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Art. 132 SchKG, Art. 10 VVAG
Regeste: – Vorgehen bei der Verwertung von Vermögensbestandteilen anderer Art gemäss Art. 132 Abs. 1 SchKG.Aus den Erwägungen: 1.1 Nach Art. 132 Abs. 1 SchKG ersucht der Betreibungsbeamte die Auf
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR
Regeste: – Die  Unterstellung eines Betriebes unter den  AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR untersteht. Gemäss der bundes
Aktienrecht
Regeste: Art. 697b – Die gerichtliche Anordnung einer  Sonderprüfung setzt unter anderem voraus, dass diese dem Aktionär weitere Kenntnisse verschaffen könnte, welche ihm die Ausübung seiner Aktio
Art. 194 Abs. 1 SchKG in Verbindung mit 174 Abs. 2 SchKG
Regeste: – Beim Weiterzug einer Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung sind im Rechtsmittelverfahren nur die in Art. 174 Abs. 2 SchKG genannten echten Noven zulässig. Insbesondere kann weder v
Art. 274 Abs. 2 ZGB
Regeste: – Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige
Art. 9 StPO, Art. 319 Abs. 1 StPO
Regeste: – Anklagegrundsatz , Verfahrenseinstellung. Steht fest, dass der Sachverhalt nicht detailliert genug ermittelt werden kann, um gestützt darauf eine mängelfreie Anklageschrift aufzubauen,
§§ 39 Abs. 1a und 67 Abs. 2 WAG; Verordnung zum Wahl- und Abstimmungsgesetz vom 29. April 2008 (WAV)
Regeste: – Wer Mängel bei den Wahl- oder Abstimmungsunterlagen rügen will, die er schon vor dem Wahl- oder Abstimmungstag entdeckt, darf mit der  Beschwerdeeinreichung nicht bis nach dem Wahl- od
Art. 37 Abs. 2 und Art. 39 BV; § 5 Abs. 1 und § 73 KV; Art. 160 Abs. 1 und Art. 161 ZGB; § 33 und § 37 GG
Regeste: – Statuten der  Korporation Oberägeri. – Die Regelung, die den Einkauf des Ehegatten einer Korporationsbürgerin, der keinen Familiennamen der Korporationsgeschlechter trägt, ausschliesst
Art. 25 lit. c FamZG i.V.m. Art. 52 AHVG
Regeste: – Neben der Beitrags- und Abrechnungspflicht sind auch andere Anwendungsfälle von Art. 52 AHVG denkbar. (Erw. 3.1.1). Handelt der Arbeitgeber als Zahlstelle, qualifiziert er sich im Bereic
Unvereinbarkeitsfragen (Kantonsrat)
Frage Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat arbeitet in der Direktion X des Kantons Zug. Sie bzw. er gehört nicht zum Kader, entsprechend sollte dies kein Problem darstellen, oder? Antwort ... Frage

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