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2919.2 - Antwort des Regierungsrats
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im Bereich von häusli- cher Gewalt. 147 Fälle hatten eine Strafanzeige zur Folge. In 292 Fällen endeten die Interventionen ohne Verzeigung. Damit sind die Zahlen gegenüber 2017 angestiegen. Damals kam
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2948.1 - Antwort des Regierungsrats
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tagmittag, damit die Vertretungen aus den weiter entfernten Kantonen rechtzeitig anreisen können, und endet am darauffolgenden Freitagmittag. Am Donnerstagabend findet nach B e- handlung der fachlichen Themen
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2894.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2894.1 Laufnummer 15861 Laufnummer Nr. Postulat von Hanni Schriber-Neiger und Andreas Hürlimann betreffend Verbesserung Veloführung beim Kreisel Forren zwischen Rotkreuz und Holz- häusern
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2881.2a - Beilage Stellungnahme BSV
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sentschädigung (MSE) gemäss Artikel 16d der Erwerbsersatzord nung (EOG) endet spätestens am 98. Tag nach dessen Beginn. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit wiederaufnimmt
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2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2885.4 Laufnummer 15876 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hof- strasse, Zug Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommiss
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2108.02 - Antrag des Regierungsrates
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Frei- zügigkeitsleistungen; – dem Bezug einer Altersrente gemäss Bst. d, was frühestens ab dem voll- endeten 58. Altersjahr möglich ist; – der Weiterführung der Versicherung bei der Pensionskasse bis zur Voll-
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2198.3a - Beilage 1
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24. Dezember auf einen Freitag oder Samstag, beginnen die Ferien am Donnerstag vor Weihnachten und enden am Mittwoch nach Neujahr. c. Die Sportferien werden in der 6. und 7. Kalenderwoche angesetzt. d. Die
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1300.18 - Antrag des Regierungsrates
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am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. II. Diese Verfassungsänderung tritt nach
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1300.30 - Abstimmungsvorlage
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am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. II. Diese Verfassungsänderung tritt nach
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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n der natürlichen und juristischen Personen decken liesse, würden die juristischen Personen im Endeffekt wieder mit Steuern belastet, von denen man sie eigentlich entlasten wollte. 1.2. Motion der Alternativen