Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12251 Inhalte gefunden
1644.2 - Antwort des Regierungsrates
ob es sich um Jugendliche unter oder über dem vollendeten 15. Altersjahr handelt. Alle Massnahmen enden spätestens mit dem vollendeten 22. Lebensjahr (Art. 19 Abs. 2 JStG), eine Mindestdauer ist nicht (mehr)
1034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Begründung des Postulates verweist Andreas Bossard auf die Verbundenheit, welche an allen Ecken und Enden der Festplätze zu spüren gewesen sei. Sämtliche Gemeinden hätten den Kern der Altstadt belebt, und
2303.1 - Motionstext
beträgt wäh- rend der ersten 6 Amtsjahre 6 Monatsgehäl- ter und erhöht sich mit jedem weiteren voll- endeten Amtsjahr um ein Monatsgehalt bis auf 12 Monatsgehälter nach 12 oder mehr Amtsjahren. Bemessungsgrundlage
1016.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
festgelegt. Der Kanton Obwalden regelte früher in der Verfassung, dass die Wählbarkeit mit dem voll- endeten 70. Altersjahr erlischt. Diese Bestimmung wurde mit der Volksabstimmung vom 8. Juni 1997 (Annahme
1083.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
entfällt, sofern die betroffene Person einer Einsichtnahme zu- stimmt. 2 Die verlängerte Schutzfrist endet vorzeitig, wenn seit dem Tod der be- troffenen Person 50 Jahre vergangen sind. Der Todesnachweis ist
1083.2 - Antrag des Regierungsrates
entfällt, sofern die betroffene Person einer Einsichtnahme zu- stimmt. 2 Die verlängerte Schutzfrist endet vorzeitig, wenn seit dem Tod der be- troffenen Person 50 Jahre vergangen sind. Der Todesnachweis ist
1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die projektierte Entwässerung beginnt bei der Über- querung des Drälikerbaches bei km 0.195 und endet kurz vor dem Waldausgang bei km 1.010. Die Länge beträgt 815 m. Strassenabschluss Die geringen Lä
1161.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
erwerbsunfähig oder höchstens zu 20 Prozent erwerbsfähig sind, der Zulagenanspruch bis zum voll- endeten 20. Altersjahr besteht. Diese Bestimmung kam bisher in der Praxis kaum zur Anwendung und ist soz Lösung zugeführt werden können. b) Neuregelung bei den Altersgrenzen (§ 12 KZG) Nach zugerischem Recht endet der Anspruch auf Kinderzulagen mit dem Monat, in welchem das Kind das 16. Altersjahr erfüllt hat (§ 11267 Die obligatorische Schulzeit dauert im Normalfall bis zum 16. Altersjahr. In Anleh- nung daran endet die Zulagenberechtigung nach 22 der 26 kantonalen Zulagen- ordnungen – vorbehältlich einer Weiter
Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ)
Kanton Zug 826.192.3 Gebührentarif für Zusatzaufwendungen bei der Benützung des Rettungsdienstes (Material, Administration, Reinigung) (Gebührentarif Zusatzaufwendungen RDZ) Vom 18. Dezember 2015 (Sta
Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch