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2894.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2894.2 Laufnummer 16053 Postulat von Hanni Schriber-Neiger und Andreas Hürlimann betreffend Verbesserung Veloführung beim Kreisel Forren zwischen Rotkreuz und Holz- häusern (Gemeinde Risch
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2896.1 - Interpellationstext
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Q4 wird die Botschaft des Bundesrates zum STEP-Ausbauschritt 2035 erwartet, das Parlament soll bis Ende 2019 darüber beschliessen. Derweil bestehen die Probleme auf dem Nadelöhr ZH-ZG-LU weiter respektive
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2867.2 - Antwort des Regierungsrats
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Aufgebotsprozesse definiert mit Ziel, die Interventionszeiten zu verkürzen (vgl. Antwort auf Frage 1). Ende Juni 2018 informierte das Feuerwehrinspektorat die Feuerwehren, die ELZ und den RDZ über die neuen
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2875.1 - Bericht der Datenschutzbeauftragten
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tragte arbeiten seit mehreren Jahren mit besagtem Unternehmen zusammen. Da die Endergebnisse der Schengen-Kontrolle Ende des Berichtsjahres noch nicht vollständig ausgewertet waren, werden wir im nächsten
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2875.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Pensum geführt (80% Datenschutzb e- auftragte, 80% stv. Datenschutzbeauftragte). Insbesondere gegen Ende des Berichtsjahres, nachdem die Datenschutzbeauftragte ihre Amtsabgabe kommuniziert hatte, kam es Organen resp. Verwaltungsstellen, die auf das SIS Zugri ff haben, jährlich durchzuführen. Da die Endergebnisse der Schengenkontrolle noch nicht vol l- ständig ausgewertet werden konnten, wird im nächsten
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2881.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV, SR. 834.11) wird das Ende des An- spruchs auf Mutterschaftsentschädigung konkretisiert. Nach dieser Norm endet der Anspruch am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit (Art. 16a EOG). Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft und endet am 98. Tag nach se i- nem Beginn. Er endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt (Art. 16c und
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2891.3a - Beilage Synopse
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ist im Amtsblatt oder in sonst wie geeigneter Form zu publizieren. 3 Über die Bewältigung und das Ende des Notstands erstellt der Regierungsrat einen Bericht, von dem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. § 14
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2891.5 - Ergebnis 1. Lesung
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ist im Amtsblatt oder in sonst wie geeigne- ter Form zu publizieren. 3 Über die Bewältigung und das Ende des Notstands erstellt der Regierungs- rat einen Bericht, von dem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. 5
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2891.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Dezember 2019
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ist im Amtsblatt oder in sonst wie geeigne- ter Form zu publizieren. 3 Über die Bewältigung und das Ende des Notstands erstellt der Regierungs- rat einen Bericht, von dem der Kantonsrat Kenntnis nimmt. 5
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2094.2 - Antwort des Regierungsrates
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ein Schnellrichterverfahren für diese Personengruppe eingeführt. Zwischen Anfang September 2011 und Ende März 2012 führte die Justiz 45 solcher Verfahren durch. Die ersten Erfahrungen sind positiv; die Mass-