Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12251 Inhalte gefunden
3311.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
veröffentlichte nach- geführte Bevölkerungsstatistik des Kantons Zug ohne die Gemeinde Neuheim (Stand Ende De- zember 2020) die Teilerzahl für die restlichen 78 Sitze ermittelt. Aufgrund der Rundungen führt
3313.2 - Antrag des Regierungsrats
Vertreterin oder der Vertreter des Wahlvorschlages nichts anderes, werden die Ersatzvorschläge am Ende des Wahlvorschlages angereiht. § 36a Abschluss des Bereinigungsverfahrens 1 Das Bereinigungsverfahren
3359.3a - Beilage: Übersicht Massnahmen
14 (Äufnung Lotteriefonds max. 5 Mio. und Sport- Kultur 1'019'000 2'260'000 fonds max. 5 Mio. per Ende 2020) Alimentie- rung an 2912.33 / 2912.34 Sport 611'000 469'000 RRB 7.4.2020 BGS 612.12 COVID-19
3359.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Millionen Franken. Für das Jahr 2021 wurde der gewährte Nach- tragskredit von 2,5 Millionen Franken per Ende November 2021 erreicht. Der effektive Betrag für das Jahr 2021 dürfte somit etwas höher ausfallen
913.5 - Kantonsratsbeschluss betreffend Verlängerung des Forschungsbeitrags an das Micro Center Central Switzerland (MCCS)
festgelegten Maximalbeitrag auch im Jahr 2009 ausrichten, sofern die Forschungsaufwendungen des MCCS bis Ende 2008 nicht im Rahmen der Trägerschaft der Fachhochschu- le Zentralschweiz finanziert werden können
154.31 - Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG)
anrufen. § 16 Übergangsbestimmung 1 Der bisherige Vorstand der Zuger Pensionskasse bleibt bis zum Ende der ordentlichen Amtsdauer bestehen. Die Wahl des neuen Vorstands gemäss § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes
613.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefälle)
vollumfänglich erfüllen und welche von den vom Bundesrat oder vom Regierungsrat ab De- zember 2020 bis Ende Januar 2021 zusätzlich angeordneten nationalen oder kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Covi
154.25 - Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
Kanton Zug 154.25 Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) Vom 27. Januar 1994 (Stand 11. Juli 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst.
416.211 - Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Auszahlung der Stipendien erfolgt in der Regel nach Vorlage aller zur Auszahlung notwendigen Unterlagen am Ende eines Semesters. 2 Die Darlehen werden aufgrund eines Darlehensvertrages ausbezahlt. 3 Bewilligte
411.214 - Reglement über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe
Diplom wird aufgrund mündlicher, schriftlicher und praktischer Leis- tungsnachweise während und/oder am Ende der Ausbildung erteilt. Die Be- urteilung erstreckt sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch