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2659.6 - Antrag der vorberatenden Kommission (Verfassung)
der Verfassung des Kantons Zug sind Ergänzungswah- len nur dann durchzuführen, wenn ohne diese bis Ende der Amtsperiode 2015 – 2018 weniger als fünf Regierungsratsmitglieder im Amt wären. 3. Diese Über
2666.1 - Antwort des Regierungsrats
wird. Die gleiche Person kann in zwei Jahren enthalten sein, wenn die Auszahlung über das Jahre s- ende hinausging. Jahr Anzahl Betrag in Franken 2000 2 96'185.10 2003 2 214'750.90 2007 4 440'650.85 2011
2728.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
2030/35 (AS 2030/35) durchgeführt. Die Stellungnahmen werden nun geprüft und der Bundesrat wird gegen Ende 2018 die Botschaft zum AS 2030/35 zur Beratung an das Bu ndes- parlament verabschieden. Das Bundesamt
2488.2 - Antwort des Regierungsrats
zentralen Anwendungen inklusiv die beiden ISOV-Systeme «Grundbuch» und «Einwohnerkontrolle» wurden Ende 2013 von der IT-Architekturkonferenz verabschiedet und die Ablösung des ISOV-Systems in der Anwen
2491.1 - Motionstext
zudem schweizweit am höchsten: Mit 633 Personenwagen pro 1000 Einwohner liegt die Zuger Autodichte Ende 2014 fast 100 Autos über dem schweizerischen Durchschnitt. Der Einfluss der Erschliessungsqualität
2509.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
stattfindet. Am Jugendpolit- tag steht der Austausch zwischen Jugendlichen ab der 3. Oberstufe bis zum Ende der Erstaus- bildung und Personen aus der Politik im Mittelpunkt. Kantonsrätinnen und Kantonsräte
2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kriterien erfüllt sind, sollte man das auch nachvollziehen. Für die Dotation 2016 vgl. vorstehen, am Ende von Ziff. 4. - Der Vorschlag des Bundesrats sieht vor, dass der Grundbeitrag des Bundes an den Re
2553.3a - Beilage1: Synopse
Ab- bruch oder nach einem Totalschaden, auch wenn das Gebäude wieder aufgebaut wird. § 15 Beginn und Ende der Versicherung 1 Neubauten, wesentliche An-, Aus- und Umbauten sowie wesentliche Erneuerun- gen
2553.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
kann sie die Versicherung ablehnen. 6 [Geschäftsnummer] 5. Versicherungsverhältnis § 15 Beginn und Ende der Versicherung 1 Neubauten, wesentliche An-, Aus- und Umbauten sowie wesentliche Er- neuerungen
2553.4a - Beilage Synopse
Aus wichtigen Gründen kann sie die Versicherung ablehnen. 5. Versicherungsverhältnis § 15 Beginn und Ende der Versicherung 1 Neubauten, wesentliche An-, Aus- und Umbauten sowie wesentliche Erneuerungen des

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