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Rechtskraft
Voraussetzung dafür, dass ein Revisionsverfahren durchgeführt wird, ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids, denn erst nach Eintritt der können Korrekturen nicht mehr im ordentlichen Veran
Gesuche um Gewährung von Steuererleichterungen
sind schriftlich an die Staatskanzlei des Kantons Zug (Postfach, 6301 Zug) zu richten, welche das Gesuch zur Antragstellung an die Finanzdirektion weiterleitet. Der Entscheid über die Gewährung von S
Bescheinigungspflicht
Die en bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde einzureichen hat. Nur
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Veranlagungen, die nicht angefochten wurden, erwachsen nach unbenütztem Ablauf der Einsprachefrist grundsätzlich in Rechtskraft. Sie können von der steuerpflichtigen Person nicht mehr angefochten werd
Verlustverrechnung bei Sanierungen
Die zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung mit echten Sanierungsgewinnen setzt eine Unterbilanz voraus. Nach Art. 725 Abs. 1 OR liegt eine Unterbilanz dann vor, wenn mindestens die Hälfte des Aktie
Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Steuerbefreiung
Wer um Steuerbefreiung nachsucht, hat folgende Unterlagen einzureichen: a) Für einen Vorbescheid betreffend Steuerbefreiung infolge gemeinnütziger, öffentlicher oder kirchlicher Zwecke: Entwurf
Kosten
Für das Erstellen eines persönlichen Steuerausweises oder das Kopieren von Steuererklärungen zuhanden berechtigter Privater (gemäss 55.2.1 und 55.2.2 ) werden die geltenden Gebühren in Rechnung ges
Sanierung durch Zuschüsse von Beteiligten
Zuschüsse von am Unternehmen Beteiligten gelten als erfolgsneutrale Vorgänge. Es handelt sich aus der Sicht der Gesellschaft um Kapitaleinlagen der Beteiligten. Diese bewirken keinen steuerbaren Ertra
Auskunftserteilung
Auskünfte und Akteneditionen (in Kopie) werden soweit als möglich durch die Kanzlei, die/den jeweilige/n Bücher- oder Einschätzungsexperten/in oder das Gemeindesteueramt erteilt. Bei Unsicherheiten be
Formelle Anforderungen an die Vereinsbuchhaltung oder andere Aufzeichnungen
Vereine gemäss OR 957 ff sind zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet. Für sie gelten die allgemeinen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gemäss § 125 f. StG, namentlich die Pflicht zur Ein

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