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111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
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am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. § Ueb8 * 1 Die Gemeindeschreiber, die
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3294.1 - Interpellationstext
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steuerbare Einkommen, die der Regierungs- rat auf 500'000 Franken pro Jahr festgelegt hat. Am 1.1.2021 endete die Übergangsfrist, so dass diese Anforderungen nun für alle pauschal besteuerten Steuerpflichtigen
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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eines Interes- senkonflikts bei der Gebäudeversicherung Zug, weil sie die von ihr zu kontrollier enden Ge- bäude gleichzeitig versichere und daher geneigt sein könnte, bei den Brandschutzkontrollen einen
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3332.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verordnung über die Kantonsschule Menzingen vom 4. Dezember 2007 [BGS 414.112]). Das Arbeitsverhältnis endete ohne Kündigung durch Ablauf der Vertragsdauer (vgl. § 15 Abs. 1 PG). Die Schulleitung hat den Vertrag icht gemäss § 28 PG). Sowohl das Amtsgeheimnis als auch die allgemeine Interessenwahrungspflicht enden nicht mit dem Ar- beitsverhältnis, sondern dauern auch danach an. Frage 4b: Denunziantentum vs. W befristetes Arbeitsverhältnis gemäss § 15 Abs. 1 PG ohne Kündigung durch Ablauf der Vertragsdauer endet und kein Anspruch auf die Verlängerung des Jahresvertrages besteht (s. auch Antwort zur Frage 5a)
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3410.1a - Beilage: Leitfaden
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Ort gewonnene Energie (Wärme und Elektrizität) 301.2 302.2 4.1.2 Erneuerbare Endenergie 4.1.3 Ökologische Qualität der Endenergie 4.2 Wasser 4.2.1 Effiziente Wassernutzung 306.2 4.3 Abfall und Recycling 4
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3280.1 - Petitionstext
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Urteilsfähige wie für nicht mehr Urteilsfähige ist der Entlastungsvertrag einer zwischen der betreu- enden und pflegenden Person und dem Heim. Der Begriff "Ferien" ist ein Begriff des Arbeitsrechtvertragsrechts
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3321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Jahren gewählt wird, wobei diese Wahl auf Vorschlag des Bankrats erfolgt. Die Amtsdauer beginnt und endet mit Ab- schluss der jeweiligen ordentlichen Generalversammlung. Die Revisionsstelle ist nach Ablauf
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111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
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am 1.1.2007 beginnende Amtsdauer der Mitglieder des Ständerates wird um ein Jahr verlängert. Sie endet mit Beginn der Wintersession des Ständerates im Jahre 2011. § Ueb8 * 1 Die Gemeindeschreiber, die
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826.192 - Gebührentarif für die Benützung des Rettungsdienstes
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Kanton Zug 826.192 Gebührentarif für die Benützung des Rettungsdienstes Vom 17. Oktober 1995 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 34 des Gesetzes über das Gesundhei
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821.1 - Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG)
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erheblich sein können. § 11 Beendigung und Erlöschen der Bewilligung, Unterbrechung 1 Die Bewilligung endet mit dem rechtskräftig verfügten Entzug. 2 Sie erlischt ohne Weiteres mit dem Erreichen der Altersgrenze