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3222.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrat Zari Dzaferi, Baar, tritt per 6. Mai 2021 (auf das Ende der Kantonsratssitzung) als Mitglied des Kantonsrats zurück. Lehnt jemand die Wahl ab oder wird während
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3162.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kultur, Detailhandel etc.) die Geschäftstätigkeit während der kalten Jahreszeiten umgehend und bis zum Ende der Corona-Epidemie kantons- weit zu erleichtern? Dabei denken wir insbesondere, aber nicht nur, an
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3161.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2021
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vollumfänglich er- füllen und welche von den vom Bundesrat oder vom Regierungsrat ab De- zember 2020 bis Ende Januar 2021 zusätzlich angeordneten nationalen oder kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covi
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3167.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zuger Polizei profitieren, welche seit An - fang 2020 eine elektronische Signatur im Einsatz hat. Bis Ende 2021 soll es eine rechtsgültige elektronische Signatur gemäss ZertES1 für die Angestellten der Verwaltung
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3167.1 - Motionstext
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allein oder im Verbund mit anderen Gemeinden umsetzen. Ausgangslage Der Regierungsrat proklamierte Ende Oktober 2020 mit dem Projekt „Digital Zug“ die Digitali- sierung der Verwaltung. Noch heute sind
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3171.1 - Interpellationstext
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und Andreas Hürlimann, Steinhausen, haben am 10. November 2020 folgende Interpellation eingereicht: Ende September hat der amerikanische Konzern Uber Eats den Betrieb im Kanton Zug aufge - nommen. Das G
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3184.1 - Antwort des Regierungsrats
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3. Wie hoch sind die Kosten für den Anschluss an die UCH, wie hoch diejenigen an den Veloweg? Bis Ende 2007 war der Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen
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3183.1 - Motionstext
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integrieren. Doppelbürgerschaften hindern einige Einwanderer an einer erfolgreichen Integration. Am Ende einer erfolgreichen Integration soll der Erhalt der Schweizer Staatsbürgerschaft stehen. Eine gute
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3199.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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hilflos ist. Nach Art. 24 ATSG erlöscht der Anspruch auf ausstehende Leistungen fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welchen die Leistung geschuldet war. Nach Art. 27 ATSG sind die Versicherungsträger
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3197.1 - Interpellationstext
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auch im Kanton Zug. Das nominelle Stimmengewicht der aktiven, erwerbstätigen Bevölkerung wird gegen Ende 2050 im Kanton Zug sogar unter 50 Prozent fallen. Dabei ist die nächste (nicht stimmberech - tigte)