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861.514 - Reglement über die Bemessung der Eigenleistung von betreuten Personen an die Kosten für den Aufenthalt in einer sozialen Einrichtung
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Ergänzungsleistungen mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; c) * Minderjährigen bis zum Ende der Schulberechtigung mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung; d) * Minderjährigen nach Abschluss Herabsetzung der Eigenleistung bei Abwesenheit beträgt Fr. 30.– pro Tag. § 5 * … § 6 Minderjährige bis zum Ende der Schulberechtigung mit Aufenthalt in einer stationären Einrichtung * 1 Die Eigenleistung für den
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417.16 - Verordnung über den Sportfonds
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übersteigt. * § 16 Jahresbeiträge 1 Gesuche um Jahresbeiträge an Sportverbände und -vereine sind bis Ende Mai des Erhebungsjahres einzureichen. * § 17 Sportaktivitäten * 1 Gesuche um Beiträge für Anlässe Ausbildung von Swiss Olympic Card In- haberinnen und Inhabern sind unter Beilage aller Zahlungsbelege bis Ende Februar des Folgejahres einzureichen. * § 18 Sportmaterial 1 Gesuche um Beiträge an Sportmaterial
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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Ferienanspruchs wird eine Arbeitswoche 5 Arbeitstagen gleichgesetzt. 2 Bei Teilzeitarbeit oder Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses wäh- rend des Jahres besteht der Ferienanspruch anteilsmässig entsprechend zwei Ferienwochen zusammenhängend bezogen werden. 3 Grundsätzlich dürfen höchstens 10 Ferientage bis Ende April des folgen- den Jahres übertragen werden. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die Amtsleitung
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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chriften wie die Mitarbeitenden der Justizbehörden. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über das Ende des Mandats hinaus be- stehen. 22 161.1 3.2. Finanzen § 60 Grundsatz 1 Das Finanz- und Rechnungswesen Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLAS-Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Frei- heitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs.
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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chriften wie die Mitarbeitenden der Justizbehörden. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über das Ende des Mandats hinaus be- stehen. 3.2. Finanzen § 60 Grundsatz 1 Das Finanz- und Rechnungswesen der Zivil- Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLAS-Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Frei- heitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs.
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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t 1 Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, haben auf Be- ginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten zu besu- chen. Erfüllen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
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Ferienanspruchs wird eine Arbeitswoche 5 Arbeitstagen gleichgesetzt. 2 Bei Teilzeitarbeit oder Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses wäh- rend des Jahres besteht der Ferienanspruch anteilsmässig entsprechend zwei Ferienwochen zusammenhängend bezogen werden. 3 Grundsätzlich dürfen höchstens 10 Ferientage bis Ende April des folgen- den Jahres übertragen werden. Beim Vorliegen besonderer Gründe kann die Amtsleitung
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731.1 - Gesetz über die Gewässer (GewG)
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geplanten wasserbaulichen Massnahmen an privaten Gewässern innerhalb der Bauzonen. 2 Sie legen am Ende jedes Jahres dem Kanton Rechenschaft über die ausge- führten wasserbaulichen Massnahmen innerhalb Konzession enthalte- nen Bedingungen. 2 Die Konzession kann aus Gründen des öffentlichen Wohls je auf Ende ei- nes folgenden Kalenderjahres entschädigungslos aufgehoben werden, sofern bei der Konzessionsverleihung
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414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
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1) BGS 411.3 2) BGS 414.11 GS 29, 737 1 414.14 § 2 Zeitpunkt 1 Die Maturitätsprüfungen finden am Ende des letzten Ausbildungsjahrs statt. * 2. Organe § 3 Maturitätskommission 1 Die Direktion für Bildung Integrationsfachs Naturwissenschaften aus dem Maturajahr. b) * … 3 … * 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende des vorletzten Ausbildungsjahrs zurückversetzt werden, können bereits festgelegte Maturitätsnoten
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3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
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funktionserhaltenden Massnahmen in Stand gehalten worden. Entsprechend sind die meisten Bauteile am Ende ihrer Lebensdauer und benötigen in den nächsten 5-10 Jahren sicher einen zunehmend erhöhten Insta ung Hauptgebäude in drei Etappen Neubau genutzt als Zellentrakt Normalvollzug, mit Doppelbelegung Ende 2031 Def. Bezug Neubau Definitiver Bezug Neubau als Spezialabteilung