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Kostenpflichtige Kurse (Förderangebot für Lernende vor dem Qualifikationsverfahren)
Kostenpflichtige Kurse (Förderangebot für Lernende vor dem Qualifikationsverfahren))
Art. 2 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG
Regeste: – Die Generalklausel von Art. 2 UWG erfasst auch Rufschädigungen des Mitbewerbers, soweit die Spezialvorschriften nicht eingreifen. Beim Tatbestand von Art. 3 lit. a UWG geht es um die Her
§§ 52c Abs. 3 und 67 Abs. 1 und 3 WAG
Regeste: §§ 52c Abs. 3 WAG, 67 Abs. 1 und 3 WAG, Art. 82 Bst. b BGG – Beim Regierungsrat kann nach § 67 WAG Abstimmungs- und Wahlbeschwerde geführt werden; soweit ein kantonaler Erlass angefochten
Bekanntgabe der Aufenthalts- bzw. Zustelladresse von Personen, die sich in einem Heim oder in einer Anstalt befinden
Regeste: § 8 DSG i.V.m. § 2 Bst. b DSG sowie § 8 Abs. 2 Bst. d DSG – Bei der aktuellen Aufenthalts- bzw. Zustelladresse einer Person, die sich in einem Spital, einer Pflegeeinrichtung oder in einer
Art. 9 Abs. 2 UVV i.V.m. Art. 4 ATSG
Regeste: : Mit Ausnahme der Ungewöhnlichkeit müssen auch bei den unfallähnlichen Körperschädigungen (Listenverletzung) alle Merkmale des Unfalls erfüllt sein. Die schädigende äussere Einwirkung kann
Art. 12 lit. d BGFA
Regeste: – Fassadenanschrift AnwaltskanzleiAus dem Sachverhalt: Eine Zuger Anwaltskanzlei beabsichtigte am Bürogebäude, in dem sich ihre Kanzlei befindet, die Fassadenanschrift «XY Advokatur & No
Beschwerdeverfahren
Regeste: Art. 80 SchKG; Art. 6 OBG – Der Strafbefehl einer Staatsanwaltschaft, mit welchem einer juristischen Person gestützt auf Art. 6 OBG eine Busse auferlegt wurde, stellt einen  Rechtsöffnungs
Art. 685b f. OR
Regeste: – Der Erwerber vinkulierter, nicht kotierter Namenaktien ist nicht aktivlegitimiert zur Klage auf Eintragung im Aktienbuch.Aus den Erwägungen: 4. Der Kläger verlangt mit seinem zweiten R
Art. 56 und 247 Abs. 2 ZPO
Regeste: Art. 56 ZPO, Art. 247 Abs. 2 ZPO – Arbeitsvertrag (eingeschränkte Untersuchungsmaxime). Die gerichtliche Fragepflicht gilt grundsätzlich nur bei nicht anwaltlich vertretenen Parteien.Aus de
§ 32c Abs. 2 PBG
Regeste: - Einigungsgespräche oder Einigungsverhandlungen sind nicht erforderlich, um von einer «Nichteinigung» als Voraussetzung für die Enteignung zu sprechen. Es genügt, wenn eine Partei der and

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