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2403.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene v o- raussichtlich weitere Zeit beanspruchen wird. Denn erst Ende 2018 bzw. Anfang 2019 wird der Bundesrat die Botschaft betreffend dem Ausbauschritt 2030 zuhanden
2401.2 - Antwort des Regierungsrates
So äusserte die Vertretung des Assistenzdienstes anlässlich einer Sit- zung des Mitarbeiterrates Ende September 2011 das Begehren, anders als die Polizistinnen und Polizisten beschriftet zu sein. Einerseits
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und mit Beschluss vom 7. Juli 2007 den neuen Tarifverbundvertrag, der auf den Fahrplanwechsel per Ende 2007 in Kraft getreten ist. 4.1.6 Neugestaltung der Gebührenordnung in der landwirtschaftlichen Beratung
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
chaftsdirektion) - das Amt für Umweltschutz (Baudirektion). Mit dem externen Projektleiter konnte Ende Juni 2002 programmgemäss ein Vertrag ausgehandelt und unterzeichnet werden. Der offizielle Projektbeginn
822.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
und 2007 budgetiert. Wir halten ausdrücklich fest, dass die zwei zusätzlichen Stellen bis längstens Ende 2008, wenn der jetzt geltende Personalstellenbeschluss ausläuft, befristet sind. Die Stawiko ist mit
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zentralen Anwendungen inklusiv die beiden ISOV-Systeme «Grundbuch» und «Einwohnerkontrolle» wurden Ende 2013 von der IT-Architekturkonferenz verabschiedet und die Ablösung des ISOV-Systems in der Anwen
2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
kön- nen die Änderungen nicht in Kraft gesetzt werden, da sämtliche Kantone zustimmen müssen. (Per Ende August 2014 hatten gemäss Auskunft der GDK acht Kantone, u. a. Zürich, Luzer n, Glarus, Ob- und Nidwalden
2468.1a - Beilage 1
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- direkteren gegenüber erklärt werden. Er tritt auf Ende des dritten Kalenderjahres, das der Austrittserklärung folgt, in Kraft. Mit dem Austritt gelten alle
2468.1b - Beilage 2
barungskantone des Hochschulkonkordats unter Beachtung .einer Kündiguagsfrist von vier Jahren auf Ende eines Kalender] ahres gekündigt werden.
541.11 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
am 29. Oktober 1998 beschlossen (BGS 743.1). Der Kredit belief sich auf 1 Mio. Franken und war bis Ende des Jahres 2002 befristet. Er diente einem energiepolitischen Anliegen. Zugleich verfolgte er das

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