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2684.1 - Antwort des Regierungsrats
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hatte trotzdem eine Kooperation mit dem AFM und eine freiwillige Ausreise nach Norwegen verwe igert. Ende September 2016 informierten die Verantwortlichen der für die Betreuung und Unterbrin- gung zuständigen beiden jüngeren einen zeitnahen chirurgischen Eingriff erforderten. Ein Operationstermin wurde per Ende Oktober organisiert. Für den Fall der Überstellung nach Norwegen vor diesem Termin wurden sämtliche
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2720.25 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Mittel vorhanden seien, um an alle unter- stützungswürdigen Gesuche Beiträge ausrichten zu können. Per Ende 2016 beträgt der Bestand des Lotteriefonds 9,5 Millionen Franken und die beiden Reservepositionen
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2758.1a - Beilage
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ation Steinhausen zu führen? Antwort Kanton Zug: Der Kanton schloss die Durchgangsstation Zug per Ende April 2017, behält sie aber in der Reserveplanung, da angesichts der geopolitischen Lage sehr ungewiss als dies gemäss Sozialhilfegesetz von der Einwohnerzahl her vorgesehen wäre? Antwort Kanton Zug: Per Ende April 2017 wiesen acht Gemeinden zu wenig Personen aus dem Asylbereich auf. In drei der acht Gemeinden
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1568.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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dazumal die letzte Kommissionssitzung stattgefunden hatte. Der Be- richt lag der Stawiko aber erst Ende Februar 2008 vor, sodass wir das Geschäft erst heute be- raten konnten. Mit 10 Ja- zu 4 Nein-Stimmen neuen Anträgen der vorberatenden Kommission hätten äussern können, da der Kommissionsbericht erst Ende Februar 2008 vorlag. Sie hätten insgesamt ebenfalls etwa 80% dieser Ertragsausfäl- le, also rund 24
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1655.2 - Antwort des Regierungsrates
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andere Elektroapparate ausser Betrieb zu setzten und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Frist lief Ende August 1998 ab. Bereits im Jahr 1986 wandte sich die Zentralstelle für Umweltschutz an Betriebe im Betrieben kontrolliert. In 144 Betrieben kamen PCB-haltige oder -verdächtige Anlagen zum Vorschein. Ende 2003 wurden noch in 3 Betrieben schadstoffhaltige Elektroanlagen benutzt. Diese Betriebe gaben jedoch
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1681.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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. 3.12. Elektronisches Organisationshandbuch Mit Einführung des neuen Intranet-Portals «iZug» per Ende April 2009 wird künftig für alle Mit- arbeitenden der Verwaltung ein Organisationshandbuch zentral Risikoinventar 2 Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 29. Januar 2008 waren für alle Mitarbeitenden bis Ende 2008 Stellenbeschreibungen zu erarbeiten. Seite 12/14 1681.2 - 13076 wird im Verlauf des Jahres 2009
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1715.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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kulturelle Aspekte ein- schliesst; die andere Sprache ist Englisch. In beiden Fremdsprachen werden per Ende der obligatorischen Schule gleichwertige Kompetenzniveaus vorge- geben. Sofern die Kantone Graubünden schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten derAustrittserklärung folgenden Kalenderjahres. Art. 15 Ausserkraftsetzung von Artikel
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1715.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Juni 2009
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kulturelle Aspekte ein- schliesst; die andere Sprache ist Englisch. In beiden Fremdsprachen werden per Ende der obligatorischen Schule gleichwertige Kompetenzniveaus vorge- geben. Sofern die Kantone Graubünden schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten derAustrittserklärung folgenden Kalenderjahres. Art. 15 Ausserkraftsetzung von Artikel
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1715.2 - Antrag des Regierungsrates
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kulturelle Aspekte ein- schliesst; die andere Sprache ist Englisch. In beiden Fremdsprachen werden per Ende der obligatorischen Schule gleichwertige Kompetenzniveaus vorge- geben. Sofern die Kantone Graubünden schen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten derAustrittserklärung folgenden Kalenderjahres. Art. 15 Ausserkraftsetzung von Artikel
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1598.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vereinbarung Der Beginn der Vertragsverhandlungen zwischen den am Vertrag beteiligten Kanto- nen geht auf Ende 1998 zurück. Nachdem der Kanton Zug im Juni 1998 mit einem viel beachteten Beispiel vorangegangen Weitere Bestimmungen Jeder Kanton hat die Möglichkeit, mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren auf das Ende einer Abgeltungsperiode aus der Vereinbarung auszutreten. Eine Kündigung ist dann sinnvoll, wenn ein Weise, koordi- niert und objektiv überprüfbar. Massgebend ist der Durchschnitt der im laufenden Jahr endenden und der beiden vorangegangenen Spielzeiten. Bei einem Inkrafttreten der Vereinbarung am 1. Januar