Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12250 Inhalte gefunden
Art. 1b IVG, Art. 27 EOG, Art. 2 AVIG, Art. 1a und Art. 5 AHVG, Art. 319 OR
Regeste: – Zur Prüfung, ob die  Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz erfolgt oder nicht, ist der Sachverhalt aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Dabei massg
Art. 10 Abs. 3 lit. e ELG
Regeste: – Die  Anrechenbarkeit eines Unterhaltsbeitrages als anerkannte Ausgabe setzt voraus, dass die Unterhaltsleistung richterlich, behördlich oder vertraglich festgesetzt und betraglich konk
Vollstreckung
Regeste: Art. 41 SchKG – Das Wahlrecht  des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig neben
Vollstreckungsrecht
Regeste: Art. 106 ff. ZPO; Art. 85 SchKG – Der Betriebene, der beweist, dass er die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt hat, kann gemäss Art. 85 SchKG beim Gericht des Betreibungsortes jederzeit
Verfahrensrecht
Regeste: § 4 Abs. 1 ÖffG, § 52 VRG – Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.Aus dem Sachverhalt: Am 14. März 2017 stellte A. das Gesuch um Zugang zu den
Grundstückgewinnsteuer: Steueraufschub bei gemischten Schenkungen
Regeste: § 168 StG – Die Grundstückgewinnsteuer wird nach Massgabe des kantonalen Steuergesetzes durch die Gemeinden erhoben. Es verbleibt ihnen kein Raum, wesentliche Elemente wie Steuerpflicht,
Art. 73 BVG
Regeste: – Der Gerichtsstand  bei einer Klage gegen mehrere Beklagte in verschiedenen Kantonen muss nicht zwingendermassen dem Wohnort des Klägers entsprechen. Vielmehr hat der Kläger freie Wahl b
Waffenrecht
Regeste: Art. 31 Abs. 1 Bst. b WG ­– Der Erwerb eines Waffenscheins setzt voraus, dass kein Hinderungsgrund vorliegt. Wenn bei einer Person, welche über einen Waffenerwerbsschein verfügt, ein Hinder
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich  Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28.
Art. 29 Abs. 1 und 2 BV, § 15 Abs. 1 VRG, § 5 Abs. 2 kant. BüG
Regeste: – Sofern die Bürgergemeinde  zur Prüfung der Eignung der Einbürgerungswilligen eine Wissensprüfung durchführen will, anlässlich derer Kenntnisse geprüft werden, die typischerweise spezifi

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch