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1697.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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haben und dass die bisherige Familienausgleichskas- se für Selbständigerwerbende ihre Tätigkeit per Ende 2008 einstellt. 3. Detailberatung In der Stawiko wurden folgende Bemerkungen angebracht und/oder Anträge
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1769.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Standortpromotion Zentralschweiz Die Standortförderungsorganisation "Standortpromotion Zentralschweiz" ist Ende 2005 aufge- löst worden und es wurde keine Nachfolgeorganisation im Rahmen der Zentralschweiz ge-
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1624.4 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
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erwartet werden kann. Seite 2/3 1624.4 - 12691 Die Baudirektion konnte darlegen, dass der Kantonsrat noch Ende letzten Jahres das Agglome- rationsprogramm verabschiedet hat. Dieses Programm ist in der Folge dem
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1624.9 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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handelt. Die ursprüngliche Parzelle beinhaltete Landwirtschafts-, Bau- und Strassenflächen, welche Ende 2005 anhand der dama- ligen generellen Bewertung mit einem Wert von 1,6 Millionen Franken im Fina
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1643.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Art. 8 Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) 3) § 56 f. PBG 4 2 Sie legen am Ende jedes Jahres dem Kanton Rechenschaft über die aus- geführten wasserbaulichen Massnahmen innerhalb
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1643.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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Art. 8 Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (SR 923.0) 3) § 56 f. PBG 4 2 Sie legen am Ende jedes Jahres dem Kanton Rechenschaft über die aus- geführten wasserbaulichen Massnahmen innerhalb
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1588.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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grossen energiepolitischen Herausforderungen hingewiesen, denen sich die Schweiz gegenüber stehe. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur ersten Ölpreiskrise von 1973 habe sich die Gesamtenergienachfrage
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1637.2 - Antwort des Regierungsrates
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21). Dass diesen regierungsrätlichen Vorgaben nicht gefolgt wurde, zeigt die Heimbettenbelegung per Ende 2006, wo im Vergleich zum Jahr 2004 ein Zuwachs von Personen mit einer Einstu- fung von BESA 0-2 um
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1637.2a - Beilage
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Langzeitpflege (BGS 826.113) 3 - Während der Übergangszeit von max. 3 Jahren ab Eröffnung (max. bis Ende 2008): 90 Betten 4 - Änderung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 14. März 2006 B. INSTITUTIONEN DER
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1653.1a - Beilage
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beginnt am 1. Januar nach dem er- füllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr. 3 Der Regierungsrat kann das Ende der Feuerwehrpflicht auf das erfüllte 46. Altersjahr festsetzen