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Konzession an die Aktiengesellschaft «Elektrizitätswerk an der Sihl» in Wädenswil
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schaft Elektrizitätswerk an der Sihl auf der Strecke Grippbach–Waldhalde (d.h. bis gegenüber dem untern Ende des Auslaufes aus dem Unterwasserka- na verzichtet. Letztere Gesellschaft kann auf dieser Strecke
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Verordnung über die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten
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verlegen. * 2 Die Einheitsbojen sind sofort zu verwenden. Für den Ägerisee sind die al- ten Bojen bis Ende 1975 durch Einheitsbojen zu ersetzen, für den Zugersee gemäss Weisung der Baudirektion. 3 Die Freihaltung
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722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
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Aus wichtigen Gründen kann sie die Versicherung ablehnen. 5. Versicherungsverhältnis § 16 Beginn und Ende der Versicherung 1 Neubauten, wesentliche An, Aus und Umbauten sowie wesentliche Er neuerungen
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Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
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Kanton Zug 154.25 Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) Vom 27. Januar 1994 (Stand 11. Juli 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
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Verordnung über die Anwaltsprüfung und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
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Der Beizug von Ersatzmitgliedern ist uneingeschränkt zulässig. 2 Sie legt jeweils spätestens bis Ende September die Prüfungstermine für das nächste Kalenderjahr fest und gibt diese auf Anfrage bekannt
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Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
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des Grundes mitzuteilen. * 17 213.2 4.2. Beendigung der Beistandschaft und Beiratschaft § 69 1 Das Ende der Vertretungsbeistandschaft tritt von Gesetzes wegen ein mit der Erledigung der Angelegenheit, für
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Verordnung über die Gebühren für den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung (Gebührentarif der amtlichen Vermessung)
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1 4 215.315 § 14 Anpassung an die Teuerung 1 Die Gebühren (Landesindex der Konsumentenpreise Stand Ende Januar 1995: 101,5 Punkte, Basis Mai 1993 = 100) sind periodisch der Teuerung anzupassen. § 15 Aufklärung
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Vollziehungsverordnung zu Art. 119 f. StGB über die Durchführung des straflosen Schwangerschaftsabbruchs
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die Durchführung von Schwangerschaftsab- brüchen generell verzichten, haben dies dem Kantonsarzt per Ende Kalen- derjahr mitzuteilen. § 7 Aufhebung bisherigen Rechts und Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt
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Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
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Vollzugs- und Bewährungsdienstes meldet den ViCLAS- Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1
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Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
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Master of Arts (USA) 7. Master of Music (GB) 2 Das Anfangsgehalt der Musikschullehrpersonen gilt bis Ende jenes Kalen- derjahres, in welchem die Lehrperson das 22. Altersjahr erfüllt. 3 Der Gehaltsanstieg