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Fachgruppe NMG und WAH: für die Praxis
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gut, dass das Lehrmittel nächstes Jahr im offiziellen Lehrmittelverzeichnis zu finden sein wird.
Ende Oktober hatte ich die Gelegenheit, die WAH-Fachtagung des Schulverlags in Bern zu besuchen. Neben
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Soziale Dienste Asyl
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stellen. Der Gesamtbestand der erfassten Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlinge im Kanton Zug per Ende Februar 2023 betrug 1 481 Personen (Aktuelle Fakten Asyl und Flüchtlingsbereich Kanton Zug).Medi
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Rechtspflege
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Interessenkollision entstehen könnte, bei welcher der Verzeigte gehalten wäre, dieser Kollision ein Ende zu setzen.
Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 23. Mai 2022 (AK 2021
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Anwaltsrecht
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Interessenkollision entstehen könnte, bei welcher der Verzeigte gehalten wäre, dieser Kollision ein Ende zu setzen.
Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 23. Mai 2022 (AK 2021
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Gesellschaftsrecht
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das vom Vorsitzenden und vom Sekretär zu unterzeichnen ist (Müller/Lipp/Plüss, a.a.O., S. 268). Das Ende der Verwaltungsratssitzung ist vom Vorsitzenden formell festzuhalten (Forstmoser, Organisation und
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Art. 714 OR – Nichtigkeit von Verwaltungsratsbeschlüssen
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das vom Vorsitzenden und vom Sekretär zu unterzeichnen ist (Müller/Lipp/Plüss, a.a.O., S. 268). Das Ende der Verwaltungsratssitzung ist vom Vorsitzenden formell festzuhalten (Forstmoser, Organisation und
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Art. 12 lit. a und c BGFA – Interessenkonflikt
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Interessenkollision entstehen könnte, bei welcher der Verzeigte gehalten wäre, dieser Kollision ein Ende zu setzen.
Aufsichtskommission über die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 23. Mai 2022 (AK 2021
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§§ 2 und 25 Abs. 1 DMSG
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entlassen. Die Gebäude aus den 1970er-Jahren seien sanierungsbedürftig, verschiedene Bauteile hätten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Weiter sei die Kantonsschule ein wichtiger Bestandteil der kantonalen
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Denkmalschutz
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entlassen. Die Gebäude aus den 1970er-Jahren seien sanierungsbedürftig, verschiedene Bauteile hätten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Weiter sei die Kantonsschule ein wichtiger Bestandteil der kantonalen
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Anerkennungsverfahren für neue Privatschulen
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Die Anerkennung kann u.a. entzogen werden, wenn Missstände nicht behoben werden, die Lernziele am Ende der obligatorischen Schulzeit nicht erreicht werden oder der Unterricht aus anderen Gründen gefährdet