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Art. 270 ZPO
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Regeste:
– Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift ist nach unbe
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Art. 144 SchKG
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Regeste:
. – Wenn das Verwertungsergebnis nur einem einzelnen Gläubiger zusteht, entfällt die Notwendigkeit eines Kollokationsplans und einer Verteilungsliste. Das Betreibungsamt hat eine Schlussab
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Zivilprozessordnung
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Regeste:
Art. 270 ZPO – Die Einreichung einer Schutzschrift gegen die Gewährung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren nach Art. 319 ff. ZPO ist zulässig (E. 1 - 2). Die Schutzschrift i
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Art. 122 ff. ZGB, Art. 124e ZGB, Art. 22f Abs. 1 FZG, Art. 63 Abs. 1bis IPRG
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Regeste:
– Vorsorgeausgleich bei der beruflichen Vorsorge zurechenbaren ausländischen Vorsorgeguthaben. Indirekte Teilung ausländischer Vorsorgeguthaben mittels Festlegung einer angemessenen Entsc
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Art. 433 ff. ZGB
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Regeste:
– Medizinische Massnahmen ohne Zustimmung des Patienten im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung ; Inhalt und Bedeutung des Behandlungsplans. Der Behandlungsplan als solcher ist g
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Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB
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Regeste:
– Entbindung vom Anwaltsgeheimnis Ist ernsthaft zu befürchten, dass der Mandant die gegenüber dem Rechtsanwalt ausgesprochene Drohung, seine Ehefrau zu erschiessen, wahrmachen wird, rec
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Bau- und Planungsrecht
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Regeste:
§ 37 Abs. 2 BO Stadt Zug – Eine Erhöhung der zulässigen Ausnützungsziffer durch Kumulation von Ausnützungszuschlägen und Ausnützungsübertragungen ist zulässig. Die gemäss Bauordnung zul
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§ 193 Abs. 1 StG
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Regeste:
– Nach dem Grundsatz der vergleichbaren Verhältnisse dürfen bei der Berechnung des Grundstückgewinns Aufwendungen für Bauten den Anlagekosten nicht zugerechnet werden, die am Tag der Ha
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Zivilstandswesen
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Regeste:
Art. 38 Abs. 3 IPRG i.V.m. Art. 30 Abs. 1 ZGB – «achtenswerte Gründe» zur Bewilligung der Namensänderung eines Kindes bei einer gemäss dem schweizerischen Namensrecht nicht vorgesehenen
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Art. 29 Abs. 2 BV
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Regeste:
– Eine Partei, die eine Eingabe ohne Fristansetzung zur Kenntnisnahme zugestellt erhält und sich dazu äussern will, hat das ihr zustehende Replikrecht in aller Regel innert einer Frist v