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2687.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2018
zu einer Strafe oder Massnahme ver- urteilt wird, so sind nach Eintritt der Rechtskraft des Endentscheides umge- hend alle mit der Meldung im Zusammenhang stehenden Daten aus dem Personaldossier zu entfernen
2692.1 - Motionstext
Motionstext § 48 Entscheid 1 (unverändert) 2 Die Beschwerdeinstanzen publizieren lau- fend sämtliche Endentscheide vollständig aber anonymisiert auf ihrem jeweiligen Webauftritt. Die Veröffentlichung kann auf-
2760.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
externen Dolmetscherdienstes weiterbehandelt werden müssen oder die in grösseren Schwierigkeiten enden können. Dies kostet die Behörden nicht nur viel Zeit und Personalressourcen, sondern oft auch entsprechend
1590.19 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze
1536.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Tagen Einspra- che gegen den Strafbefehl erheben, andernfalls er in Rechtskraft erwächst. Allerdings endet nicht jede Verzeigung mit einer Bestrafung. Weil nämlich Beweise häufig nicht erbracht werden können
1559.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ca. 40 Prozent). Im Rahmen des ZFA werden die Gemeinden von der Kostenbeteiligung entlastet. Im Endeffekt bedeutet dies für den Kanton trotzdem eine Mehrbelastung, die allerdings von NFA und ZFA herrühren
1558.1 - Interpellationstext
Leben gekommen. Die Arbeit auf einer Autobahn-Baustelle ist generell gefährlich; nicht alle Unfälle enden derart tra- gisch wie derjenige von letzter Woche bei der Autobahnausfahrt Emmen-Nord im Kanton Luzern
1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Tagen Einspra- che gegen den Strafbefehl erheben, andernfalls er in Rechtskraft erwächst. Allerdings endet nicht jede Verzeigung mit einer Bestrafung. Weil nämlich Beweise häufig nicht erbracht werden können
1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze
1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze

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