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3221.1 - Interpellationstext
eingereicht: Wie Ende März Medienberichten zu entnehmen war, wurden im Rahmen des Covid -Impfpro- grammes unverschlüsselte Patientendaten mit dem Amazon-Mailservice verschickt. Ohne Ende-zu Ende Verschlüsselung
3182.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
IPCC-Bericht weist darauf hin, dass mit konsequentem Klimaschutz der globale Temperaturanstieg bis zum Ende des Jahrhunderts auf unter 2°C begrenzt werden kann 2. Klimapolitik des Bundes Der Bundesrat hat im wird – gestützt auf die erwähnte Berichterstattung zum Energieleitbild – dem Kantonsrat jeweils per Ende der Legislatur einen umfassenden Planungsbericht zur Energie- und Klimapolitik unterbreiten12. Dieser macht einen Ausblick auf die folgende Legislatur. Der Planungsbericht wird dem Kantonsrat erstmals Ende 2022 vorgelegt. 4. Fazit Die Motionärin beauftragt den Regierungsrat, dem Kantonsrat einen Massnahmenplan
2981.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ICT innerhalb GIBZ konse- quent realisiert und es erfolgt ein regelmässiger Vergleich Soll/Ist. Bis Ende 2022 sind die Vordiplomprüfungen durchgeführt und die Diplomprüfungen für die ersten Absolvierenden Modulabschlüsse und Vordiplomprüfung vor. Die definitive Anerkennung der HF-Studiengänge wird per Ende 2023 erwartet. 9. Änderung des EG Berufsbildung Um eine zweite Höhere Fachschule am GIBZ zu führen da die Mitfinanzierung der früheren Zu- ger Techniker- und Informatikschule (heute IBZ-Schulen) per Ende 2017 definitiv ausge- laufen ist, und die Beteiligung des Kantons am Institut für Finanzdienstleistungen
3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und ist Voraussetzung für ein effizientes Verwaltungshandeln. Ausgangslage und Handlungsbedarf Seit Ende der 90er Jahre verfügt der Kanton Zug mit dem Register für die Zentrale Personen- koordination (ZPK) den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr entspricht und die dafür benötigte Infrastruktur Ende 2020 nicht mehr gewartet werden wird. Im April 2017 hat sich der Regierungsrat in einer offenen A 12. Dezember 2019 Kantonsrat, Kommissionsbestellung Januar bis März 2020 Kommissionssitzung(en) Bis Ende März 2020 Kommissionsbericht 30. April 2020 Kantonsrat, 1. Lesung 2. Juli 2020 Kantonsrat, 2. Lesung
3058.3a - Beilage 1 FAQ
und der Nichtuniversitätskantone (Art. 25 IUV 1997) bis Ende 2019 bzw. im Sinne von Variante III die rückwirkende Kündigung der IUV 1997 per Ende 2019 voraus. 366.13-3 dg/MA/GF 2/3 Kantone den Austritt aus der IUV 1997 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils auf Ende eines Jahres erklären. Das Generalsekretariat EDK hat Vorschläge für mögliche Anträge an das kantonal
3083.1a - Beilage Geschäftsbericht Gebäudeversicherung 2019
Geschäftssitz Die langen und intensiven Planungs- und Vorbereitungs- arbeiten haben sich gelohnt. Ende Oktober 2019 konnte die Gebäudeversicherung Zug ihren neuen Geschäftssitz an der Grafenaustrasse 1 entspricht einer Zunahme von 249.8 Mio. Franken oder 31.3 % gegenüber dem Vorjahr. Gemäss dem bis Ende 2017 geltenden Gebäudeversicherungsge- setz begann die Versicherung im Zeitpunkt, da die Anmel- dung aften. Die neu im STWE erworbenen Räumlichkeiten an der Grafenaustrasse 1 in Zug, worin sich seit Ende Oktober 2019 der neue Gesellschafts- sitz der GVZG befindet, werden als Betriebsliegenschaft neu unter
3150.2 - Antwort des Regierungsrats
informierte die Baudirektion die Regierung über die laufenden Schritte in der Veloplanung im Kanton Zug. Ende 2019 entschied sich der Regierungsrat in einer Klausur, dass das Projekt «Ausbau Velonetz» Teil dieses Seit wann hat die Zuger Regierung Kenntnis über die Pläne des ASTRA? Die Zuger Regierung hat seit Ende 2019 Kenntnis von möglichen Plänen des ASTRA. Der offi- zielle Entscheid des ASTRA, eine Velobahn keit sind weitere erfolgsversprechende Faktoren. Der Kantonsrat beauftragte den Regierungsrat bis Ende 2021, ein Mobilitätskonzept zu erstel- len und ihm zu unterbreiten. Der Regierungsrat fällte die
3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ohne Kooperation zwar im Normalfall gewährleistet is t, dass die Situa- tion aber im worst case gegen Ende März kritisch wird und der inländische Strombedarf wäh- rend 47 Stunden nicht mehr gedeckt werden TWh Winterstrom erzeugt werden. Weiter sorgt eine strategische Energiereserve dafür, dass auch gegen Ende des Winters genü- gend Energie vorhanden ist. Schliesslich wird auch die vollständige Öffnung des - 16815 Seite 7/15 seine weiteren Arbeiten zur Stärkung der Versorgungssicherheit einbeziehen. Bis Ende Jahr werden zudem ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» der ElCom sowie eine Analyse des Stromef
3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
erst ab 2037 greifen würde. Es sei davon auszugehen, dass bis dahin die meisten Elektroheizungen das Ende ihrer Le- bensdauer erreicht hätten. Zudem wäre der Vollzugsaufwand beträchtlich, wenn eine Sanie- von Kommissionsmitgliedern inklusive dazugehöriger Modell-Berechnungen vor. Diese Anträge wurden am Ende der Debatte über § 5 zurückge- zogen. Grundsätzlich verfolge die Verwaltung das Ziel, die fossilen : 0 Stimmen und ohne Enthaltung als Abs 1a ins Gesetz aufgenommen. Somit präsentierte sich § 5 am Ende wie folgt: «1 Der Kanton kann mit Rahmenkrediten Förderprogramme durchführen oder mit Budgetmitteln
3185.6 - Motion der Staatswirtschaftskommission betreffend Teilrevision des Energiegesetzes
ion hat am 14. Juni 2021 folgende Motion eingereicht: 1. Der Regierungsrat wird aufgefordert, bis Ende Juni 2022 die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zug unter Berücksichtigung der Förderlandschaft Abklärungsresultat aus Ziffer 1 wird der Regierungsrat verpflichtet, gleichzeitig (spätestens bis Ende Juni 2022) eine Gesetzesvorlage betreffend Heizungs- ersatz und Förderprogramm (§ 4c und § 5) vorzulegen vorsieht. Gleichzeitig soll aber mit der vorliegenden Motion der Reg ierungs- rat beauftragt werden, bis Ende Juni 2022 die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Zug unter Berücksichtigung der Förderlandschaft

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