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1962.4 - Antrag der Raumplanungskommission
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(neu) Die gemeindlichen Bauvorschriften sind bei der nächsten Ortsplanungsrevision, spätestens bis Ende 2025 an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB anzupassen, sofern der Regierungsrat den Bei- tritt
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1962.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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(neu) Die gemeindlichen Bauvorschriften sind bei der nächsten Ortspla- nungsrevision, spätestens bis Ende 2025 an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB anzupassen, sofern der Regierungsrat den Beitritt
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1962.6 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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für die zweite Lesung den Antrag, § 71 Abs. 1 sei wie folgt zu ändern: " 1 Die Gemeinden passen bis Ende 2016 ihre Vorschriften an dieses Gesetz an." Seite 4/4 1962.6 - 13762 4. Antrag Gestützt auf die
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Mieterabzuges wurde durch die Kommission auf den Mittelstand begrenzt. • In § 33 Abs. 2 kann für jedes am Ende der Steuerperiode weniger als 15 Jahre alte Kind, für das ein Abzug gemäss § 33 Abs. 1 Ziff. 2 geltend
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2002.1b - Beilage 2
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noch während der laufenden Vernehmlassungs- frist im Rahmen der alljährlichen Budgetgespräche von Ende August 2010 mitgeteilt. 3. Dezember 2010 / Stv
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1894.1e - Beilage E
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Nr. Objekt mit Teilobjekten 1 Zentrum Sonnhalde 2 Vorbereitungsarbeiten 3 Dachsanierung 4 Ausbau Wohngruppe 3 3. OG 5 Ausbau Administration 3. OG 6 Ausbau Wäscherei 7 Fensterersatz 8 Fassadensanierung
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1899.1 - Motionstext
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Möglichkeit, die Doppelspur zwischen Freudenberg und Rotkreuz vorzufinanzieren (Beschluss des Kantonsrates Ende Oktober 2009), kann deren Realisierung sofort an die Hand genommen werden. Dieser Streckenabschnitt
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1909.2 - Antrag des Regierungsrates
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auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2 Es kann von jedem Kanton mit einer Frist von einem Jahr per Ende Jahr gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2018. Das Konkordat tritt ausser Kraft, wenn die
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1909.4 - Ergebnis 1. Lesung im Kantonsrat
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auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2 Es kann von jedem Kanton mit einer Frist von einem Jahr per Ende Jahr gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2018. Das Konkordat tritt ausser Kraft, wenn die
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1909.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Dezember 2010
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auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. 2 Es kann von jedem Kanton mit einer Frist von einem Jahr per Ende Jahr gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2018. Das Konkordat tritt ausser Kraft, wenn die