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3075.3a - Beilage Synopse
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innerhalb und ausserhalb der Bauzone im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen, erst- mals bis spätestens Ende 2025 fest. L 8.4.2 Bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums gelten die Übergangsbestimmungen innerhalb und ausserhalb der Bauzone im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen, erst- mals bis spätestens Ende 2025 fest. L 8.4.2 Bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums gelten die Übergangsbestimmungen
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3092.3 - Bericht und Antrag erw. Staatswirtschaftskom.
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Einsicht in Pro- zessabläufe und die angewandten Richtlinien genommen. In diesen Bereichen können bis Ende September 2020 Unterstützungsgesuche gestellt werden. Der Verzicht auf Verzugszinsen für Steuern ist wurden insgesamt 66 Beiträge mit einer Gesamtsumme von 208 000 Franken ausbezahlt. Gesuche können bis Ende September 2020 gestellt werden. Es zeigt sich, dass die vom Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen
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2996.1a - Beilage Bericht GSK
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auf der Struktur und den Ei- genheiten der Bundesverwaltung und der Tatsache, dass wirtschaftlich am Ende de facto der Bund als Träger in der Haftung steht, wo Ansprüche von Dritten erwachsen. Die GESPA mit werden. Angebrochene bzw. (z.B. infolge eines frühzeitigen Rücktritts) unter Geltung der IVLW nicht zu Ende geführte Amtsdauern werden nicht angerechnet. Die Übergangsregelung für die SFS (Art. 73 Abs. 9 GSK)
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2996.3a - Konkordatstext (IKV)
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einer Frist von zwei Jahren jeweils auf Ende eines Kalenderjahres durch Mitteilung an die Generalversammlung der Swisslos gekündigt werden, frühestens auf das Ende des 10. Jahres seit Inkrafttreten. 2 Die
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3090.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Einsicht in Pro- zessabläufe und die angewandten Richtlinien genommen. In diesen Bereichen können bis Ende September 2020 Unterstützungsgesuche gestellt werden. Der Verzicht auf Verzugszinsen für Steuern ist wurden insgesamt 66 Beiträge mit einer Gesamtsumme von 208 000 Franken ausbezahlt. Gesuche können bis Ende September 2020 gestellt werden. Es zeigt sich, dass die vom Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen
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3058.1a - Beilage Erläuterung zur IUV
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dieser Vereinbarung für die zum Zeitpunkt des Austritts in Ausbildung befindlichen Studierenden bis zum Ende ihres Studiums bestehen. Artikel 24 stellt sicher, dass die sich bereits in Ausbildung befindenden J a n u a r 2015) i n s t i t u t i o nell akkreditieren l a s s e n müssen. Bis l ä n g s t e n s Ende 2023 gelten nach bisherigem Recht als b e i t r a g s b e rechtigt a n e r k a n n t e Hochschulen
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3161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Staatswirtschaftskommission ist es möglich, dass der Kantonsratsbe- schluss in zweiter Lesung noch vor Ende 2020 verabschiedet werden kann und damit noch vor Inkrafttreten der bundesrätlichen Verordnung vorliegt kantonale Massnahmen, die zwischen dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes (26. Sep- tember 2020) und Ende 2021 ausbezahlt oder zugesichert worden sind. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Beitrag des Bundes
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3171.2 - Antwort des Regierungsrats
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Sozialversicherungen) auf den Bericht «Flexibilisierungsbedarf im Sozialversicherungsrecht» verwiesen, der Ende 2019 hätte verab- schiedet werden sollen. Der Bericht steht noch aus. Trotz mehrfacher Nachfrage seitens Sozialversicherungen) auf den Bericht «Flexibilisierungsbedarf im Sozialversicherungsrecht» verwiesen, der Ende 2019 hätte verab- schiedet werden sollen. Der Bericht steht nach wie vor aus. 8. Wie stellt der R
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3227.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Franken bewilligt (BGS 751.12; § 2 Abs. 1 Bst. a). Die Zwi- schenbilanz für den Rahmenkredit sieht per Ende Dezember 2020 wie folgt aus: Rahmenkredit Fr. 151 000 000.00 abzüglich bereits beschlossene Objektkredite Franken bewilligt (BGS 751.12; § 2 Abs. 1 Bst. b). Die Zwischenbilanz für den Rahmenkredit sieht per Ende Dezember 2020 wie folgt aus: Rahmenkredit Fr. 65 000 000.00 abzüglich bereits beschlossene Objektkredite
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2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten aus der Vereinba- rung austreten. Der Austritt erfolgt auf Ende Jahr mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr. Wenn durch den Austritt die Zahl der Vereinbarungskantone Leistungsaufträgen zur Folge. 10. Zeitplan 23. November 2017 Kantonsrat, Kommissionsbestellung Bis Ende März 2018 Kommissionssitzung(en) April 2018 Kommissionsbericht(e) Mai 2018 Beratung Staatswirtsch