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3136.3a - Beilage Projektübersicht Zug+
hat zum Ziel, dass möglichst viele Zuger Schülerinnen und Schüler zwischen der 5. Primarklasse und Ende der Oberstufe mindestens einmal eine Austauschaktivität in der Westschweiz erleben. Dazu sollen alle geplante Perso- nalressourcen für Vor- abklärungen Intern: Extern: --- 6'500 Franken (PH Zug) (bis Ende 2020; insb. Beratungsgespräche in den Gemeinden) Bisherige Ausgaben in Fr. 1'000 Franken (30 Ordner Velo- autobahn entlang der Autobahn) noch nicht klar. Dies hängt stark vom Bund ab. Denkbar frühestens Ende 2021. Für die Sofortmassnahmen soll der KRB ebenfalls im Jahr 2021 an den KR gehen. Schlussendlich
3141.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kenntnis, dass das Eigenkapital von 16,1 Millio- nen Franken Ende 2015 um rund 46,6 Prozent auf 8,6 Millionen Franken Ende 2019 abgenom- men hat und Ende 2019 lediglich noch 3,16 Prozent des Jahresumsatzes betrug
2989.2 - Antwort des Regierungsrats
g V 1.2), in dem er sich auch zum Langsamverkehr äussern wird. Es ist geplant, dieses Konzept bis Ende 2021 dem Kantonsrat vorzulegen. Der Regierungsrat seinerseits hat in seinem Legislaturprogramm Ziele 26. April 2019 bewilligt. Die Realisierung erfolgt zusammen mit den SBB-Arbeiten Zugersee-Ost bis Ende 2020.  Kantonsstrasse 381, Abschnitt Nidfuren–Schmittli, Menzingen/Baar: Mit Beschluss vom 2. März Workshops wird das eigentliche Mobilitätskonzept sein. Schliess-lich ist geplant, dieses Konzept bis Ende 2021 dem Kantonsrat als Richtplananpassung vorzu-legen. b) Welches Konzept hat der Regierungsrat,
3086.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld vom 30. Januar Seite 2/8 3086.1 - 16294 1992 per Ende 2020 zu kündigen. Durch die Kündigung sollte eine Entlastung des Kantons Zug von künftigen Beiträgen n unter Ziff. 1 und Ziff. 3.1 entfallen für die Direktion des Innern und somit für den Kanton per Ende Jahr 2019 die Kosten für den Ausbau der Förster- schule Maienfeld. Nach Ablauf der dreijährigen K Vereinbarung vom 30. Januar 1992 nicht notwendig geworden sei. Der von der Direktion des Innern bis Ende 2018 verfolgte Weg einer gesonderten Vereinbarung mit Maienfeld soll nicht weiterverfolgt werden:
3075.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
etzen Im Kanton Zug sind aktuell zwei Kiesabbaugebiete in Betrieb. Deren Reserven neigen sich dem Ende zu. Im Kieskonzept von 2008 untersuchte die Baudirektion die Notwendigkeit eines neuen Abbaugebiets Umwelt (BAFU) bestätigt, dass die grund- eigentümerverbindliche Festlegung in der Nutzungsplanung bis Ende 2018 eine unrealistische Forderung darstellt. Die Kantone gehen bei der Festlegung der Gewässerräume ausserhalb der Bauzonen erstmalig im Rahmen der bevorstehenden Ortsplanungsrevisionen bis spätestens Ende 2025 festlegen; • bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums weiterhin die Übergangsbestim-
3109.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zuhanden des Entscheidgremiums vorprüfen und die Entscheidgrundlagen professionell aufbereiten. Bis Ende Juli 2020 wurden insgesamt 52 Gesu- che mit einem Bürgschaftsvolumen von rund 18,3 Millionen Franken Startup -Unternehmen nicht bestätigt. Die verhältnismässig tiefe Zahl der eingereichten Gesuche (52 bis Ende Juli 2020) unterstreicht, dass offenbar der überwiegende Teil der Startup-Unternehmen auch ohne staat- über die Runden zu kommen scheinen. Diese Erkenntnis ist sehr er- freulich. Mit der Teilnahme am per Ende August 2020 auslaufenden Bundesprogramm konnten etliche Startup-Unternehmen mit verbürgten Darlehen
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Regel zwei Monaten gefällt. § 10 Aufnahme in das I-B-A 1 Lernende der Sekundarstufe II können bis Ende März des laufenden Angebotsjahres aufgenommen werden. * 2 Jugendliche der Sekundarstufe I können auf Begleitung, die den Lern- und Berufswahlprozess fördert. § 13 Zeugnis 1 Die Lernenden erhalten jeweils am Ende des Trimesters eine Beurteilung. 2 Nach Abschluss des Brückenangebots erhalten die Lernenden ein Zeugnis Massnah- men zu: a) Androhung der Wegweisung vom Angebot (Ultimatum) mit einer Be- währungsfrist bis zum Ende des Schuljahrs; b) Wegweisung vom Angebot. 2 Ordnet das zuständige Mitglied der Angebotsleitung eine
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
t 1 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Be- ginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besu- chen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr während acht Wochen von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr für Kinder ab dem frei- willigen Kindergarten bis Ende Primarschule sicher. Die Gemeinden kön- nen das Angebot gemeindeübergreifend sicherstellen. * 7 Der
711.31-23-1.de.pdf
Siedlungsgebiete S 1.1.1 Die Ausdehnung der Bauzonen in den rechtskräftigen Zonenplänen mit Stand Ende 2017 wird als Siedlungsgebiet im Richtplan festgesetzt. Es wird im Rahmen der nächsten Revision der innerhalb und ausserhalb der Bauzone im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen, erstmals bis spätestens Ende 2025 fest. L 8.4.2 Bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums gelten die Übergangsbestimmungen KS C Cham–Hünenberg an die Gemeinden Cham und Hünenberg; - KS 25 Sinserstrasse von Cham Zentrum bis Ende verkehrsberuhigter Zone und KS 382 Knonauerstrasse von Cham Zentrum–Knoten Teuflibach an die Gemeinde
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
Nachweis der Sprachkompetenzen in den Bachelorstudiengängen * § 28c * Fremdsprachen 1 Bis spätestens Ende des zweiten Semesters muss in der gewählten Fremd- sprache bzw. in den gewählten Fremdsprachen das Überprüfung der Sprachkompetenz Deutsch. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Überprüfung Ende des zweiten Semesters wiederholt. 2 Wenn die Anforderungen erneut nicht erfüllt werden, kann das Studium wiederholt werden muss. Die Wiederholung des Leistungsnachweises erfolgt in der Regel bis spätestens zum Ende des jeweils nächsten Semesters. * 2 Wird der Leistungsnachweis erneut nicht bestanden, muss das b

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