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Beispiel für steuerlich nicht abziehbare Kosten
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Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst: Kosten für die Betreuung durch die Eltern selbst stellen steuerlich nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten dar.
Drittbetreuungskosten ausserhal
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Verlustverrechnung - Voraussetzung
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Voraussetzung für die Verlustanerkennung ist, dass der betreffende Steuerpflichtige die geltend gemachten Verluste tatsächlich getragen hat und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch reduzie
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Rückstellungen
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(§ 12 VStG) sind handelsrechtlich erforderliche Fremdkapitalpositionen. Sie tragen wahrscheinlichen Verpflichtungen Rechnung, welche sich aus einem vor dem Bilanzstichtag stattgefundenen Ereignis erg
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Berufsmusiker und Musiklehrer
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Diese Steuerpflichtigen können entweder die allgemeine Pauschale von 3 % auf dem Nettoerwerbseinkommen (unter Einhaltung der Mindest- und Höchstansätze gemäss Verordnung der direkten Bundessteuer) ode
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Besondere Berufskategorien
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Bei Personen, die auf Provisionsbasis im Aussendienst arbeiten, sind normalerweise die berufsnotwendigen Auslagen durch die Spesenvergütungen des Arbeitgebers abgedeckt. Wo der Nachweis erbracht wird,
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Pauschalabzug oder konkreter Nachweis höherer Kosten
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Anstelle des Pauschalabzugs für die übrigen Berufskosten nach § 25 Abs. 1 Bst. c StG und Art. 26 Abs. 1 Bst. c DBG kann der Steuerpflichtige auch höhere, den Pauschalabzug übersteigende, übrige Berufs
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Personalcomputer
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Unselbständigerwerbende können die teilweisen Anschaffungskosten eines s geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz eines PC für die Berufsausübung oder für die Weiterbildung bzw. Umschulung
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Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
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Bei selbständiger Erwerbstätigkeit können die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen werden (§ 26 Abs. 1 StG). Was als geschäftsmässig- oder berufsmässig begründete Aufwendungen gil
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Staatsrechnung
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Jahresrechnung (Geschäftsbericht) Die Jahresrechnung wird jeweils per 31.12. abgeschlossen und mit dem Geschäftsbericht veröffentlicht. Sie enthält die Berichterstattung, die Laufende Rechnung bzw.
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Nicht abzugsfähige Kosten
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Als nicht abzugsfähige Berufskosten gelten insbesondere:
die Kosten der ständigen Wohnung im Ausland;
die Auslagen für die Wohnungseinrichtung und für Wohnnebenkosten in der Schweiz;
die Mehra