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2147.02 - Beschluss der Vereinigten Bundesversammlung
Entwurf zu einer Änderung der Gewässerschutzverordnung in der Vernehmlassung ist, welche noch bis Ende März 2015 dauert. D.ieser Revisionsentwurf trägt verschiedenen Kritikpunkten Rechnung und nimmt die natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung erforderlich ist. Bis Ende 2018 muss der Gewässerraum von den Kantonen festgelegt werden. Dabei hat derVollzug der neuen Bestimmungen ein Entwurf zu einer Änderung der Gewässerschutzverordnung in derVernehmlassung ist, welche noch bis Ende März 2015 dauert. Dieser Revisionsentwurf trägt verschiedenen Kritikpunkten Rechnung und nimmt die
1176.2 - Antwort des Regierungsrates
d auf 93% sinken. Per Ende 3. Quartal 2003 beträgt der Deckungsgrad erfreulicherweise 98%. Bei anhaltender Erholung des Aktienmarktes kann davon ausgegangen werden, dass bis Ende dieses Jahres eine volle sich ein schnelles Ende des Irakkrieges abzuzeichnen begann, hat die Pensionskasse ab März 2003 kontinuierlich Aktien zu Tiefkursen gekauft. Im Bereich Aktien Ausland, wo man sich Ende Februar 2003 der unteren 120% verbessert werden. Die drei schwierigen Börsenjahre 2000 bis 2002 lies- sen den Deckungsgrad per Ende 2002 dann allerdings auf 95,5% sinken und den versicherungstechnischen Fehlbetrag auf 162 Mio. Franken
2232.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Sinne) unmitte l- bar nach Vorliegen des Abschlussberichts des Regierungsrats auf, spätestens aber Ende August 2013. 3. Vorgehen der Kommission 3.1. Organisation Die ad-hoc-Kommission tagte an acht Sitzungen sagen durch telefonische Nachfragen bei Projektteilnehmern. Aus Sicht der externen QS 1 (QS-Stelle bis Ende 2011) waren die Rückmeldungen aller Projektteilnehmenden (intern und extern) zu positiv und zeigten agen in Assentis (Auftragnehmer Dokumentensoftware). Der Auftragnehmer Dokumentensoftware war bis Ende 2012 nicht in der Lage, die erforderlichen Dokumentenvorlagen fehlerfrei zu liefern. Ohne die Dok
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
Bau- und Nutzungsvorschriften bis Ende 2004. S 1.6.3 Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Harmonisierung der formellen Bau- und Nutzungsvorschriften bis Ende 2004. S 1.7 Standplätze Fahrende S 1.1 Der Kanton erarbeitet bis Ende 2004 die Gefahrenhinweiskarte. Die- se dient als Grundlage für die Beurteilung von Naturgefahren. L 9.1.1 Der Kanton erarbeitet bis Ende 2004 die Gefahrenhinweiskarte Standorte E 12.2.1 Der Kanton führt bis Ende 2005 den Verdachtsflächenkataster in den Kataster der belasteten Standorte über. E 12.2.1 Der Kanton führt bis Ende 2005 den Verdachtsflächenkataster in den
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
fördert. § 1a * Zeugnisse 1 Jede Klassenlehrperson hat für ihre Schüler Ende Schuljahr und ab der 2. Primarklasse zusätzlich Ende Januar ein Zeugnis auszustellen. * 2 Das Zeugnis enthält die Beurteilung Primarstufe der gemeindlichen Schulen * § 8 * Promotion 1 Die Schüler sind unter Vorbehalt von Abs. 2 am Ende des Schuljahres für die nächst höhere Klasse promoviert. 2 Die Repetition einer Klasse ist nur in eit eine Note zu erteilen. Titel und Note der Abschlussarbeit sind im Zeugnis auszuweisen. * 5 Am Ende des 2. Semesters der 3. Klasse der Sekundarstufe I erhalten die Schüler die Zeugnismappe. Diese bildet
414.131 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Zug (PO LZG KSZ)
und Schüler mit- tels Zeugnis erfolgt: a) * in der 1. bis 3. Klasse am Ende beider Semester; b) * in der 4. bis 6. Klasse am Ende jeden Schuljahrs. § 4 Inhalt 1 Das Zeugnis enthält: a) den Promotionsentscheid; und 5. Klasse werden zurückversetzt, wenn am Ende des Schuljahrs die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind. * 4 Schülerinnen und Schüler, die am Ende der 6. Klasse die Promotionsbe- dingungen nicht Schulleitung. 3 Die Beurteilung aller Schülerinnen und Schüler mittels Zwischenbericht erfolgt am Ende des 1. Semesters. 3. Promotion 3.1. Promotionskonferenz § 8 Aufgaben und Zusammensetzung 1 Die Pr
1943.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ng nur bis Ende 2011 zu verlängern anstatt bis Ende 2012. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass der Kantonsrat die Frist zur Beantwortung dieser Mo- tion aus dem Jahr 2006 bereits bis Ende 2010 verlängert Frist für die beiden Motionen betreffend Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe nur bis Ende 2010 zu verlängern anstatt bis Ende 2011. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass dieses Geschäft gemäss den Angaben folgenden Aus- nahmen zuzustimmen (Stimmenverhältnisse siehe oben): - Ziffern A1 und A2 bis Ende 2010; - Ziffer A8 bis Ende 2011. Zug, 2. Juni 2010 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen der erweiterten Staats
1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
e der Richterinnen und Richter dauert aber bis Ende 2012 und das Obergericht hatte ursprünglich beabsichtigt ge- habt, die Zeit von Anfang 2011 bis Ende 2012 mit 1.5 Gerichtsschreiberstellen zu überbrü- sammenfassend kann somit festgehalten werden, dass die noch bestehende Reserve voraussicht- lich per Ende 2010 definitiv ausgeschöpft sein wird, sodass für den durch die schweizerischen Pro- zessordnungen heute - vorsichtig - mit ca. einem Drittel eines Arbeitspensums geschätzt. Das Pensum des nun per Ende 2009 zurückgetretenen nebenamtlichen und im Jahr 2010 zu ersetzenden Mitglieds des Obergerichts belief
1935.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ng nur bis Ende 2011 zu verlängern anstatt bis Ende 2012. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass der Kantonsrat die Frist zur Beantwortung dieser Mo- tion aus dem Jahr 2006 bereits bis Ende 2010 verlängert Frist für die beiden Motionen betreffend Feuerwehrpflicht und Ersatzabgabe nur bis Ende 2010 zu verlängern anstatt bis Ende 2011. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass dieses Geschäft gemäss den Angaben folgenden Aus- nahmen zuzustimmen (Stimmenverhältnisse siehe oben): - Ziffern A1 und A2 bis Ende 2010; - Ziffer A8 bis Ende 2011. Zug, 2. Juni 2010 Mit vorzüglicher Hochachtung Im Namen der erweiterten Staats
2083.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
age we- gen der Vorschriften der neuen ZPO, da alle bis Ende 2010 eingegangenen Verfahren noch nach den Bestimmungen der zugerischen ZPO zu Ende geführt werden müssen und das neue Verfahrensrecht erst eine halbe oder eine volle Stelle zu besetzen ist. Die Hochrechnung der bis Ende September 2011 eingegangenen Fälle auf Ende Jahr zeigt eine Fallzunahme von 10 - 15% gegenüber den letzten vier Jahren, bestehende Personalplafonierung für die Behörden der Zivil- und Strafrechtspflege läuft zwar erst Ende 2012 aus. Nachdem aber die Richterwahlen für die Amtsperiode 2013 - 2018 bereits im Juni des nächsten

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