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1460.1a - Beilage
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sind. Art. 22 Kündigung, Ausschluss ¹Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. ²Ein
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1460.2 - Antrag des Regierungsrates
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Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
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1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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deshalb im Jahre 2004 die Einleitung einer Totalrevi- sion des Strafvollzugskonkordats beschlossen. Ende 2005 wurde den betroffenen Kantonsregierungen und weiteren interessierten Kreisen die revidierte
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1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
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1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
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1466.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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ne verteilt wird. Mit dem verbleibenden kleinen Rest wird der Fonds geäufnet. Das Guthaben betrug Ende 2005 rund 2.3 Mio. Franken. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat
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1471.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vor. Die definitive Rechnung für den von ihnen zu bezahlenden Anteil erhielten die Gemeinden bis Ende 1998 jeweils von der Finanzverwaltung zugestellt. Seit 1999 nimmt die Volkswirtschaftsdirektion diese
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1474.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Streitwert oder den sonstigen Interessen der Parteien an der Beurteilung der Sache zu richten (bis Ende 2006 galten noch Ansätze von Fr. 100.-- bis Fr. 6'000.--). Entschädigt werden nur die der Interes
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1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
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Fehler gelernt hat und er heute die ihm zukommende strategische Führungsrol- le lebt. Die von ihm seit Ende letzten Jahres getroffenen Lenkungsmassnahmen bringen Klärung und schaffen so den erforderlichen Ausgleich
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1478.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und die Inbetriebnahme des neuen Zuger Kantonsspitals in Baar fristgerecht gemäss Terminprogramm. Ende August 2009, ein Jahr nach der Inbetriebnahme, liegt die von der Finanzkontrolle geprüfte und dem