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3008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV, SR. 834.11) wird das Ende des A n- spruchs auf Mutterschaftsentschädigung konkretisiert. Nach dieser Norm endet der Anspruch am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit (Art. 16a EOG). Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft und endet am 98. Tag nach sei- nem Beginn. Er endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt (Art. 16c und (Obligationenrecht, SR 220). Auch eine missbräuchlich ausgesprochene Kündigung ist gültig und be- endet das Arbeitsverhältnis, allenfalls besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung. 3008.2 - 16181 Seite
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3102.2a - Beilage 1: Aufgabenfelder
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ng und Prä- vention Gesundheitsgesetz (BGS 821.1), § 45 GD (Gesundheitsför- derung) Regelungen am Ende des Le- bens, Palliative Care Gesundheitsgesetz (BGS 821.1), §§ 3, 31, 54 GD (Gesundheitsför- derung)
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3108.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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Anzahl neu angeordne- ter Massnahmen blieb jedoch praktisch gleich (2019: 152, 2018: 154). Die per Ende des B e- richtsjahres gezählten laufenden Massnahmen betrugen 1‘117 (2018: 1‘167). Wie bereits im
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2996.4c - Beilage Stellungnahme Regierungsrat
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Steuerharmonisierungsgesetz be reits in Kraft. Für die Gemeindesteuern dürfte sie voraussichtlich Ende 2020 in Kraft treten. c) Anpassung bzw. Aufhebung des Spielautomatengesetzes7 - Weil gestützt auf
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3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
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Partei trägt die Verpflichtung zum Halten der gemeinsamen Mindestbeteili- gung proportional zu ihrem am Ende der Lock-up Periode bestehenden Aktien- anteil (nachfolgend «individuelle Mindestbeteiligung»). Die
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3023.2 - Antwort des Regierungsrats
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Lösung der heutigen und zukünftigen Ver- kehrsprobleme leisten und gemäss Auftrag des Kantonsrats bis Ende 2021 im kantonalen Richtplan Aufnahme finden soll. Zudem verfügt der Kanton Zug seit Jahren über ein
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3048.2 - Antwort des Regierungsrats
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internationale Rechtshilfeersuchen . Seite 2/10 3048.2 - 16315 Im Dienst Wirtschaftsdelikte waren Ende 2019 insgesamt 55 Ermittlungsverfahren sowie 16 na- tionale und internationale Rechtshilfeersuchen
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3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Försterschule Maienfeld vom 30. Januar 1992 (nachfolgend Interkantonale Vereinbarung IFM; BGS 431.41) per Ende 2020 zu kündigen. Durch die daraufhin am 20. Dezember 2017 ausgesprochene Kündigung sollte eine Entlastung
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3086.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Juli 2018 die Vereinbarung aus dem Jahr 1990 mit der Interkantonalen Försterschule Maienfeld per Ende 2020 gekündigt. Als Folge davon hätte der Kanton Zug von künftigen Beiträgen an Ergänzungs- und E
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3090.3a - Beilage 1a Berechnungen Steuergesetz
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eingew inn Kt.Zug B eteiligungsabzug K anton Steuerbarer R eingew inn B und B eteiligungsabzug B und Ende K apital G eschaftsjahr Total steuerbares K apitalZug CH F 1001000 Steuerberechnung K anton Satz Einfache