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Überbesteuerung
Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.
Beginn der Steuerpflicht bei Mantelhandel
Als Mantelhandel gilt die Veräusserung der Mehrheit von Beteiligungsrechten an einer Gesellschaft, welche zuvor wirtschaftlich liquidiert oder in liquide Form gebracht worden ist. Steuerlich wird der
Neue Bundesgerichtssprechung
In seinem Urteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009) hat das Bundesgericht erstmals zur steuerrechtlichen Tragweite von Art. 79b Abs. 3 BVG Stellung genommen und dabei weitgehend Klarheit geschaffen betre
Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
Nicht abziehbare Kosten
Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen: wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi
Wertberichtigung auf Beteiligungen und Wertschriften ohne Kurswert
Wertschriften ohne Kurswert dürfen gemäss Art. 960 a Abs. 2 OR höchstens zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger nötiger Wertberichtigungen bewertet werden. Die Notwendigkeit von Wertberichtig
Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
Beispiel: Selbständige Erwerbstätigkeit bei unterjähriger Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
Die steuerpflichtige Person zieht am 30.6.2003 ins Ausland: Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Wegzug ins Ausland. Der Fall des zuzugs aus dem Ausland ist steuerlich analog zu behande
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A

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