berichten. 5. Sollte sich die personelle Situation per Ende 2015 nicht so weit entwickelt haben, dass beide Standorte über mindestens je eine in schulischer die vom Kanton geleistete Platzgarantie hinfällig wird. Entwickelt sich die personelle Situation bis Ende 2016 nicht im unter den Ziffern 1 bis und mit 5 beschriebenen Sinne, schliesst der Auftraggeber mit eingesetzt werden, gehen zu Lasten der Einrichtung. 3. Die Überprüfung der Leistungsvereinbarung ist auf Ende 2016 terminiert. Ist es mö glich, dass die aktuelle Leistungsvereinbarung vorzeitig aufgelöst wird
2639.2 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (Synopse)
Regierungsrats in der Fassung vom 29. August 2013 (in Kraft seit 1. Januar 2014) gilt weiterhin bis zum Ende der laufen- den Legislatur 2015-2018 am 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Regierungsrats, die gierungsrats in der Fassung vom 29. August 2013 (in Kraft seit 1. Januar 2014) gelten weiterhin bis zum Ende der laufenden Legislatur 2015-2018 am 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Regierungs- rats, die 8 Paragraph 27 Abs. 1 und 2 dieses Gesetzes (in Kraft seit 1. Januar 1995) gilt weiterhin bis zum Ende der laufenden Amtsperiode 2013-2018 am 31. De- zember 2018 für die Mitglieder der Gerichte bzw. der
2609.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Sanierung der Einspurtunnel Albis und Zimmerberg wird mit dem Entscheid zur Sanierungsvariante per Ende 2019 abgeschlossen. Die SBB zieht folgende Stossrichtung in Betracht: Kurzfristig und vor Inbetriebnahme geplanten Ausbauten, damit die wichtige Ac hse Zug–Baar inkl. 3. Geleise möglichst schnell gebaut wird. Ende Oktober 2019 unterbreitete der Landammann zusammen mit dem Baudirektor diese A n- liegen der Konz 2609.3 - 16183 Die Konzernleitung SBB bestätigte dem Regierungsrat anlässlich seines Kantonsbesuchs Ende Oktober 2019 die oben erwähnte Stossrichtung. Die SBB beschränkt sich bis zur Inbetrieb- nahme des
2655.1a - Beilage Projektdukumentation
redit Fr. 15'450'000.-- 1.3. Termine Der Baubeginn für die Instandsetzung und Erweiterung ist auf Ende 2017 / Anfang 2018 und die Fertigstellung im Sommer 2019 vorgesehen. Projektdokumentation Instandsetzung tigstellung im 2. Quartal 2019 vorgesehen. Vor- und Bauprojekt inkl. Kostenvoranschlag Herbst 2014 bis Ende 2015 Baubewilligung 1. Quartal 2016 Einreichen KRB, Bericht und Antrag der Baudirektion 2. Quartal 2. Lesung Kantonsrat 1. Quartal 2017 Ausführungsplanung und Submissionen 1. Quartal 2017 Baubeginn Ende 2017 / Anfang 2018 Fertigstellung 1. Etappe (Magazinhalle) Anfang 2019 Fertigstellung Sommer 2019
2667.2 - Antwort des Regierungsrats
Reisespesen 2500 Franken budgetiert. Das Engagement wurde im Rahmen des Entlastungspro- gramms auf Ende 2016 eingestellt. - KBZ: Für die vom KBZ delegierte Fachperson wurden durchschnittlich 900 Franken und allfällige Reisespesen aufgewendet. Das Engagement wurde im Rahmen des Entlastungsprogramms auf Ende 2016 eingestellt. - LBBZ: Für die vom LBBZ delegierte Fachperson wurden durchschnittlich 900 Franken und allfällige Reisespesen aufgewendet. Das Engagement wurde im Rahmen des Entlastungsprogramms auf Ende 2016 eingestellt. - Die Berufsfachschulen (GIBZ, KBZ, LBBZ) haben die Mitgliedschaft bei der IG Frauen-
2639.3 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kraft seit 1. Januar 1995) gilt weiterhin bis zum Ende der Amtsperiode 2013–2018 am 31. Dezember 2018 für die Mit- glieder der Gerichte bzw. bis zum Ende der Legislatur 2015–2018 am 31. Dezember 2018 für Regierungsrats in der Fassung vom 29. August 2013 (in Kraft seit 1. Januar 2014) gelten weiterhin bis zum Ende der Legislatur 2015–2018 am 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Regierungsrats, die im Zeitpunkt
2639.8 - Referendumsvorlage
Kraft seit 1. Januar 1995) gilt weiterhin bis zum Ende der Amtsperiode 2013–2018 am 31. Dezember 2018 für die Mit- glieder der Gerichte bzw. bis zum Ende der Legislatur 2015–2018 am 31. Dezember 2018 für Regierungsrats in der Fassung vom 29. August 2013 (in Kraft seit 1. Januar 2014) gelten weiterhin bis zum Ende der Legislatur 2015–2018 am 31. Dezember 2018 für die Mitglieder des Regierungsrats, die im Zeitpunkt
1566.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
besser gefördert werden. Das Konkordat tritt in Kraft, sobald zehn Kantone beigetreten sind. Das dürfte Ende 2008 der Fall sein. Ab dann haben die Kantone sechs Jahre Zeit, ihre Schulstrukturen (Einschulung mit schwierigen Erziehungssituationen. Die Kampagne begann im Kanton Zug im März 2007 und dauert bis Ende 2008. Dabei sollen mit Bezug auf die vorliegende Motion insbesondere folgende Ziele erreicht werden: sind damit in jedem Alter auch verschieden weit ausgebildet. Wäh- rend einige Kinder bereits gegen Ende des ersten Lebensjahres zu sprechen beginnen, lässt das Reden (erste Wörter) bei anderen bis ins dritte

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