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Nichtigkeit eines Zwischenentscheides betreffend vorsorgliche Massnahmen infolge funktioneller Unzuständigkeit des entscheidenden Organs und gravierender Verletzung der Ausstandsregeln
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gutzumachenden Nachteil bewirken können oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Bew Allerdings wird ein irreparabler Schaden nicht vorausgesetzt, sondern es genügt, wenn ein günstiger Endentscheid für die betroffene Person nicht jeden Nachteil zu beseitigen vermag. Mithin genügt die blosse
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§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausrichtung kantonaler Mutterschaftsbeiträge (BGS 826.25)
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Frist von sechs Monaten zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen begann am 16. Oktober 2022 und endete am 15. bzw. 17. April 2023 (nächstfolgender Werktag; § 10 Abs. 3 VRG).
4. Die Beschwerdeführerin
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Orthografie: Neue Regeln kurz erklärt
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Fragen: Wie wird das Präteritum gebildet, wie das Partizip II, zum Beispiel bei „faken“? Dieses Verb endet im Englischen auf ein stummes -e, das die Aussprache [ei] bestimmt. Dürfen wir im Deutschen – bei
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Honorar des Sachwalters; Art. 731b OR
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zeitgleich mit der Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses und überdies oft erst im Endentscheid auferlegt werde, genüge es, wenn die Gesellschaft entweder bloss im Grundsatz zur Übernahme der Ernennung eines Sachwalters nach Art. 731b OR, SZW 5/2020 S. 577 ff., 585 f.) und überdies oft erst im Endentscheid (vgl. BGE 138 III 294 E. 3.3.1) festgelegt wird, genügt es, wenn die Gesellschaft entweder bloss lage nach Art. 731b OR, 2013, S. 196). Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit (Art. 731b Abs. 2 Satz 1 OR; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 4
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Gesellschaftsrecht, Organisationsmangel
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zeitgleich mit der Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses und überdies oft erst im Endentscheid auferlegt werde, genüge es, wenn die Gesellschaft entweder bloss im Grundsatz zur Übernahme der Ernennung eines Sachwalters nach Art. 731b OR, SZW 5/2020 S. 577 ff., 585 f.) und überdies oft erst im Endentscheid (vgl. BGE 138 III 294 E. 3.3.1) festgelegt wird, genügt es, wenn die Gesellschaft entweder bloss lage nach Art. 731b OR, 2013, S. 196). Das Amt des gerichtlich ernannten Organs oder Sachwalters endet mit dem Ablauf der vorgegebenen Zeit (Art. 731b Abs. 2 Satz 1 OR; Böckli, Schweizer Aktienrecht, 4
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Verfahrensrecht
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Rechtsprechung schliessen Nichteintretensentscheide grundsätzlich ein Verfahren ab, weshalb sie als Endentscheide zu qualifizieren sind. Betrifft der Nichteintretens-entscheid aber eine Beschwerde gegen eine gutzumachenden Nachteil bewirken können oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Bew Allerdings wird ein irreparabler Schaden nicht vorausgesetzt, sondern es genügt, wenn ein günstiger Endentscheid für die betroffene Person nicht jeden Nachteil zu beseitigen vermag. Mithin genügt die blosse
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§ 17 VRG
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einen muss die Anordnung der Massnahme dringlich sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Endentscheid nicht sofort gefällt werden kann, aber bestimmte Vorkehrungen nötig sind, um gefährdete Interessen
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Verfahrensrecht
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Frist von sechs Monaten zur Einreichung der erforderlichen Unterlagen begann am 16. Oktober 2022 und endete am 15. bzw. 17. April 2023 (nächstfolgender Werktag; § 10 Abs. 3 VRG).
4. Die Beschwerdeführerin
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Eine bayerisch-schweizerische Liaison – GIBZ besucht die Staatliche Berufsschule I Deggendorf
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, bevor wir uns auf ein VR-Sightseeing-Abenteuer in einem Flugzeug durch Bayern begaben. Der Tag endete mit einem leckeren gemeinsamen Abendessen am Harlachberg. Die Aussicht auf die umliegende Landschaft Flucht schlug. Diese Geschichte wird heute durch einen Brunnen in Deggendorf geehrt.
Der Tag endete bei einem entspannten Feierabendbier in Deggendorf, zusammen mit unseren Gastgebern Ulrich Osiander
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Hospitation bei Praxislehrpersonen im Ausland
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Weiterbildungen nutzbar gemacht werden. Das Abschlusstreffen findet im Frühling 2026 statt, das Projekt endet am 31. Juli 2026.Dieses Projekt wird von Movetia finanziell unterstützt. Movetia fördert Austausch