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1405.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stunden an 365 Tagen) eingesetzt sind. Die Bewilligung für den zurzeit aufgestellten Container lief Ende 2005 ab. Nach Rücksprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug hat das kantonale Amt für Raumplanung Raumplanung mit Verfügung vom 16. September 2005 die Bewilligung für die Benutzung des Bürocontainers bis Ende 2007 verlängert. 4. Bauprojekt Der freistehende Büropavillon soll mit vorfabrizierten Holzbauelementen
1367.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
Rückweisung ist ein neues Budget, welches dem Rückweisungsbeschluss angemessen Rechnung trägt, bis Ende Februar des Budgetjahres vorzulegen. 4 Genehmigt die Legislative das Budget nicht oder nicht rechtzeitig Budgetkre- dite bleiben bis zum Eintritt der Rechtskraft gesperrt. 3 Der Budgetkredit verfällt am Ende des Rechnungsjahres; ausgenommen ist das Globalbudget bei mehrjährigen Leistungsaufträgen. 7 § 32
1367.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Rückweisung ist ein neues Budget, welches dem Rückweisungsbeschluss angemessen Rechnung trägt, bis Ende Februar des Budgetjahres vorzulegen. 4 Genehmigt die Legislative das Budget nicht oder nicht rechtzeitig Budgetkre- dite bleiben bis zum Eintritt der Rechtskraft gesperrt. 3 Der Budgetkredit verfällt am Ende des Rechnungsjahres; ausgenommen ist das Globalbudget bei mehrjährigen Leistungsaufträgen. 7 § 32
1367.2 - Antrag des Regierungsrates
Rückweisung ist ein neues Budget, welches dem Rückweisungsbeschluss angemessen Rechnung trägt, bis Ende Februar des Budgetjahres vorzulegen. 4 Genehmigt die Legislative das Budget nicht oder nicht rechtzeitig dite bleiben bis zum Eintritt der Rechtskraft gesperrt. 3 Der Budgetkredit verfällt grundsätzlich am Ende des Rechnungsjahres. 7 § 32 Globalbudget Bei Vorliegen eines Globalkredites umfasst das Globalbudget
1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Priorität vorgesehe- ne und aus Kapazitätsgründen notwendige Bahnausbau ermöglicht ab Fahrplan- wechsel Ende 2008 die Ausdehnung des ¼-Stundentakts von Cham bis nach Rot- kreuz. Heute kann der ¼-Stundentakt unter Kostenbeteiligung des Kantons den Doppelspurausbau. Die Kapazität wird erhöht und ermöglicht ab Ende 2008 den ¼-Stundentakt der S1 bis Rotkreuz. Der Einspurabschnitt Cham-Rotkreuz erweist sich heute der Beilage 1 sind die wichtigsten Bauobjekte in einer Übersicht aufgeführt. Der Doppelspurausbau endet vorerst im Bereich Freudenberg bei Bahnkilometer 47,0. Aus Gründen der Fahrplanstabilität und der
2133.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bildungszentrum (GIBZ) (Vorlagen Nrn. 2131.1/2/3/4 - 14034/5/6/7) vom 10. April 2012. Bereits gegen Ende 2011 wurde ein Kantonsschulstandort Ennetsee wieder ins Spiel gebracht. Dabei konnte jedoch weder standorte oder nur noch die beiden Standorte Luegeten und Ennetsee geben wird. Es ist denkbar, dass man am Ende dieses Prozesses zu neuen Erkenntnissen gelangt. In die- sem Punkt sind die Motionen erheblich zu
2134.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bildungszentrum (GIBZ) (Vorlagen Nrn. 2131.1/2/3/4 - 14034/5/6/7) vom 10. April 2012. Bereits gegen Ende 2011 wurde ein Kantonsschulstandort Ennetsee wieder ins Spiel gebracht. Dabei konnte jedoch weder standorte oder nur noch die beiden Standorte Luegeten und Ennetsee geben wird. Es ist denkbar, dass man am Ende dieses Prozesses zu neuen Erkenntnissen gelangt. In die- sem Punkt sind die Motionen erheblich zu
2177.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Der Baubeginn erfolgte am 19. Mai 2016. Die Bauarbeiten konnten nach Terminplan ausgeführt werden. Ende März 2018 konnte der Totalunternehmer das fertiggestellte Gebäude fristgerecht dem Hochbauamt übergeben konnten die Unternehmer realitätsnah und knapp offerieren. Zudem er- folgte die Ausschreibung gegen Ende des Jahres, was bei TU-Offerten oft zu tieferen Preisen führt. Die Auftragsbücher müssen für das nächste
2130.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffnen. Der Kan- tonsrat hat dem Regierungsrat die Frist für die Behandlung der überwiesenen Motion bis Ende 2012 erstreckt. Seite 2/6 2130.1 - 14031 Nach einem intensiven Mitwirkungsprozess mit Fachpersonen kten von 29 Mio. Franken bewilligt (§ 2 Abs. 1 lit. c Strassenbauprogramm; BGS 751.12, gültig bis Ende 2014). Die Zwi- schenbilanz für den Rahmenkredit sieht wie folgt aus: Rahmenkredit am 30. September
2130.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Kenntnis, dass der Stadttunnel das bisher grösste Strassenbau- projekt des Kantons Zug sein wird. Ende 2011 lagen der Vorlage für den Projektierungskredit Grobkostenschätzungen verschiedener Ingenieurbüros gibt. So hatte zum Beispiel der Kantonsrat die Frist für die Ausarbeitung des Generellen Projekts bis Ende 2012 festgesetzt. Die Ingenieurbüros sind bestimmt und die Kosten verifiziert. Intern hat sich die

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