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2919.2 - Antwort des Regierungsrats
im Bereich von häusli- cher Gewalt. 147 Fälle hatten eine Strafanzeige zur Folge. In 292 Fällen endeten die Interventionen ohne Verzeigung. Damit sind die Zahlen gegenüber 2017 angestiegen. Damals kam
2948.1 - Antwort des Regierungsrats
tagmittag, damit die Vertretungen aus den weiter entfernten Kantonen rechtzeitig anreisen können, und endet am darauffolgenden Freitagmittag. Am Donnerstagabend findet nach B e- handlung der fachlichen Themen
2894.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2894.1 Laufnummer 15861 Laufnummer Nr. Postulat von Hanni Schriber-Neiger und Andreas Hürlimann betreffend Verbesserung Veloführung beim Kreisel Forren zwischen Rotkreuz und Holz- häusern
2881.2a - Beilage Stellungnahme BSV
sentschädigung (MSE) gemäss Artikel 16d der Erwerbsersatzord nung (EOG) endet spätestens am 98. Tag nach dessen Beginn. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit wiederaufnimmt
2885.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2885.4 Laufnummer 15876 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für Instandsetzung und Umbau des Theilerhauses an der Hof- strasse, Zug Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommiss
2108.02 - Antrag des Regierungsrates
Frei- zügigkeitsleistungen; – dem Bezug einer Altersrente gemäss Bst. d, was frühestens ab dem voll- endeten 58. Altersjahr möglich ist; – der Weiterführung der Versicherung bei der Pensionskasse bis zur Voll-
2198.3a - Beilage 1
24. Dezember auf einen Freitag oder Samstag, beginnen die Ferien am Donnerstag vor Weihnachten und enden am Mittwoch nach Neujahr. c. Die Sportferien werden in der 6. und 7. Kalenderwoche angesetzt. d. Die
1300.18 - Antrag des Regierungsrates
am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. II. Diese Verfassungsänderung tritt nach
1300.30 - Abstimmungsvorlage
am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. II. Diese Verfassungsänderung tritt nach
1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n der natürlichen und juristischen Personen decken liesse, würden die juristischen Personen im Endeffekt wieder mit Steuern belastet, von denen man sie eigentlich entlasten wollte. 1.2. Motion der Alternativen

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