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Art. 450e Abs. 5 ZGB; Art. 29 BV
Regeste: – Hat die betroffene Person gegen eine  fürsorgerische Unterbringung Beschwerde erhoben, entscheidet die gerichtliche Beschwerdeinstanz in der Regel innert fünf  Arbeitstagen seit Eing
Art. 731b OR
Regeste: – Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
Grundsätzliche Stellungnahmen
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
§ 31 DMSG
Regeste: – Voraussetzungen, unter denen eine  Unterschutzstellungsverfügung in  Wiedererwägung gezogen werden kann.Aus dem Sachverhalt: A. Am 10. Mai 1988 anerkannte der Regierungsrat des Kan
§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
Regeste: Auslegung von § 53 Abs. 2 BO Zug – Eine Auslegung der Bestimmung nach der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Methode ergibt, dass bei Neubauten in der Sonder
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK
Regeste: – Im Rahmen des  Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteiligten dazu Anlass geben. Das Replikrech
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Regeste: Art. 22 Abs. 1 RPG; § 44 PBG, Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 + 2 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 LSV - Ist eine Luft- / Wasserwärmepumpeanlage an der Aussenwand eines Wohnhauses baubewilligun
Art. 197 Abs. 1, 382 Abs. 1 und 393 Abs. 1 lit. a StPO
Regeste: Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren. Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
Alphabetisches Stichwortverzeichnis
Abstimmungserläuterungen Die abweichende Auffassung kleinerer Parteien ist in die gemeindliche Abstimmungserläuterung zwingend aufzunehmen. s. Kapitel Politische Rechte Alters- und Hinterlass
Verwaltungsrechtspflegegesetz
Regeste: § 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr

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