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3113.2 - Antwort des Regierungsrats
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Millionen Franken pro Jahr (Tendenz sinkend). Der Beschluss umfasste Ende 2019 noch 4,5 Millionen Franken. Die Förderung nach WEG läuft Ende 2027 aus. Die Kredite reichen für die Verpflichtungen aus. Kanto
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2964.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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inzwischen eine eigene Lösung für ihr Stadtarchiv weiterverfolgt. Ende 2024 wird sämtlich verfügbarer Archivraum des Staatsarchivs belegt sein. Ende 2024 wird das Staatsarchiv jedoch sein Aussenmagazin an das
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3046.1a - Beilage Jahresbericht MROS
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zu verzeichnen. Die Zahl aller sich noch in der Analysephase befindenden Fälle ist von 1539 (per Ende 2017) auf 3590 Fälle angestiegen. 2.2.1 Meldungseingang — Im Berichtsjahr gingen 6126 Meldungen ein befinden. Die praktisch unveränderte Weiterleitungsquote erklärt sich vor allem auch durch die per Ende 2013 in Kraft getretene Teilrevision des GwG, welche der Meldestelle zusätzliche Möglichkei ten zur
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3075.1a - Beilage Synopse Richtplan
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innerhalb und ausserhalb der Bauzone im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen, erst- mals bis spätestens Ende 2025 fest. L 8.4.2 Bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums gelten die Übergangsbestimmungen innerhalb und ausserhalb der Bauzone im Rahmen der Ortsplanungsrevisionen, erst- mals bis spätestens Ende 2025 fest. L 8.4.2 Bis zur erstmaligen Festlegung des Gewässerraums gelten die Übergangsbestimmungen
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3111.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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520.11]). Im Kanton Zug wird diese Vorgabe nach der Aufhebung der geschützten Sanitätsstelle Cham Ende 2018 mit 670 Patientenplätzen (0.52 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung [Ende De- zember 2019: 127
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413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
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auch an ÜK-befreite Lehrbetriebe ausgerich- tet. 9 Die Abrechnung erfolgt am Ende des Kalenderjahrs. Der Kanton kann per Ende des 1. Quartals eine Vorauszahlung von maximal 70 % des erwarteten Kantonsbeitrags
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412.312 - Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals (Schulsubventions-Verordnung)
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. 2 Zudem sind in dieser Normpauschale 50 % folgender Aufwendungen auf- gerechnet: a) 2/3 des bis Ende 2007 von den Gemeinden noch nicht vollständig be- anspruchten Schulbetriebs- und Schulentwicklungspools; . 4 Zudem sind in dieser Normpauschale 50 % folgender Aufwendungen auf- gerechnet: a) 1/3 des bis Ende 2007 von den Gemeinden noch nicht vollständig be- anspruchten Schulbetriebs- und Schulentwicklungspools;
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511.75 - Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kantonen Schwyz und Zug über die Ausübung der Seepolizeiaufgaben auf dem Zugersee
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Einsatzmitteln mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3000 Franken. Dieser Pauschalbetrag wird jeweils Ende Januar für das entsprechende Jahr zur Zahlung fällig. 2 Aufwände im Zusammenhang mit Einsätzen, welche verlängert, wenn sie nicht von einer Vertragspartei unter Beachtung einer zwölfmonatigen Frist auf das Ende ei- nes Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. 9) BGS 914.2 bzw. SRSZ 180.110.1 6 511.75 Ände
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416.213 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (AusbV)
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3 Für verspätet eingereichte Gesuche werden Beiträge nur für die Zeit von der Einreichung bis zum Ende des Ausbildungsjahrs ausgerichtet, wobei der Einreichungsmonat vollständig mitberücksichtigt wird schliesst unmittelbar an die vorange- hende Beitragsperiode an, wenn eine Weiterbildung über das Ende einer Beitragsperiode hinaus dauert. 5. Finanzieller Bedarf bei Stipendien und Darlehen § 19 Beda
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414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
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und Erfah- rungszulage erlischt zeitgleich mit dem Ende des Anspruchs auf Kinder- oder Ausbildungszulagen nach Familienzulagengesetz25) bzw. dem Ende des Anspruchs auf Kinder- und Familienzulage nach §