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1460.1a - Beilage
sind. Art. 22 Kündigung, Ausschluss ¹Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. ²Ein
1460.2 - Antrag des Regierungsrates
Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
deshalb im Jahre 2004 die Einleitung einer Totalrevi- sion des Strafvollzugskonkordats beschlossen. Ende 2005 wurde den betroffenen Kantonsregierungen und weiteren interessierten Kreisen die revidierte
1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Konferenz. Art. 22 Kündigung, Ausschluss 1 Ein Kanton kann unter Beachtung einer sechsjährigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung an die Konferenz aus dem Konkordat austreten. 7
1466.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ne verteilt wird. Mit dem verbleibenden kleinen Rest wird der Fonds geäufnet. Das Guthaben betrug Ende 2005 rund 2.3 Mio. Franken. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass der Regierungsrat
1471.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vor. Die definitive Rechnung für den von ihnen zu bezahlenden Anteil erhielten die Gemeinden bis Ende 1998 jeweils von der Finanzverwaltung zugestellt. Seit 1999 nimmt die Volkswirtschaftsdirektion diese
1474.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Streitwert oder den sonstigen Interessen der Parteien an der Beurteilung der Sache zu richten (bis Ende 2006 galten noch Ansätze von Fr. 100.-- bis Fr. 6'000.--). Entschädigt werden nur die der Interes
1478.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Spitalfragen
Fehler gelernt hat und er heute die ihm zukommende strategische Führungsrol- le lebt. Die von ihm seit Ende letzten Jahres getroffenen Lenkungsmassnahmen bringen Klärung und schaffen so den erforderlichen Ausgleich
1478.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
und die Inbetriebnahme des neuen Zuger Kantonsspitals in Baar fristgerecht gemäss Terminprogramm. Ende August 2009, ein Jahr nach der Inbetriebnahme, liegt die von der Finanzkontrolle geprüfte und dem

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