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Überbesteuerung
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Erste Voraussetzung für eine Revision ist eine vom gesetzlichen Mass abweichende Besteuerung. Die steuerpflichtige Person hat objektiv zu viel versteuert.
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Beginn der Steuerpflicht bei Mantelhandel
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Als Mantelhandel gilt die Veräusserung der Mehrheit von Beteiligungsrechten an einer Gesellschaft, welche zuvor wirtschaftlich liquidiert oder in liquide Form gebracht worden ist. Steuerlich wird der
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Neue Bundesgerichtssprechung
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In seinem Urteil vom 12. März 2010 (2C_658/2009) hat das Bundesgericht erstmals zur steuerrechtlichen Tragweite von Art. 79b Abs. 3 BVG Stellung genommen und dabei weitgehend Klarheit geschaffen betre
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Allgemeines (Eltern, Verwandte, Drittpersonen)
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Gemäss Art. 33 Abs. 3 DBG können steuerpflichtige Personen, die für den Unterhalt der Kinder sorgen und mit ihnen im gleichen Haushalt leben, den Kinderdrittbetreuungskostenabzug geltend machen. Grund
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Erläuterungen zu § 28 - Verluste
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Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können in der aktuellen Steuerperiode gemäss § 28 Abs. 1 StG abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre
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Nicht abziehbare Kosten
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Nicht abziehbar sind insbesondere die folgenden Aufwendungen:
wertvermehrende Aufwendungen für Neueinrichtungen und Verbesserung von Liegenschaften. Diese sind grundsätzlich bei der Grundstückgewi
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Wertberichtigung auf Beteiligungen und Wertschriften ohne Kurswert
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Wertschriften ohne Kurswert dürfen gemäss Art. 960 a Abs. 2 OR höchstens zu den Anschaffungskosten abzüglich allfälliger nötiger Wertberichtigungen bewertet werden. Die Notwendigkeit von Wertberichtig
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Auskünfte an Verwaltungs- und Gerichtsbehörden
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Die Kantonale Steuerverwaltung veranlagt und erhebt auch die direkten Steuern der Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Die Gemeinden sind bezüglich der Gemeindesteuern Inhaber der entsprechenden St
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Beispiel: Selbständige Erwerbstätigkeit bei unterjähriger Steuerpflicht mit Wegzug ins bzw. Zuzug aus dem Ausland
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Die steuerpflichtige Person zieht am 30.6.2003 ins Ausland:
Hinweis: Das nachfolgende Beispiel behandelt den Wegzug ins Ausland. Der Fall des zuzugs aus dem Ausland ist steuerlich analog zu behande
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Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
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Nach § 23 Abs. 1 VStG der Verordnung zum Steuergesetz hat eine juristische Person, deren Gründung oder Bestand offensichtlich ausschliesslich der Steuerumgehung oder Steuerverschiebung dient, keinen A