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Rechtskraft
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Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahren durchgeführt wird, ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids, denn erst nach Eintritt der können Korrekturen nicht mehr im ordentlichen Veran
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Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen
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sind schriftlich an die Staatskanzlei des Kantons Zug (Postfach, 6301 Zug) zu richten, welche das Gesuch zur Antragstellung an die Finanzdirektion weiterleitet. Der Entscheid über die Gewährung von S
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Bescheinigungspflicht
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Die en bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde einzureichen hat. Nur
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Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
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Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
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Verlustverrechnung bei Sanierungen
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Die zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung mit echten Sanierungsgewinnen setzt eine Unterbilanz voraus. Nach Art. 725 Abs. 1 OR liegt eine Unterbilanz dann vor, wenn mindestens die Hälfte des Aktie
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Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung
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Wer um Steuerbefreiung nachsucht, hat folgende Unterlagen einzureichen:
a) Für einen Vorbescheid betreffend Steuerbefreiung infolge gemeinnütziger, öffentlicher oder kirchlicher Zwecke:
Entwurf
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Kosten
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Für das Erstellen eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2 ) werden die geltenden Gebühren in Rechnung ges
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Sanierung durch Zuschüsse von Beteiligten
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Zuschüsse von am Unternehmen Beteiligten gelten als erfolgsneutrale Vorgänge. Es handelt sich aus der Sicht der Gesellschaft um Kapitaleinlagen der Beteiligten. Diese bewirken keinen steuerbaren Ertra
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Auskunftserteilung
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Auskünfte und Akteneditionen (in Kopie) werden soweit als möglich durch die Kanzlei, die/den jeweilige/n Bücher- oder Einschätzungsexperten/in oder das Gemeindesteueramt erteilt. Bei Unsicherheiten be
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Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
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Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein