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2012.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rotkreuz per Fahrplan 2017 aufgeführt. Die SBB stellte eine Beurteilung des Anliegens aus Marktsicht bis Ende 2011 in Aussicht. Nach mehrmaliger Intervention bei der SBB konnte eine verbindliche Antwort erwirkt
2013.2 - Antwort des Regierungsrates
Vernehmlassungsvorlage für einen neuen Bahninfrastrukturfonds (BIF) erarbeitet werde. Diese Vorlage wurde Ende März in die Vernehmlassung gegeben und soll als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für den
1957.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
Jeder Vertragspartner kann seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres kündigen. Ein Austritt hat keinen Einfluss auf den bis dahin eingegebenen Da
1959.1 - Interpellationstext
wurden etliche Ein- sprachen eingereicht. D. Die kommunale Zonenordnung Risch wurde vom Regierungsrat Ende 2006 genehmigt. Im fraglichen Gebiet Aabach enthält sie im Wesentlichen die Landwirtschaftszone, Wald
1957.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
Massnahme bevorsteht. Die Leitung meldet den ViCLAS-Koordinierenden der Polizei den Beginn und das Ende von Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen (Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1
1991.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Behörden haben in den letzten Monaten die entsprechenden Beschlüsse gefasst, so dass das Konkordat per Ende 2011 aufgelöst werden kann. Im Konkordatsrat besteht grundsätzlich Einigkeit, dass die Auflösung Sinn
2002.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Kapitaleinlagen, welche den Aktionären als steuerfreie Dividenden ent- richtet werden können, per Ende 2010 auf 14,1 Mia schätzt, sind die Schätzungen der Zuger Finanzdirektion wenig realistisch. Darüber
1672.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
finanziellen und adminis- trativen Gründen und andererseits aufgrund der unklaren Schnittstellen. Bis Ende 2007 wurde bei einer Gutheissung der Gesuche sowohl bei der Direktion des Innern als auch bei der
1672.04 - Zusatzbericht und Ergänzungsantrag des Regierungsrates
finanziellen und administrativen Gründen und anderer- seits aufgrund der unklaren Schnittstellen. Bis Ende 2007 wurde bei einer Gutheissung der Ge- suche sowohl bei der Direktion des Innern als auch bei der
1773.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bewährter Methodik heranziehen. § 4, Inkrafttreten Der Kantonsratsbeschluss wird voraussichtlich gegen Ende 2009 in Kraft gesetzt werden kön- nen. Der Regierungsrat wird dazu den frühest möglichen Zeitpunkt

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