-
2956.2a - Konkordatstext
-
Austritt aus der Vereinbarung muss dem Vorstand der EDK gegen über erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten der Austrittserklä rung folgenden Kalenderjahres. Art. 25 Umsetzungsfrist 1 Die Vere
-
2956.6a - Beilage Konkordatstext
-
Austritt aus der Vereinbarung muss dem Vorstand der EDK gegenüber erklärt werden. Er tritt in Kraft auf Ende des dritten der Austrittserklärung folgenden Kalenderjahres. Art. 25 Umsetzungsfrist 1 Die Verein
-
2871.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
Vorlage Nr. 2871.2 Laufnummer 15786 Zwischenbericht zu den per Ende März 2018 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
-
2871.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Vorlage Nr. 2871.1 Laufnummer 15775 Zwischenbericht zu den per Ende März 2018 zur Berichterstattung fälligen parlamentarischen Vorstössen Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 8. Mai 2018 Sehr geehrter
-
2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Bundesrat im Sinn von Art. 38a Abs. 2 RPG zur Genehmigung vorlegen. Ziel ist es, dieses Ver- fahren bis Ende 2018 abzuschliessen. 2.3 Anpassungen des kantonalen Planungs- und Baurechts Mit planerischen Massnahmen
-
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
-
chuss IT kantonale Schulen» (LeIKS) seine gemäss Governance vorgesehene Rolle übernommen. Mit dem Ende der Ko n- zeptphase wurde auch die Zusammenarbeit mit der externen Fi rma ordentlich beendet. Fragen
-
2879.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Sonderschulung aller behinderten Kinder und Jugendlichen bis längstens zum vollendeten 20. Altersjahr. Bis Ende 2007 übernahm die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für den Sonderschulunter- richt von Kindern
-
2884.2a - Beilage
-
der Interkan- tonalen Försterschule Maienfeld vom 30. Januar 1992 (BGS 413.41) Kündigung erfolgt per Ende 2020. Die Professionalisierung der forstlichen Berufe ab den 1950er Jahre führte zur Gründung zweier
-
2891.2 - Antrag des Regierungsrats
-
ist im Amtsblatt oder in sonst wie geeigne ter Form zu publizieren. 3 Über die Bewältigung und das Ende des Notstands erstellt der Regierungs rat einen Bericht, von dem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. §
-
2893.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Prüfung an. Für solche Eingriffe bestünden an sich entsprechende Rechtsgrundlagen. Die Baudirektion hat Ende 2017 die Totalrevision der Abfallplanung gestartet. Teil davon ist auch die Deponieplanung. Diese