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Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
schaft Elektrizitätswerk an der Sihl auf der Strecke Grippbach–Waldhalde (d.h. bis gegenüber dem untern Ende des Auslaufes aus dem Unterwasserka- na verzichtet. Letztere Gesellschaft kann auf dieser Strecke
Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
verlegen. * 2 Die Einheitsbojen sind sofort zu verwenden. Für den Ägerisee sind die al- ten Bojen bis Ende 1975 durch Einheitsbojen zu ersetzen, für den Zugersee gemäss Weisung der Baudirektion. 3 Die Freihaltung
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
Aus wichtigen Gründen kann sie die Versicherung ablehnen. 5. Versicherungsverhältnis § 16 Beginn und Ende der Versicherung 1 Neubauten, wesentliche An­, Aus­ und Umbauten sowie wesentliche Er­ neuerungen
Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
Kanton Zug 154.25 Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) Vom 27. Januar 1994 (Stand 11. Juli 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
Der Beizug von Ersatzmitgliedern ist uneingeschränkt zulässig. 2 Sie legt jeweils spätestens bis Ende September die Prüfungstermine für das nächste Kalenderjahr fest und gibt diese auf Anfrage bekannt
Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
des Grundes mitzuteilen. * 17 213.2 4.2. Beendigung der Beistandschaft und Beiratschaft § 69 1 Das Ende der Vertretungsbeistandschaft tritt von Gesetzes wegen ein mit der Erledigung der Angelegenheit, für
Verordnung über die Gebühren für den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung (Gebührentarif der amtlichen Vermessung)
1 4 215.315 § 14 Anpassung an die Teuerung 1 Die Gebühren (Landesindex der Konsumentenpreise Stand Ende Januar 1995: 101,5 Punkte, Basis Mai 1993 = 100) sind periodisch der Teuerung anzupassen. § 15 Aufklärung
Vollziehungsverordnung zu Art. 119 f. StGB über die Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs
die Durchführung von Schwangerschaftsab- brüchen generell verzichten, haben dies dem Kantonsarzt per Ende Kalen- derjahr mitzuteilen. § 7 Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt
Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
Vollzugs- und Bewährungsdienstes meldet den ViCLAS- Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1
Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
Master of Arts (USA) 7. Master of Music (GB) 2 Das Anfangsgehalt der Musikschullehrpersonen gilt bis Ende jenes Kalen- derjahres, in welchem die Lehrperson das 22. Altersjahr erfüllt. 3 Der Gehaltsanstieg

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