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1697.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
haben und dass die bisherige Familienausgleichskas- se für Selbständigerwerbende ihre Tätigkeit per Ende 2008 einstellt. 3. Detailberatung In der Stawiko wurden folgende Bemerkungen angebracht und/oder Anträge
1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Standortpromotion Zentralschweiz Die Standortförderungsorganisation "Standortpromotion Zentralschweiz" ist Ende 2005 aufge- löst worden und es wurde keine Nachfolgeorganisation im Rahmen der Zentralschweiz ge-
1624.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
erwartet werden kann. Seite 2/3 1624.4 - 12691 Die Baudirektion konnte darlegen, dass der Kantonsrat noch Ende letzten Jahres das Agglome- rationsprogramm verabschiedet hat. Dieses Programm ist in der Folge dem
1624.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
handelt. Die ursprüngliche Parzelle beinhaltete Landwirtschafts-, Bau- und Strassenflächen, welche Ende 2005 anhand der dama- ligen generellen Bewertung mit einem Wert von 1,6 Millionen Franken im Fina
1643.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Art. 8 Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) 3) § 56 f. PBG 4 2 Sie legen am Ende jedes Jahres dem Kanton Rechenschaft über die aus- geführten wasserbaulichen Massnahmen innerhalb
1643.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
Art. 8 Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) 3) § 56 f. PBG 4 2 Sie legen am Ende jedes Jahres dem Kanton Rechenschaft über die aus- geführten wasserbaulichen Massnahmen innerhalb
1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
grossen energiepolitischen Herausforderungen hingewiesen, denen sich die Schweiz gegenüber stehe. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur ersten Ölpreiskrise von 1973 habe sich die Gesamtenergienachfrage
1637.2 - Antwort des Regierungsrates
21). Dass diesen regierungsrätlichen Vorgaben nicht gefolgt wurde, zeigt die Heimbettenbelegung per Ende 2006, wo im Vergleich zum Jahr 2004 ein Zuwachs von Personen mit einer Einstu- fung von BESA 0-2 um
1637.2a - Beilage
Langzeitpflege (BGS 826.113) 3 - Während der Übergangszeit von max. 3 Jahren ab Eröffnung (max. bis Ende 2008): 90 Betten 4 - Änderung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 14. März 2006 B. INSTITUTIONEN DER
1653.1a - Beilage
beginnt am 1. Januar nach dem er- füllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr. 3 Der Regierungsrat kann das Ende der Feuerwehrpflicht auf das erfüllte 46. Altersjahr festsetzen

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