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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Regeste:
§ 7 Abs. 1 Ziff. 5 GO RR; Art. 29 Abs. 1 BV – Dass die Direktorin des Innern sowohl bei der denkmalpflegerischen Antragstellung der kantonalen Denkmalkommission im Sinne von § 13 Abs. 1
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Strassenverkehrsrecht
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Regeste:
Art. 74 Abs. 3 VZV – Zuständig für die Erteilung eines Kollektiv-Fahrzeugausweises ist im Regelfall die kantonale Behörde am Sitz des Unternehmens. Findet die Geschäftstätigkeit aber aus
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Zivilprozessrecht
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Regeste:
Art. 154 ZPO – Vor der Beweisabnahme werden die erforderlichen Beweisverfügungen getroffen. Das Fehlen einer Beweisverfügung an sich bedeutet noch nicht ohne weiteres, dass der vorinstanz
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Art. 37 Abs. 4 ATSG
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Regeste:
– Bewilligung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, wenn die Partei bedürftig ist, die Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheinen und die Vertretung im konkreten Fall sachlich geboten i
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Art. 106 ff. ZPO; Art. 85 SchKG
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Regeste:
– Der Betriebene, der beweist, dass er die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt hat, kann gemäss Art. 85 SchKG beim Gericht des Betreibungsortes jederzeit Klage auf Aufhebung der Betrei
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Art. 8a Abs. 3 lit. d und 17 SchKG
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Regeste:
. – Keine Legitimation des Gläubigers zur Beschwerde gegen eine Verfügung des Betreibungsamtes, womit dem Gesuch des Schuldners um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte gemäss Art. 8
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Zivilstandswesen
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Regeste:
Art. 8a SchlussT ZGB – Die Namensänderung durch eine einfache Erklärung ist auf den Ledignamen beschränkt (Erw. 3).
Art. 30 Abs. 1 ZGB – Trotz Lockerung der Praxis bei Namensänderungen
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Art. 132 StPO
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Regeste:
– Amtliche Verteidigung im BeschwerdeverfahrenAus dem Sachverhalt:
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug führt eine Strafuntersuchung gegen die Beschwerdeführerin wegen gewerbsmässige
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Umweltrecht
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Regeste:
Art. 15 USG; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV – Die Lärmbeurteilung von Armbrustschiessanlagen hat grundsätzlich gemäss Anhang 7 LSV zu erfolgen. Abweichungen, auch punktuelle, von dieser
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Vollstreckung
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Regeste:
Art. 319 ff. ZPO, Art. 327a ZPO, Art. 38 ff. LugÜ – Ein Rechtsöffnungsentscheid mit expliziter Exequaturerteilung gemäss Lugano-Übereinkommen ist ausschliesslich mit Beschwerde nach Art.