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1195.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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aus, dass ohne diese beiden zusätzlichen Stellen die aufgelaufene Überzeit im Polizeikorps, die per Ende 2003 rund 10'000 Stunden betragen dürfte, nicht abgebaut und mit einem Zuschlag ausbezahlt werden sich dieser Anhang bewährt hat und auch in den nächsten Jahren erstellt werden soll. 8. Anträge Am Ende der Beratungen stellte ein Mitglied den Antrag, den Steuerfuss im Jahr 2004 von 82% auf 85% zu erhöhen
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1108.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Begrenzung der Frist nicht. 2.3. Der Zwischenbericht des Regierungsrates vom 23. April 2002 zu den per Ende März 2002 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1010.1 - 10852) [sei], die in einigen wenigen Monaten behandelt werden kann“, weshalb sie einer Fristerstreckung bis Ende März 2004 - d.h. um zwei Jahre - zustimmten [Prot. 27. Juni 2002, S. 2191]). 2.4.2. Neben der Komplexität Demokratie, dass alle Parlamentarier Interessenvertreter sind. - Problem der Grauzone: Wo beginnt bzw. endet die Pflicht zur Offenlegung? - Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, solche Informationen - die
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1148.2 - Antwort des Regierungsrates
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tätig. Die beiden bisherigen Leiter der Abteilungen natürliche Personen und juristische Personen, die Ende 2004 bzw. Anfang 2005 in Pension gehen, haben ihre Führungsverantwortung rechtzeitig abgegeben, um bzw. bei den natürlichen Perso- nen (aufgeteilt nach Unselbständig- und Selbständigerwerbenden) per Ende Juni 2003? Wie viele Einsprachen seitens jur. / nat. Personen gab es in der Zeit vom 1. Januar 2001
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1148.2b - Beilage 2
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1 Nr. Projektname Beschreibung Einfluss auf Ver- anlagung Nutzen des Projekts Start des Projekts Ende des Projekts Eingesetzte Perso- naleinheiten und ge- schätzte Anzahl Perso- nentage (ohne Aufwand 2 Nr. Projektname Beschreibung Einfluss auf Ver- anlagung Nutzen des Projekts Start des Projekts Ende des Projekts Eingesetzte Perso- naleinheiten und ge- schätzte Anzahl Perso- nentage (ohne Aufwand
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1172.3a - Beilage
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1. Zusammenarbeit – zum Nutzen aller In der Zentralschweiz besteht seit Ende der 80er Jahre in vielen Bereichen des Umweltschutzes eine gut funktionierende interkantonale Zusammenarbeit. Zu Beginn standen Erhebungen, Messungen und Ausbreitungsberechnungen durch. Umweltschutzdirektionen Die Luftreinhaltung war Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre ein Anliegen, das weite Kreise der Bevölkerung und der Politik bewegte
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753.12 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (V EG BSG)
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Verfahren 1 Beitragsgesuche sind bis Ende Februar des Kalenderjahrs der Sicherheits- direktion einzureichen. 2 Die Sicherheitsdirektion entscheidet spätestens bis Ende Mai des Kalen- derjahrs über die A
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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chriften wie die Mitarbeitenden der Justizbehörden. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über das Ende des Mandats hinaus be stehen. 22 161.1 3.2. Finanzen § 60 Grundsatz 1 Das Finanz und Rechnungswesen Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLASKoordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Frei heitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs.
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721.11 - Planungs- und Baugesetz (PBG)
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1 Die Gemeinden passen ihre Vorschriften bei der nächsten Ortsplanungsre vision, spätestens bis Ende 2025, an dieses Gesetz sowie an die sich an der IVHB orientierenden Baubegriffe und Messweisen der Bisherige ReserveBauzonen bleiben gültig, sind aber bis zur nächsten Ortsplanungsrevision, spätestens bis Ende 2025, freizugeben. * § 71a * Beurteilung nach bisherigem Recht 1 Das bisherige Recht findet Anwendung
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153.1 - Gesetz über die Organisation der Staatsverwaltung (Organisationsgesetz, OG)
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Regierungsrat bis Ende Februar des Budgetjahres einen revidierten Leistungsauftrag samt entsprechendem Globalbudget vor. Ändert der Kantonsrat das Globalbudget, so kann der Regierungsrat bis Ende Februar des
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Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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chriften wie die Mitarbeitenden der Justizbehörden. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über das Ende des Mandats hinaus be stehen. 22 161.1 3.2. Finanzen § 60 Grundsatz 1 Das Finanz und Rechnungswesen Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLASKoordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Frei heitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs.