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Art. 450e Abs. 5 ZGB; Art. 29 BV
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Regeste:
– Hat die betroffene Person gegen eine fürsorgerische Unterbringung Beschwerde erhoben, entscheidet die gerichtliche Beschwerdeinstanz in der Regel innert fünf Arbeitstagen seit Eing
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Art. 731b OR
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Regeste:
– Das Gericht hat bei der Behebung von Organisationsmängeln gemäss Art. 731b OR im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips einen grossen Handlungsspielraum. So kann es unter anderem die G
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Grundsätzliche Stellungnahmen
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Rechtsgrundlage
Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
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§ 31 DMSG
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Regeste:
– Voraussetzungen, unter denen eine Unterschutzstellungsverfügung in Wiedererwägung gezogen werden kann.Aus dem Sachverhalt:
A. Am 10. Mai 1988 anerkannte der Regierungsrat des Kan
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§ 53 Abs. 2 – Bauordnung der Stadt Zug vom 7. April 2009 (BO)
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Regeste:
Auslegung von § 53 Abs. 2 BO Zug – Eine Auslegung der Bestimmung nach der grammatikalischen, historischen, systematischen und teleologischen Methode ergibt, dass bei Neubauten in der Sonder
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Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK
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Regeste:
– Im Rahmen des Replikrechts können neue Vorbringen eingebracht werden, soweit die Ausführungen in der Vernehmlassung des anderen Verfahrensbeteiligten dazu Anlass geben. Das Replikrech
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Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
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Regeste:
Art. 22 Abs. 1 RPG; § 44 PBG, Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 + 2 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 LSV - Ist eine Luft- / Wasserwärmepumpeanlage an der Aussenwand eines Wohnhauses baubewilligun
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Art. 197 Abs. 1, 382 Abs. 1 und 393 Abs. 1 lit. a StPO
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Regeste:
Art. 197 Abs. 1, Art. 382 Abs. 1, Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO – Hausdurchsuchung und Entsiegelungsverfahren.
Das Beschwerdeverfahren steht nicht zur Verfügung für die Anfechtung der Hausd
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Alphabetisches Stichwortverzeichnis
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Abstimmungserläuterungen
Die abweichende Auffassung kleinerer Parteien ist in die gemeindliche Abstimmungserläuterung zwingend aufzunehmen. s. Kapitel Politische Rechte
Alters- und Hinterlass
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Verwaltungsrechtspflegegesetz
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Regeste:
§ 45 VRG - Die Verwaltungsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Erfordernis für den Entzug der aufschiebenden Wirkung (E. 4). – Interessenabwägung zwischen öffentlichem und pr