-
2403.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene v o- raussichtlich weitere Zeit beanspruchen wird. Denn erst Ende 2018 bzw. Anfang 2019 wird der Bundesrat die Botschaft betreffend dem Ausbauschritt 2030 zuhanden
-
2401.2 - Antwort des Regierungsrates
-
So äusserte die Vertretung des Assistenzdienstes anlässlich einer Sit- zung des Mitarbeiterrates Ende September 2011 das Begehren, anders als die Polizistinnen und Polizisten beschriftet zu sein. Einerseits
-
822.5 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
und mit Beschluss vom 7. Juli 2007 den neuen Tarifverbundvertrag, der auf den Fahrplanwechsel per Ende 2007 in Kraft getreten ist. 4.1.6 Neugestaltung der Gebührenordnung in der landwirtschaftlichen Beratung
-
810.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
chaftsdirektion) - das Amt für Umweltschutz (Baudirektion). Mit dem externen Projektleiter konnte Ende Juni 2002 programmgemäss ein Vertrag ausgehandelt und unterzeichnet werden. Der offizielle Projektbeginn
-
822.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
und 2007 budgetiert. Wir halten ausdrücklich fest, dass die zwei zusätzlichen Stellen bis längstens Ende 2008, wenn der jetzt geltende Personalstellenbeschluss ausläuft, befristet sind. Die Stawiko ist mit
-
2407.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
zentralen Anwendungen inklusiv die beiden ISOV-Systeme «Grundbuch» und «Einwohnerkontrolle» wurden Ende 2013 von der IT-Architekturkonferenz verabschiedet und die Ablösung des ISOV-Systems in der Anwen
-
2406.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
kön- nen die Änderungen nicht in Kraft gesetzt werden, da sämtliche Kantone zustimmen müssen. (Per Ende August 2014 hatten gemäss Auskunft der GDK acht Kantone, u. a. Zürich, Luzer n, Glarus, Ob- und Nidwalden
-
2468.1a - Beilage 1
-
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- direkteren gegenüber erklärt werden. Er tritt auf Ende des dritten Kalenderjahres, das der Austrittserklärung folgt, in Kraft. Mit dem Austritt gelten alle
-
2468.1b - Beilage 2
-
barungskantone des Hochschulkonkordats unter Beachtung .einer Kündiguagsfrist von vier Jahren auf Ende eines Kalender] ahres gekündigt werden.
-
541.11 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
am 29. Oktober 1998 beschlossen (BGS 743.1). Der Kredit belief sich auf 1 Mio. Franken und war bis Ende des Jahres 2002 befristet. Er diente einem energiepolitischen Anliegen. Zugleich verfolgte er das