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2596.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
verwiesen werden kann. Zu Beginn der Sitzung informierten uns die Vertreter der Baudirektion, dass seit Ende Mai 2016 eine neue Ausgangslage vorliegt. Am 18. Mai 2016 hat nämlich der Bundesrat beschlossen,
2596.00 - Genehmigung des Bundes
P Agglomerationsprogramm (AP) Zug mit den Inhalten des AP 3. Generation (eingereicht beim Bund per Ende 2016) abgestimmt. Im Kapitel P1 wird die gemäss AP 3. Generation vorgesehene Erweiterung des Perimeters
2602.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
das Konkordat wurde erstmals 1957 eine Schürfkonzession erteilt, welche letzt- mals im Jahr 2008 bis Ende 2013 verlängert wurde. Die Konkordatskantone nahmen den Weg- fall des Konkordats zum Anlass, um die
2602.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Jahren wurden die Wärmepum- pen weiterentwickelt und Erfahrungen mit dem Untergrund gesammelt. Per Ende 2015 sind im Kanton Zug rund 1500 Erdsondenanlagen installiert worden, mit denen Gebäude zuverläs
2602.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
e Konzessionsabgabe ist für jedes Konzessionsjahr zu entrichten. Sie ist innert 30 Tagen nach dem Ende jedes Konzessionsjahrs fällig. 2 Die jährlich wiederkehrende Konzessionsabgabe beträgt 1) BGS 641
2602.2 - Antrag des Regierungsrats
e Konzessionsabgabe ist für jedes Konzessionsjahr zu entrichten. Sie ist innert 30 Tagen nach dem Ende jedes Konzessionsjahres fällig. 2 Die jährlich wiederkehrende Konzessionsabgabe beträgt: a) 2–8 %
2602.3a - Beilage Synopse
Konzessionsabgabe ist für jedes Konzessionsjahr zu ent- richten. Sie ist innert 30 Tagen nach dem Ende jedes Konzessionsjahres fällig. 2 Die jährlich wiederkehrende Konzessionsabgabe beträgt: a) 2–8 %
2602.4a - Beilage: Bestätigung Konkordatskommission für Erdöl
Konkordatskantonen seit 1957 alleinige Inhaberin der Schürfkonzession. Der Kanton Aargau trat per Ende 2008 aus dem Konkordat aus. Am 16. Februar 2012 ersuchte die SEAG die Konkordatslfommission, den
2603.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
n folgend Nichteintreten auf die Vorlage des Regie- rungsrats, worauf das Gleichstellungsbüro per Ende 1995 aufgelöst wurde. Am 31. Oktober 1996 erklärte der Kantonsrat eine Motion der FDP-Fraktion des
2602.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 21. Februar 2017
e Konzessionsabgabe ist für jedes Konzessionsjahr zu entrichten. Sie ist innert 30 Tagen nach dem Ende jedes Konzessionsjahrs fällig. 2 Die jährlich wiederkehrende Konzessionsabgabe beträgt 1) BGS 641

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