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2443.3a - Beilage (Leistungsauftrag)
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(Motion betreffend Neuorganisation Denkmalpflege vom 13. Januar 2014) verlangen die rasche, fläch endeckende und systematische Überarbeitung des Inventars. Als Folge der erfolgten Neuaufnahmen ins Inventar
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2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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Das Pilotprojekt Pragma startete am 1. Januar 2005 mit fünf bzw. ab 1. Januar 2007 sechs Ämtern und endete im Jahr 2011. Im Er- gebnis zeigte sich, dass Pragma innerhalb des Amtes vor allem Auswirkungen auf
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2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Charakter nur sub- sidiären Charakter aufweisen. Vorrang hat das öffentliche Recht. Paragraf § 94 Abs. 1 endet mit einem Doppelpunkt. Dies war schon immer so. Die Bestimmung ist nämlich seit Erlass des EG ZGB
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2476.2 - Antrag des Regierungsrats
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entstehen, zu vergüten. 2 Die Anbringung von Fensteröffnungen an der Anschlussseite ist dem Höherbau- enden jedoch nur unter Zustimmung des Nachbars, bzw. mit dem Vorbehalt ge- stattet, dass dadurch auch dem
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2791.1 - Motionstext
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auf lokaler Ebene zu fördern. Ein Ziel der Energiestrategie 2050 ist, den durchschnittlichen Endenergieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Referenzjahr 2000-2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent
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2812.2a - Beilage: verkehrstechnisches Gutachten
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beurteilt worden. Unter anderem ist auch die Verschiebung dieser Haltestelle untersucht worden. Das Endergebnis aufgrund verschiedener Beurteilungskriterien ergab, dass die Haltestellen Kolinplatz auf der G
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2817.3 - Antrag des Regierungsrats
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(ID 1427) Synopse Einführung Amtsenthebungsverfahren Verantwortlichkeitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 16. Januar 2018; Vorlage Nr. 2817.3 (Laufnummer 15657) Gesetz über d
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2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
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Beilage 5 Regierungsrat Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 12. Juli 2016 hs , . Versandt am ^j^, ^g Hochbau Strategische Büroraumplanung für die kantonale Verwaltung Zug (ohne Verwaltungszentrum 3 V
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2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
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Mit- glieder wird für eine zweijährige Amtszeit als Präsident gewählt. Die Amtsdauer beginnt und endet mit Ab- schluss der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. 2 Hält der Kanton die Hälfte des aktienrechtlichen Revisionsstelle erfolgt auf Vorschlag des Bankrats. Die Amtsdau- er beginnt und endet mit Abschluss der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. Die Revisionsstelle ist nach Ablauf
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2859.1 - Interpellationstext
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Zwischen der Stadt Zug und Walchwil wurde ein durchgehender Fuss- und Radweg erstellt, der abrupt endet beim Rufibach in Walchwil, der Kantonsgrenze zum Kanton Schwyz. Bis zur Kantonsgrenze Zug–Schwyz ist