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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
Regeste: § 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV – Dass die Direktorin des Innern sowohl bei der  denkmalpflegerischen Antragstellung der kantonalen Denkmalkommission im Sinne von § 13 Abs. 1
Strassenverkehrsrecht
Regeste: Art. 74 Abs. 3 VZV – Zuständig für die Erteilung eines  Kollektiv-Fahrzeugausweises ist im Regelfall die kantonale Behörde am Sitz des Unternehmens. Findet die Geschäftstätigkeit aber aus
Zivilprozessrecht
Regeste: Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen  getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
Art. 37 Abs. 4 ATSG
Regeste: – Bewilligung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, wenn die Partei bedürftig ist, die Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheinen und die Vertretung im konkreten Fall sachlich geboten i
Art. 106 ff. ZPO; Art. 85 SchKG
Regeste: – Der Betriebene, der beweist, dass er die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt hat, kann gemäss Art. 85 SchKG beim Gericht des Betreibungsortes jederzeit Klage  auf Aufhebung der Betrei
Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
Regeste: . – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gemäss Art. 8
Zivilstandswesen
Regeste: Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung  durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3). Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
Art. 132 StPO
Regeste: – Amtliche Verteidigung  im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen gewerbsmässige
Umweltrecht
Regeste: Art. 15 USG; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV – Die Lärmbeurteilung  von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich gemäss Anhang 7 LSV zu erfolgen. Abweichungen, auch punktuelle, von dieser
Vollstreckung
Regeste: Art. 319 ff. ZPO, Art. 327a ZPO, Art. 38 ff. LugÜ – Ein Rechtsöffnungsentscheid  mit expliziter Exequaturerteilung gemäss Lugano-Übereinkommen ist ausschliesslich mit Beschwerde nach Art.

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