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2687.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
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zu einer Strafe oder Massnahme ver- urteilt wird, so sind nach Eintritt der Rechtskraft des Endentscheides umge- hend alle mit der Meldung im Zusammenhang stehenden Daten aus dem Personaldossier zu entfernen
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2692.1 - Motionstext
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Motionstext § 48 Entscheid 1 (unverändert) 2 Die Beschwerdeinstanzen publizieren lau- fend sämtliche Endentscheide vollständig aber anonymisiert auf ihrem jeweiligen Webauftritt. Die Veröffentlichung kann auf-
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2760.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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externen Dolmetscherdienstes weiterbehandelt werden müssen oder die in grösseren Schwierigkeiten enden können. Dies kostet die Behörden nicht nur viel Zeit und Personalressourcen, sondern oft auch entsprechend
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1590.19 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze
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1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Tagen Einspra- che gegen den Strafbefehl erheben, andernfalls er in Rechtskraft erwächst. Allerdings endet nicht jede Verzeigung mit einer Bestrafung. Weil nämlich Beweise häufig nicht erbracht werden können
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1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ca. 40 Prozent). Im Rahmen des ZFA werden die Gemeinden von der Kostenbeteiligung entlastet. Im Endeffekt bedeutet dies für den Kanton trotzdem eine Mehrbelastung, die allerdings von NFA und ZFA herrühren
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1558.1 - Interpellationstext
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Leben gekommen. Die Arbeit auf einer Autobahn-Baustelle ist generell gefährlich; nicht alle Unfälle enden derart tra- gisch wie derjenige von letzter Woche bei der Autobahnausfahrt Emmen-Nord im Kanton Luzern
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1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Tagen Einspra- che gegen den Strafbefehl erheben, andernfalls er in Rechtskraft erwächst. Allerdings endet nicht jede Verzeigung mit einer Bestrafung. Weil nämlich Beweise häufig nicht erbracht werden können
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1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze
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1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
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erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze