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2443.3a - Beilage (Leistungsauftrag)
(Motion betreffend Neuorganisation Denkmalpflege vom 13. Januar 2014) verlangen die rasche, fläch endeckende und systematische Überarbeitung des Inventars. Als Folge der erfolgten Neuaufnahmen ins Inventar
2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
Das Pilotprojekt Pragma startete am 1. Januar 2005 mit fünf bzw. ab 1. Januar 2007 sechs Ämtern und endete im Jahr 2011. Im Er- gebnis zeigte sich, dass Pragma innerhalb des Amtes vor allem Auswirkungen auf
2476.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Charakter nur sub- sidiären Charakter aufweisen. Vorrang hat das öffentliche Recht. Paragraf § 94 Abs. 1 endet mit einem Doppelpunkt. Dies war schon immer so. Die Bestimmung ist nämlich seit Erlass des EG ZGB
2476.2 - Antrag des Regierungsrats
entstehen, zu vergüten. 2 Die Anbringung von Fensteröffnungen an der Anschlussseite ist dem Höherbau- enden jedoch nur unter Zustimmung des Nachbars, bzw. mit dem Vorbehalt ge- stattet, dass dadurch auch dem
2791.1 - Motionstext
auf lokaler Ebene zu fördern. Ein Ziel der Energiestrategie 2050 ist, den durchschnittlichen Endenergieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Referenzjahr 2000-2020 um 16 Prozent und bis 2035 um 43 Prozent
2812.2a - Beilage: verkehrstechnisches Gutachten
beurteilt worden. Unter anderem ist auch die Verschiebung dieser Haltestelle untersucht worden. Das Endergebnis aufgrund verschiedener Beurteilungskriterien ergab, dass die Haltestellen Kolinplatz auf der G
2817.3 - Antrag des Regierungsrats
(ID 1427) Synopse Einführung Amtsenthebungsverfahren Verantwortlichkeitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 16. Januar 2018; Vorlage Nr. 2817.3 (Laufnummer 15657) Gesetz über d
2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
Beilage 5 Regierungsrat Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 12. Juli 2016 hs , . Versandt am ^j^, ^g Hochbau Strategische Büroraumplanung für die kantonale Verwaltung Zug (ohne Verwaltungszentrum 3 V
2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
Mit- glieder wird für eine zweijährige Amtszeit als Präsident gewählt. Die Amtsdauer beginnt und endet mit Ab- schluss der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. 2 Hält der Kanton die Hälfte des aktienrechtlichen Revisionsstelle erfolgt auf Vorschlag des Bankrats. Die Amtsdau- er beginnt und endet mit Abschluss der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. Die Revisionsstelle ist nach Ablauf
2859.1 - Interpellationstext
Zwischen der Stadt Zug und Walchwil wurde ein durchgehender Fuss- und Radweg erstellt, der abrupt endet beim Rufibach in Walchwil, der Kantonsgrenze zum Kanton Schwyz. Bis zur Kantonsgrenze Zug–Schwyz ist

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