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2314.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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h abgewickelt werden kann. Die Erhebung der Strassenverkehrssteuer erfolgt jährlich im Voraus per Ende November (§ 7 Abs. 1 SVStG). Ausgehend vom geltenden Steuersystem beantragt die vorliegende Motion beurteilen, ob sie nachvollziehbar sind und der gel- tend gemachte Rabattanspruch berechtigt ist. Am Ende der Beurteilungsperiode (ein Jahr bis mehrere Jahre) hat das Strassenverkehrsamt eine Steuerabgrenzung
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2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat. Es erscheint angemessen, den Ablauf der Übergangsfrist auf das Ende der laufenden Amtsperiode festzusetzen. Die Amtsperiode endet für die Mitglieder des Regierungsrates, für die Landschreibenden und – 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 Seite 9/29 Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass die bis Ende Februar 1998 geltende Regelung den Kanton mit grossem Abstand am teuersten zu stehen kam; die jährliche beträgt wäh- rend der ersten 6 Amtsjahre 6 Monatsgehäl- ter und erhöht sich mit jedem weiteren voll- endeten Amtsjahr um ein Monatsgehalt bis auf 12 Monatsgehälter nach 12 oder mehr Amtsjahren. Bemessungsgrundlage
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2368.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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Bruttoleistung fest. Das Bundesrecht lässt aber seit 2010 bis Ende 2014 bereits einen Wasser- zins von 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung und bis Ende 2019 einen Wasserzins von 110 Franken pro Kilowatt Br
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2368.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en Kantone (Schwyz, Zug und Zürich) der Konzessionärin (SBB) auferlegen, «bis Ende 2014 jährlich 100 Franken und bis Ende 2019 jährlich 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen». Derzeit
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2261.2 - Antwort des Regierungsrates
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Innern befasste sich mit folgender Anzahl Fälle: 2008: 98; 2009: 93; 2010: 93; 2011: 86; 2012: 105. Bis Ende Juli 2013 wurden dieses Jahr wiederum 36 juristische und fünf natürliche Personen mit Verfügung überprüft
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2259.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2259.2 Laufnummer 14374 Zwischenbericht zu den per Ende März 2013 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission 08. März 2012 (Vorlage Nr. 2124.1 - 14012) Der Regierungsrat beantragt eine Fristverlängerung bis Ende Mai 2013. Die Stawiko macht da- rauf aufmerksam, dass diese Frist bereits abgelaufen ist. Wir erwarten
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2303.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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hat. Es erscheint angemessen, den Ablauf der Übergangsfrist auf das Ende der laufenden Amtsperiode festzusetzen. Die Amtsperiode endet für die Mitglieder des Regierungsrates, für die Landschreibenden und – 2243.2 /2303.2/2373.2/2374.2 - 14648 Seite 9/29 Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass die bis Ende Februar 1998 geltende Regelung den Kanton mit grossem Abstand am teuersten zu stehen kam; die jährliche beträgt wäh- rend der ersten 6 Amtsjahre 6 Monatsgehäl- ter und erhöht sich mit jedem weiteren voll- endeten Amtsjahr um ein Monatsgehalt bis auf 12 Monatsgehälter nach 12 oder mehr Amtsjahren. Bemessungsgrundlage
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1001.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Eintretensdebatte und Detailberatung 3. Antrag 1. Ausgangslage Nach der Auflösung des Gleichstellungsbüros Ende 1995 beschloss der Kantonsrat aufgrund einer Motion der FDP-Fraktion mit Beschluss vom 26. November 100'000.- Franken pro Jahr begrenzt und werden jeweils im Budget ausgewiesen. Da dieser Beschluss bis Ende 2002 befristet ist, wird bean- tragt, ihn wie bisher weiterzuführen und lediglich die Gültigkeit zu
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1045.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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der zuneh- menden Belastung der Lehrpersonen auseinander gesetzt. In der Zeit vom Oktober 2000 bis Ende Januar 2001 hat eine Delegation des Erziehungsrates mit allen sieben Vorständen der einzelnen Schulstufen Rahmen des befristeten, projektbezogenen Pools für die Umsetzung der Kooperati- ven Oberstufe bis Ende des Schuljahres 2004/05 möglich. Bei Bedarf können die Schulleitungen zudem im Rahmen des Schulbetriebs-
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1164.1 - Interpellationstext
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und die Auftragslage bleiben in fast allen Branchen gedrückt. Obwohl die konjunkturelle Wende auf Ende 2003 oder Anfang 2004 prognostiziert wird, werde sich der Be- schäftigungsrückgang weiter fortsetzen angestiegen und wird mit Sicherheit im August noch weiter ansteigen, da bei vielen der Lehrvertrag bis Ende Juli befristet war. Während die Arbeitslosenquote im Juli bei der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung