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Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kosten
Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst: Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst stellen steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar. Drittbetreuungskosten ausserhal
Verlustverrechnung - Voraussetzung
Voraussetzung für die Verlustanerkennung ist, dass der betreffende Steuerpflichtige die geltend gemachten Verluste tatsächlich getragen hat und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch reduzie
Rückstellungen
(§ 12 VStG) sind handelsrechtlich erforderliche Fremdkapitalpositionen. Sie tragen wahrscheinlichen Verpflichtungen Rechnung, welche sich aus einem vor dem Bilanzstichtag stattgefundenen Ereignis erg
Berufsmusiker und Musiklehrer
Diese Steuerpflichtigen können entweder die allgemeine Pauschale von 3 % auf dem Nettoerwerbseinkommen (unter Einhaltung der Mindest- und Höchstansätze gemäss Verordnung der direkten Bundessteuer) ode
Besondere Berufskategorien
Bei Personen, die auf Provisionsbasis im Aussendienst arbeiten, sind normalerweise die berufsnotwendigen Auslagen durch die Spesenvergütungen des Arbeitgebers abgedeckt. Wo der Nachweis erbracht wird,
Pauschalabzug oder konkreter Nachweis höherer Kosten
Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs
Personalcomputer
Unselbständigerwerbende können die teilweisen Anschaffungskosten eines s geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz eines PC für die Berufsausübung oder für die Weiterbildung bzw. Umschulung
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
Staatsrechnung
Jahresrechnung (Geschäftsbericht) Die Jahresrechnung wird jeweils per 31.12. abgeschlossen und mit dem Geschäftsbericht  veröffentlicht. Sie enthält die Berichterstattung, die Laufende Rechnung bzw.
Nicht abzugsfähige Kosten
Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere: die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland; die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz; die Mehra

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