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1672.01a - Synopse
§ 6 1 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Alters- jahr erfüllen, haben auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besuchen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Al- tersjahr
1801.2 - Antwort des Regierungsrates
Fragen der Datenübermittlung, die Test- Datensendung und die vollständige Datensatzlieferung. Ab Ende 2009 fanden regelmässig aufwändige Besprechungen zwischen der EStV und Mitarbeitenden der Kantonalen Kantonsrat dem Regierungsrat die Frist für die Einreichung der Interpellationsantwort antragsgemäss bis Ende Februar 2011. 1 ESTV und StV haben für den Bericht total rund 130 Arbeitstage aufgewendet (110 Tage
1729.1 - Motionstext
Schulgesetz in dem Sinne geändert wird, dass Noten ab der 2. Primarklasse erteilt werden müssen (erstmals Ende Januar in der 2. Primarklasse, das heisst nach dem ersten Semester in der 2. Primarklasse). Die bisher sowie die Selbst- und Sozialkompetenz im Rahmen eines Beurteilungsgesprächs zu orientieren. Erst am Ende der vierten Klasse wird erstmals auch ein Zeugnis mit Noten ausgestellt. Viele Eltern, Lehrerinnen
1775.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
innerhalb der Förderungsdauer zu amortisieren. Es ist möglich, dass diese Amortisation auch erst am Ende der Laufzeit erfolgen kann. Die Darlehen sind zwar gemäss § 8 Bst. a grundpfandrechtlich sichergestellt im Auge zu behalten, wenn die Amortisation der Darlehen nicht regelmässig erfolgt, sondern auf das Ende der Förderungsdauer aufgeschoben wird. § 12, Abs. 1, Bst. a Der Kanton leistete bis jetzt 20 Jahre
1848.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
dem Jahr 2000 jeweils um 10% pro Jahr degressiv vom Restbuchwert abgeschrieben. Der Restbuchwert per Ende 2009 wird 580'000 Franken betragen. Diese Abschreibungspraxis könnte auch auf die Kapitalerhöhung ngen vorgenommen. Der Kurswert der kotierten Aktie liegt ein Mehrfaches über dem Nominalwert. Per Ende 2008 betrug die stille Reserve rund 470.3 Mio. Franken. Analog zu dieser Bestimmung könnte auch die
1846.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
grenzt an eine städ- tische Parzelle von 3'500 m2, die heute in einer Wohnbauzone liegt. Am südlichen Ende des Shedbaus folgt der Hochbau. Er wird stehen bleiben und unverändert Büroräumlichkeiten für die In Menzingen läuft der Mietvertrag mit der Kongregation der Schwestern vom Heiligen Kreuz noch bis Ende August 2012, doch sind Verhandlungen für einen Kauf im Umfang von rund 18'000 m2 samt Liegenschaften
1855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bahn 2030 hat der Bundesrat am 19. Dezember 2008 die Eckwerte definiert und das UVEK beauf- tragt, Ende 2010 eine Vernehmlassungsvorlage mit zwei Varianten vorzulegen. Die Erste rech- net mit einem Inv Liquidität des Bundes und des Baufortschritts der Durchmesserlinie erho- ben. Anschliessend könnten bis Ende 2009 entsprechende Darlehen mit der SBB vereinbart werden. Dazu wäre ein entsprechender Kantonsra
1878.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
120 Personen erfolgte zwischen Juli 2008 und März 2009. Seither sind die Zahlen stabil, aktuell per Ende August 2010 bei 604. Gemäss Prognosen des Bundesamtes für Migration werden für dieses Jahr 15'000 Behörden - wie geschehen - Asylsuchenden Kollektivun- terkünfte zuweisen. Der Kanton Zug führt per Ende August 2010 neun Kollektivunterkünfte für 214 Personen, weitere sind in Planung oder Realisierung
1883.1 - Motionstext
gsverfahrens zum Stadttunnel im Kantonsrat versprochen den dafür notwendigen Projektierungskredit Ende 2010 vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat beauftragt im Rahmen der Kreditvorlage diese Anliegen zu prüfen und dem Kantonsrat im Hinblick auf das Projektierungskreditverfahren per Ende 2010 in den Grundzügen und wie dargelegt ei- ne entsprechende Machbarkeitsstudie samt flankierender
1904.7 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
216.51), 216.51), welcher vom Kantonsrat letztmals am 30. November 2006 (Vorlage 1442.2 - 12055) bis Ende 2010 verlängert wurde. Dazu liegen folgende Anträge vor: − Vorlage Nr. 1904.2 - 13329 des Regierungsrates ihre Ar- beit somit erledigt ist. Der seinerzeitige Kantonsratsbeschluss läuft wie vorgesehen per Ende 2010 aus. Der verfassungsmässige Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau zu ve

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