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Gesetzliche Grundlage
Folgenden Behörden dürfen die Kantonale Steuerverwaltung oder die gemeindlichen Steuerämter gestützt auf das zugerische Steuergesetz generell schriftliche Auskünfte aus den Steuerakten erteilen:
Beiträge an die berufliche Vorsorge (Säule 2a und 2b)
Die nach Statuten oder Reglement der Vorsorgeeinrichtung laufenden ordentlichen Beiträge sind grundsätzlich abzugsfähig (§ 30 Bst. d StG und Art. 33 Bst. d DBG). Ausgenommen sind offensichtlich überse
Beispiel: Tod eines Ehegatten
Bei Tod eines Ehegatten werden beide bis zum Todestag gemeinsam besteuert. Der Tod gilt als Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht und als Beginn der Steuerpflicht des überlebenden Eheteils (§ 49 Ab
Bisherige Steuerpraxis
Zum Verhältnis von Einkauf und Kapitalbezug gab es bis zur 1. BVG-Revision keine Vorschriften im Vorsorgerecht. Die Steuerbehörden prüften jedoch Einkäufe kurz vor der Pensionierung, bei Wegzug ins Au
Grundsätzliches zur unbeschränkten unterjährigen Steuerpflicht
Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, so wird die Steuer auf den in diesem Zeitraum erzielten tatsächlichen Einkünften erhoben. Zur Satzbestimmung werden die regelmässig
Beispiel: Unterjährige Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Zuzug aus dem Ausland. Der Fall des Wegzugs ins Ausland ist steuerlich analog zu behandeln. Sachverhalt: Das Ehepaar Y hat 2 Kinder, zieht am 1. März
Exkurs: Pflegekinder
Pflegeeltern erbringen für Pflegekinder folgende wirtschaftliche Leistungen: Kost und Logis, Besorgung von Kleidern und Schuhen, allenfalls bezahlen sie ein Taschengeld an das Pflegekind und kommen fü
Voraussetzungen allgemein
Zur Geltendmachung des Kinderdrittbetreuungskostenabzuges sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: Die Kosten für das drittbetreute Kind entstehen vor der Vollendung des 14. Altersjahres
Zuwendungen öffentlicher und gemeinnütziger Zwecke
Abzugsberechtigt sind freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an den Bund und seine Anstalten an den Kanton und seine Anstalten an die Gemeinden und ihre Anstalten an andere j
Wertberichtigung auf Darlehen
Pauschale Wertberichtigungen auf Darlehen sind steuerlich nicht zulässig. Ein allfälliger Wertberichtigungsbedarf ist anhand der konkreten Umstände, namentlich auf Grund von objektiven Bewertungsunter

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