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2501.1a - Beilage Massnahmenplan Ammoniak
als halbiert wer- den. Als ersten Schritt im Kampf gegen übermässige Stickstoff-Emissionen läuft bis Ende 2015 das freiwillige Ressourcenprojekt der Zentralschweizer Kantone mit einem Emiss i- onsminderungsziel Gülle pro Jahr. Im Rahmen des freiwilligen Ressourcenprojekts Ammoniak Zentralschweiz werden noch bis Ende 2015 Beiträge für mit Schleppschlauch ausgebrachte Gülle ausbezahlt (zwischen Fr. 45 und max. Fr.
2501.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Verwaltung hat im Auftrag des Regierungsrats einen Massnahmenplan Ammoniak erar- beitet. Er soll das bis Ende 2015 laufende Ressourcenprojekt der Zentralschweizer Kantone ablösen und bis 2021 die Ammoniakemissionen Ammoniakeinträgen belastet. Als erster Schritt im Kampf gegen übermässige Stickstoffemissi- onen läuft bis Ende 2015 das freiwillige Ressourcenprojekt Ammoniak der Zentralschweizer Kantone, welches die gesetzten
2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
um 12% erhöht. Trotzdem konnte die Zahl der Erledigungen gesteigert werden, sodass die Zahl der per Ende 2014 pendenten Verfahren – wie schon in den Vorjahren – unter 200 liegt. Dabei waren die Verfahren angemessener Frist erledigt. Trotz markanter Zunahme neuer Beschwerden konnte die Anzahl der Pendenzen per Ende der Berichtsperiode erfreulicherweise unter 200 Pendenzen gehalten und damit die interne Zielvorgabe
2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
die Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden in das neue Projekt «ZFA Reform 2018» aufgenommen. Bis Ende 2015 wird der Projektauftrag für das Projekt «ZFA Reform 2018», beschlossen von den Gemeinden und Regierungsrat, stehen. Dies wird der Startschuss für die inhaltlichen Arbeiten am Projekt sein. Bis Ende 2016 sollte das Projekt soweit gediehen sein, dass über die «ZFA Reform 2018» Beschluss gefasst und
1646.04 - Zusatzbericht bzw. Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 1646.4 / 1694.2 Laufnummer 12948 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Generellen Projektes "Tangente Zug/Baar" (Vorlage Nrn. 1646.1/.2 - 12640/12641) 2. Kantonsratsbeschluss
1666.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die regionale Tierkörpersammelstelle wurde seit der Erstellung im Jahr 1996 der TMF vermietet. Auf Ende 2006 kündigte die TMF den Mietvertrag, weshalb diese Räum- lichkeiten heute frei stehen. Diese stehen kompensieren den Wegfall der Mietzinseinnahmen aus der Regionalen Tierkörpersammelstelle durch die TMF per Ende 2006. Im Jahr 2006 wurden in Walterswil 1740 Tiere geschlachtet, hinzu kommen 163 Notschlach- tungen
1669.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2/1676.1 Laufnummer 12740 Rechenschaftsbericht 2007 des Regierungsrates und Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten vom 25. März 2008 zu genehmigen; 4.2 den Anträgen des Regierungsrates im Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1669. 1 - 12721)
1630.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
auch den Bau von zwei neuen Haltestellen Zug Casino und Walchwil Hörndli vor. Diese sollen bereits Ende 2009 in Betrieb genommen werden. Ebenfalls ausgebaut wird die Station Oberwil, die ein zweites Gleis 2006 ausgeführt, dass er den Halbstundentakt auf der S2 im Abschnitt Baar Lindenpark bis Walchwil ab Ende 2010 einführen will, was der Kan- tonsrat an seiner Sitzung vom 30. März 2006 zustimmend zur Kenntnis
1676.1a - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2/1676.1 Laufnummer 12740 Rechenschaftsbericht 2007 des Regierungsrates und Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten vom 25. März 2008 zu genehmigen; 4.2 den Anträgen des Regierungsrates im Zwischenbericht zu den per Ende März 2008 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen (Vorlage Nr. 1669. 1 - 12721)
2736.3a - Synopse
Die Gemeinden passen bis Ende 2016 ihre Vor- schriften an dieses Gesetz an. 2 Die gemeindlichen Bauvorschriften sind bei der nächsten Ortsplanungsrevision, spätestens bis Ende 2025, an die Baubegriffe

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