Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

12250 Inhalte gefunden
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB
Regeste: – Die Rektorin, der Rektor der gemeindlichen Schule kann eine Schülerin oder einen Schüler einer Sonderschule zuweisen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (Erw. 2). Sie o
Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG
Regeste: – Aus einer fehlerhaften  Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf  Vertrauensschutz steht unter dem Vorbehalt einer groben proze
Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
Regeste: Art. 14 Abs. 1 AVG, Art. 37 lit. a, 39 Abs. 1 und 4 AVV – Personen, welche die Entscheidungen des Arbeitgebers in einem  Personalverleihunternehmen bestimmen oder massgeblich beeinflussen
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. d BGFA – Fassadenanschrift AnwaltskanzleiAus dem Sachverhalt: Eine Zuger Anwaltskanzlei beabsichtigte am Bürogebäude, in dem sich ihre Kanzlei befindet, die Fassadenanschrift
Adress- und Stimmberechtigungsbekanntgabe zum Versand von Abstimmungshilfen
Regeste: § 5 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Bst. a bis c DSG sowie § 4 Abs. 5 WAG und § 8 WAG – Weder das DSG noch das WAG lassen die  Bekanntgabe von Namen und Adressen der 18- bis 25-jährigen Stimmber
Politische Rechte – Abstimmungserläuterungen
Regeste: § 62 VRG, Art. 34 Abs. 1 BV, § 25 WAG – Vom Erfordernis des aktuellen Interesses gemäss § 62 VRG kann abgesehen werden, wenn sich die mit der Beschwerde aufgeworfene Frage jederzeit und unt
Vorbemerkungen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
§ 61 Abs. 2 VRG (Sprungbeschwerde)
Regeste: § 61 Abs. 2 VRG – Die prozessökonomische Ziele verfolgende Sprungbeschwerde (Überweisung zur direkten Beurteilung ans Verwaltungsgericht) soll nur in Fällen erwogen werden, wo es nicht um E
Verwertungsverfahren
Regeste: Art. 132 SchKG, Art. 10 VVAG – Vorgehen bei der Verwertung von Vermögensbestandteilen anderer Art gemäss Art. 132 Abs. 1 SchKG.Aus den Erwägungen: 1.1 Nach Art. 132 Abs. 1 SchKG ersucht d
§ 195 Abs. 2 StG
Regeste: – Bestimmung des Verkehrswertes gemäss § 195 Abs. 2 StG durch ein vom Gericht angeordnetes Gutachten (Erw. 2). – Gerichtsgutachten unterliegen der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch