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2012.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Rotkreuz per Fahrplan 2017 aufgeführt. Die SBB stellte eine Beurteilung des Anliegens aus Marktsicht bis Ende 2011 in Aussicht. Nach mehrmaliger Intervention bei der SBB konnte eine verbindliche Antwort erwirkt
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2013.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vernehmlassungsvorlage für einen neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) erarbeitet werde. Diese Vorlage wurde Ende März in die Vernehmlassung gegeben und soll als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für den
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1957.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
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Jeder Vertragspartner kann seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Ein Austritt hat keinen Einfluss auf den bis dahin eingegebenen Da
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1959.1 - Interpellationstext
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wurden etliche Ein- sprachen eingereicht. D. Die kommunale Zonenordnung Risch wurde vom Regierungsrat Ende 2006 genehmigt. Im fraglichen Gebiet Aabach enthält sie im Wesentlichen die Landwirtschaftszone, Wald
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1957.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
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Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLAS-Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1
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1991.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Behörden haben in den letzten Monaten die entsprechenden Beschlüsse gefasst, so dass das Konkordat per Ende 2011 aufgelöst werden kann. Im Konkordatsrat besteht grundsätzlich Einigkeit, dass die Auflösung Sinn
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2002.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Kapitaleinlagen, welche den Aktionären als steuerfreie Dividenden ent- richtet werden können, per Ende 2010 auf 14,1 Mia schätzt, sind die Schätzungen der Zuger Finanzdirektion wenig realistisch. Darüber
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1672.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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finanziellen und adminis- trativen Gründen und andererseits aufgrund der unklaren Schnittstellen. Bis Ende 2007 wurde bei einer Gutheissung der Gesuche sowohl bei der Direktion des Innern als auch bei der
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1672.04 - Zusatzbericht und Ergänzungsantrag des Regierungsrates
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finanziellen und administrativen Gründen und anderer- seits aufgrund der unklaren Schnittstellen. Bis Ende 2007 wurde bei einer Gutheissung der Ge- suche sowohl bei der Direktion des Innern als auch bei der
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1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bewährter Methodik heranziehen. § 4, Inkrafttreten Der Kantonsratsbeschluss wird voraussichtlich gegen Ende 2009 in Kraft gesetzt werden kön- nen. Der Regierungsrat wird dazu den frühest möglichen Zeitpunkt